Ja ja, die lieben Kleinen – Steinwurf mit Lackschaden

hessebub

Fahrer
Registriert
11 Juni 2012
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive20i
Moin,

mein Z4 parkt tagsüber auf dem Gelände unserer Agentur, das direkt (per Zaun getrennt) neben einer Grund- und Hauptschule liegt.

Gestern komme ich zur Mittagszeit zu meinem Auto und musste feststellen, das einer der lieben Racker mir einen kinderfaustgroßen Stein auf die Haube geschmissen hat – kleine Delle und abgeplatzter Lack :-/ , Reparaturkosten geschätzt 500-1.000,- €.

Die Kiddies haben schon öfter mal Krimskrams (Plastiktüten, Grasbüschel etc.) rübergeschmissen, aber Stein plus Wirkungstreffer am Auto ist jetzt neu...

Konnte den Steinewerfer leider nicht identifizieren, war heute morgen aber mal auf ein (freundliches) Gespräch mit der Schulleiterin und hab mein Leid vorgetragen. Die Dame (ebenfalls sehr freundlich) will jetzt die Sache der Schul-Haftpflicht melden und hat auch gleich mal per Lautsprecherdurchsage die Kiddies ins Achtung gestellt. Hier stehen neben unseren Wagen öfters mal relativ teure Kundenfahrzeuge auf dem Hof, wäre blöd, wenn sowas jetzt öfters vorkommmen würde…

Ich hab' ein bischen Bauchschmerzen, das die Schulhaftpflicht die Zahlung verweigern wird, da ja direkt kein Schuldiger benannt werden kann… falls dem so wäre, ginge da evtl. was über die Argumentation "Verletzung der Aufsichtspflicht" duch die Lehrer, die zur Pausenaufsicht eingeteilt sind – dann wohl leider mit Anwalt über meine RSV…?

Hat jemand da Erfahrungswerte bzw. Links zur gängigen Rechtsprechung in ähnlichen Fällen?

Danke und gruß,

Stefan
 
Man arbeitet auch nicht neben hessischen Schulen :D

Denke aber schon, dass die Haftpflicht zahlt...
 
Hmm sorry keine Erfahrungen, aber wäre interessant was dabei rauskommt, schließlich gibt's keinen Beweis dafür, dass es ein Schüler war oder? Nicht falsch verstehn, ich hoffe die HP bezahlt, aber aus Sicht der Versicherung würde ich das hinterfragen, ich glaube 1000,- sind auch so ne Grenze wo man schon mal nachhakt.

Ansonsten hat evtl. die NSA noch ein Videobackup der nicht vorhandenen Schulhofkameras? :whistle:
 
Moin,

kurzes Update: die Schule weigert sich jetzt doch, ihre Versicherung zu bemühen… nun geht die Sache zum Anwalt und ggf. auch vor Gericht, meine RSV hat ihren Segen gegeben.

Gruß, Stefan
 
Hallo Stefan

Schade, das die Schule auf stur schaltet, gibts den Zeugen? den "Täter" wird man vermutlich nicht finden, es sei denn er gibt es selbst zu, oder ein Augenzeuge plaudert.
Gerade für solche Fälle hat ja die Schule eine Haftpfl. Versicherung, wenn es tatsächlich einer der Schüler war.

Halt uns auf den Laufenden, wünsche dir viel Erfolg und dass das Ganze schnell geregelt wird.

Gruß
Aljubo
 
Da bin ich mal gespannt... . Der Schaden liegt außerhalb des Schulgeländes und es gibt keine Beweise... . Das dürfte arg eng werden denke ich.
 
Naja, die Schule und erst recht eine Haftpflichtversicherung (gegen die man anders als bei der Kfz-Haftpflicht als Geschädigter übrigens keinen Direktanspruch hat) haften grundsätzlich nicht für vorsätzliches Verhalten von Schülern.

Gehaftet wird höchstens für eine Verletzung der Aufsichtspflicht der Lehrkräfte. Dabei haftet auch primär nicht "die Schule", sondern die Schulleitung (falls die Aufsicht nicht richtig organisiert war) und die aufsichtsführenden Lehrer (falls sie nicht richtig aufgepasst haben). Und da gibt es viele Fragen auf dünnem Beweis-Eis, die ich als Beklagter aufwerfen würde:
  • Kam der Stein absolut sicher vom Pausenhof und nicht etwa von der Straße oder sogar vom eigenen Parkplatz - etwa einem neidischen Kollegen? Zeugen? Ist die Herkunft des Steins wenigstens aus dem Einschlag ermittelbar?
  • Bestand zum ganz konkreten Tatzeitpunkt überhaupt eine Pflicht zur Aufsicht über den Pausenhof, war nämlich gerade Pause? Steht der Tatzeitpunkt überhaupt so sicher fest? Zeugen?
  • War der Täter überhaupt ein Schüler, der der Aufsicht unterliegt und nicht vielleicht nur ein Dritter, der sich zufällig auf dem Schulgelände aufhielt und/oder schon aufgrund seines Alters gar nicht mehr beaufsichtigt werden kann? Zeugen?
  • Haben die Lehrer tatsächlich ihre Aufsichtspflicht verletzt oder waren sie zum Tatzeitpunkt durchaus mit der Aufsichtsführung befasst, aber mit anderen Tätigkeiten, z.B. mit einer Streitschlichtung ausgelastet? Welcher Maßstab gilt überhaupt bei den fraglichen Schülern? Wenn man schon bei Grundschülern typischerweise voraussetzen kann, dass sie alters- und vernunftbedingt nicht einfach mit Steinen auf Autos werfen - ist aufgrund von besonderen vorangegangenen Vorkommnissen ausnahmsweise dennoch eine Vollüberwachung geboten?
Ich würde meinen, dass dies kein Durchmarsch wird. Bitte halte uns auf dem Laufenden!

Gruß

Mick
 
Moin,

ein paar Infos vorab:

- wir werden tatsächlich wegen Verletzung der Aufsichtspflicht juristisch vorgehen
- das Zeitfenster des Steinwurfs lässt sich durch Zeugen auf einen engen Zeitraum während einer großen Schulpause beschränken
- Der Wagen steht auf einem Privatgelände, das von meinen Kollegen voll eingesehen werden kann – wir haben für den fraglichen Zeitraum keine Person auf unserem Grundstück gesehen
- wir werden versuchen nachzuweisen, dass der Stein, der uns vorliegt, von der Beschaffenheit her dem Boden des Schulgeländes zugeordnet werden kann
- wir werden durch Zeugenaussagen zu belegen versuchen, das die Pausenaufsichten der Aufsichtspflicht regelmäßig nicht nachgekommen sind, da dies ja bereits das 4-5 Mal innerhalb kurzer Zeit war, das Gegenstände auf unser Grundstück geworfen wurden

Mein Anwalt ist eigentlich ganz zuversichtlich... in Kürze mehr.

Gruß,

Stefan
 
Klingt plausibel - trotzdem sicher kein Durchmarsch.

PS: Hattet Ihr euch beschwert wegen der bisherigen Vorkommnisse? Das scheint mir wichtig zu sein, da die Schulleitung vermutlich nur in diesem Fall besondere Überwachungsmaßnahmen am Zaun für erforderlich halten musste.
 
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