Kann man jemanden offiziell per Schreiben als Lügner bezeichnen? Konsequenzen zu befürchten?

fundriver

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10 Juli 2005
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Hallo Ich weiß, dass das Forum keine Rechtsberatung stelle ist, aber es finden sich viele kompetente Personen hier die mir vielleicht Rat geben können
Ausgangslage: seit drei Jahren kämpfe ich darum, dass der Bauträger meiner Wohnung einen Mangel am Gemeinschafts Eigentum beseitigt, welcher direkte Auswirkungen auf meine Eigentumswohnung hat.
Zuerst hat mir der Bauträger über circa 15 Monate hin weg versprochen dass er den Mangel beseitigt, Hat auch mehrere Versuche unternommen, wurde aber nicht beseitigt. Daraufhin habe ich den Bauträger verklagt auf Mangelbeseitigung und habe den Prozess gewonnen
In dem Prozess hat der Bauträger den Mangel abgestritten, über ein gerichtliches Gutachten wurde der Mangel aber bestätigt.
Das Urteil ist rechtskräftig beziehungsweise kann vollstreckt werden. Der Prozess hat sich über weitere 15 Monate hin weg gezogen
Nun habe ich nach dem Prozess den Bauträger nochmals aufgefordert dem Urteil Folge zu leisten und den Mangel abzustellen. Er hat mir zugesichert dies zu machen bis zu einem gewissen Termin. Der Termin ist nun verstrichen ohne dass irgendeine Maßnahme erfolgt ist.

Ich selbst kann aber sehr schwierig nur den Mangel beheben lassen, da es wie gesagt ein Mangel am Gemeinschafts Eigentum ist und ein erheblicher Eingriff in das Gebäude wäre da würden mindestens noch ein paar Jahre vergehen, bis sowas über die Eigentümergemeinschaft dann geklärt wäre
Eine Wandlung schließe ich zunächst aus, da der Mehrwertzuwachs der Wohnung vielleicht vor Gerichte schwierig durchzusetzen ist, hier gibt es noch keine Präzedenzfälle. Würde ich die Steigerung nicht bekommen müsste ich mir aber dennoch was neues suchen und die Steigerungsrate der letzten Jahre aus eigener Tasche bezahlen

Um meinen Frust zum Ausdruck zu bringen, und ich weiß das man das eigentlich nicht tun sollte, würde ich gerne den Bauträger doch sehr harsch anschreiben und auch seine Gesellschafter. In diesem Schreiben würde ich entweder den Bauträger oder die Personen selbst als Lügner, anstandslos, eventuell sogar als Betrüger, selbstherrlich und unverschämt bezeichnen

. Wenn ich die Gesellschaft mit den vorher genannten ausdrücken bezeichnen, kann mir hier was passieren? Oder kann ich sogar die Personen selbst vom Geschäftsführer bis zum Projektleiter so betitulieren?

Die Aussage Lügner kann ich beweisen: es wurden mehrere Termine mir definitiv versprochen zur Mangelbeseitigung aber nicht eingehalten ohne Begründung Das Thema anstandslos kann ich auch begründen, denn es gehört zum guten Ton einer Baugesellschaft dass man sich um den Kunden kümmert und nicht das Geld einsteckt und nichts mehr macht
Betrüger wird vielleicht schwierig werden und sollte ich weglassen?..
Selbstherrlich kann ich auch belegen, den alle Anschreiben an mich waren sehr hochnäsig und haben den Eindruck der Selbstherrlichkeit vermittelt ..... dazu auch das Wort unverschämt, dass sich dahingehend begründet, dass der Bauträger seit drei Jahren mich hinhält

Was meinen die Fachexperten dazu ?

Nochmals, ich weiß dass Man Emotionen eigentlich rauslassen sollte, ob es geht hier eigentlich um mein eigenes Ego um mir Luft zu verschaffen

Als emotionsloser Schritt bleibt mir noch die Selbstvornahme, die aber vielleicht dann ins endlose läuft wenn die Gemeinschaft nicht mitspielt. Und genau deshalb denke ich will der Bauträger hier nicht mehr an die Mangelbeseitigung ran und lässt mich ins Leere laufen

Danke vielleicht für emotionslose Tipps viele Grüße
 
Vorweg ich bin kein Experte.
Aber ich würde überhaupt nichts selber schreiben.

Ich weiß, man braucht einen langen Atem für solche Geschichten.
Aber ab damit zum Anwalt und entsprechende Schreiben aufsetzen lassen.

Meiner Erfahrung nach erreichst du mit einen Schreiben wie du es machen willst nur folgende 2 Möglichkeiten.

Entweder an den Typen prallt alles ab wie von Teflon und die denken sich "Arschlecken" der kann schreiben was er will.

oder

Die schalten auf Stur und du kommst auf den Kieker und wirst erst recht nicht mehr froh in dem Gebäude.

In beiden Fällen erreichst du auf jeden Fall nur das Gegenteil von dem was du eigentlich bezweckst.
Würde ich mir also sehr sehr gut überlegen.
 
