hessebub
Fahrer
- Registriert
- 11 Juni 2012
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive20i
Moin,
mein Z4 parkt tagsüber auf dem Gelände unserer Agentur, das direkt (per Zaun getrennt) neben einer Grund- und Hauptschule liegt.
Gestern komme ich zur Mittagszeit zu meinem Auto und musste feststellen, das einer der lieben Racker mir einen kinderfaustgroßen Stein auf die Haube geschmissen hat – kleine Delle und abgeplatzter Lack :-/ , Reparaturkosten geschätzt 500-1.000,- €.
Die Kiddies haben schon öfter mal Krimskrams (Plastiktüten, Grasbüschel etc.) rübergeschmissen, aber Stein plus Wirkungstreffer am Auto ist jetzt neu...
Konnte den Steinewerfer leider nicht identifizieren, war heute morgen aber mal auf ein (freundliches) Gespräch mit der Schulleiterin und hab mein Leid vorgetragen. Die Dame (ebenfalls sehr freundlich) will jetzt die Sache der Schul-Haftpflicht melden und hat auch gleich mal per Lautsprecherdurchsage die Kiddies ins Achtung gestellt. Hier stehen neben unseren Wagen öfters mal relativ teure Kundenfahrzeuge auf dem Hof, wäre blöd, wenn sowas jetzt öfters vorkommmen würde…
Ich hab' ein bischen Bauchschmerzen, das die Schulhaftpflicht die Zahlung verweigern wird, da ja direkt kein Schuldiger benannt werden kann… falls dem so wäre, ginge da evtl. was über die Argumentation "Verletzung der Aufsichtspflicht" duch die Lehrer, die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind – dann wohl leider mit Anwalt über meine RSV…?
Hat jemand da Erfahrungswerte bzw. Links zur gängigen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen?
Danke und gruß,
Stefan
mein Z4 parkt tagsüber auf dem Gelände unserer Agentur, das direkt (per Zaun getrennt) neben einer Grund- und Hauptschule liegt.
Gestern komme ich zur Mittagszeit zu meinem Auto und musste feststellen, das einer der lieben Racker mir einen kinderfaustgroßen Stein auf die Haube geschmissen hat – kleine Delle und abgeplatzter Lack :-/ , Reparaturkosten geschätzt 500-1.000,- €.
Die Kiddies haben schon öfter mal Krimskrams (Plastiktüten, Grasbüschel etc.) rübergeschmissen, aber Stein plus Wirkungstreffer am Auto ist jetzt neu...
Konnte den Steinewerfer leider nicht identifizieren, war heute morgen aber mal auf ein (freundliches) Gespräch mit der Schulleiterin und hab mein Leid vorgetragen. Die Dame (ebenfalls sehr freundlich) will jetzt die Sache der Schul-Haftpflicht melden und hat auch gleich mal per Lautsprecherdurchsage die Kiddies ins Achtung gestellt. Hier stehen neben unseren Wagen öfters mal relativ teure Kundenfahrzeuge auf dem Hof, wäre blöd, wenn sowas jetzt öfters vorkommmen würde…
Ich hab' ein bischen Bauchschmerzen, das die Schulhaftpflicht die Zahlung verweigern wird, da ja direkt kein Schuldiger benannt werden kann… falls dem so wäre, ginge da evtl. was über die Argumentation "Verletzung der Aufsichtspflicht" duch die Lehrer, die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind – dann wohl leider mit Anwalt über meine RSV…?
Hat jemand da Erfahrungswerte bzw. Links zur gängigen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen?
Danke und gruß,
Stefan

