AW: Jugendschutz - bis 24 zu Hause, ab wann aus dem Haus?
Jokin schrieb:
Das Jugenschutzgesetz regelt scheinbar nur den Aufenthalt in Gaststätten?
Das widerum bedeutet, dass der nächtliche Aufenthalt auf Spielplätzen nicht gesetzlich geregelt ist. Also ist diese Regelung frei in Elternhand *gg*
pebbi ... wir müssen reden *händereib*
Stimmt nicht.
Es regelt auch u.a. den Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen, Filmvorführungen usw.
Letztendlich haben Kinder und Jugendliche in der Zeit von 24:00 bis 5:00 zu Hause zu sein, oder in Begleitung eines Erziehungsberichtigten
oder Erziehungsbeauftragten.
Aber 'mal ganz ehrlich, der gesunde Menschenverstand müsste eigentlich ausreichen um einzusehen,
dass die Kinder oder Jugendlichen sich Nachts nicht rumtreiben sollen.
Ich würde lieber 'mal das Gespräch mit den Kinder oder Jugendlichen suchen und versuchen es zu Erläutern, anstatt mir 'ne Greencard des Gesetzesgebers zu holen, dass es nicht gesetzeswidrig ist, wenn ich meine Aufsichtspflicht verletze indem ich die Kinder alleine zu Hause lasse und diese dann Nachts ausbüchsen.
Schon 'mal darüber nachgedacht, dass diese Gesetze nicht nur da sind, um euch Haftbar zu machen, sondern um eure Kinder zu schützen.
Ist aber nur meine Meinung, jeder wie er will.