Das würde ich an Deiner Stelle definitiv nicht machen. Damit "nagelst" Du Dich selbst fest. Ich sehe dies wie @Stary - ab zum Anwalt (kostet als Beratung nicht die Welt und solltest Du eine Rechtsschutz haben...), das Problem schildern, eine Beratung einholen und wenn, dann den Anwalt erst einmal den Part eines "Moderators" via einem Schreiben übernehmen lassen. Danach kann man anhand der Reaktion entscheiden, ob man nun eine Diskussionsbasis geschaffen hat, oder ob der Anwalt in dieser Sache weitere Schritte unternehmen sollte. Achtung, wenn mit Rechtsschutz-Versicherung, dann unbedingt damit VORHER die Kostenübernahme klären! ;)
 
Ich kenne deine Situation nur zu gut...

Solche Wi***er gibt’s überall auf der Welt und sehr oft insbesondere bei Bauträgern. Ausrasten Bringt nix. Abhaken und beharrlich neue Termine einfordern. Ggf über Anwalt.

Bleib sachlich, auch wenn es schwer fällt.

Kauf dir notfalls ne dartscheibe und druck dir die Gesichter der Bauleiter etc aus und üb ein bisschen zielen 😂
So kannst du die Wartezeiten zumindest etwas überbrücken.
 
....sachlich muss ich nun die Vollstreckung des Urteils machen ( mit Selbstvornahme). Aber ist sehr schwierig umzusetzen, da in dem Fall ja das Gemeinschafts Eigentum betroffen ist und dann zunächst die Veränderungen, die notwendig sind, mit den alten mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt werden müssen .... und ich vermute die anderen Eigentümer wollen einer mehrmonatigen Baumaßnahme nicht mehr zustimmen

Zurück aber zur Frage, der Brief würde an den Bauträger und deren Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitz gehen, da sie nicht mehr ans Telefon gehen wenn ich anrufe weil sie mit mir nicht sprechen wollen weil ihm die Sache unangenehm ist und sie keine Lösung haben..... sie lassen sich immer verleugnen, Versprechen zurückzurufen und halten es auch nicht.

Deshalb habe ich eben wie eingangs die Frage gestellt ob ich mit rechtlichen Repressalien zu rechnen habe, wenn ich solche Äußerungen und Behauptungen über den Bauträger oder deren Verantwortlichen schriftlich nieder schreibe.... es könnte ja sein dass sie dann mit einer BeleidigungsKlage antworten.....
 
Zuletzt bearbeitet:
@fundriver
Unabhängig von einer rechtlichen Betrachtung, die ebenfalls grundsätzlich dagegen spräche, bringt es dich nicht wirklich weiter. Daher schreib zwar diesen Brief, drücke ihn aus, ab in einen Umschlag und danach in den Kamin/Schredder. Hilft manchmal auch ungemein, es einfach nur mal geschrieben zu haben. Ob es den Empfänger erreichen würde, weißt du ohnehin nicht.

Bleibt nun deine missliche Lage. Hier kommt es darauf an, was für ein Urteil rechtskräftig geworden ist. Sofern darin allein der Mangel festgestellt wurde, müsstest du nunmehr die Mangelbeseitigung (oder ggf. Minderung) anstreben. Ist es bereits ein (rechtskräftiges) Leistungsurteil, sollte dieses eigentlich vollstreckbar sein. Im Zweifel müsste halt noch die Duldung der erforderlichen Baumaßnahmen gegenüber der Eigentümergemeinschaft angestrebt werden. Hier kann dir allerdings allein ein Rechtsanwalt mit Kenntnis der Rechts-, Sach- und Aktenlage konkret weiterhelfen. Denn mit deinen Angaben bleibt hier allein die Spekulation möglich.

Ist zwar ärgerlich und dauert im Zweifel noch einmal geraume Zeit, aber nur so wirst du den Mangel beseitigt bekommen. Beachte aber auch stets, ob die Gegenseite überhaupt noch solvent genug ist. Nicht, dass du zwar Titel um Titel sammelst, Dir am Ende aber nur noch ein Insolvenzverwalter ohne verwertbares Vermögen gegenübersteht.
 
Zur Eigentümergemeinschaft und deren Zustimmung:
Du schreibst, dass es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum ist, die Deine ETW beeinträchtigt, nicht aber die anderen.

Bei Mangel am Gemeinschaftseigentum sollte es in jedem Falle im Interesse der Miteigentümer sein, diesen zu beseitigen, da ein solcher Mangel auch den Wert der anderen Wohnungen drückt:
Meine Argumentationskette:
Wenn der Bauträger aus der gesetzl. Gewährleistungsfrist (hier fünf Jahre) kommt, gehen Deine Ansprüche zu lasten der Rücklagen der Gemeinschaft, da Gemeinschaftseigentum ursächlich für weitere Beschädigungen/Beeinträchtigungen an Deinem Teileigentum.

Da sollte es in jedem Falle im Interesse der Gemeinschaft sein, dass diese NICHT durch eine Sonderumlage belastet werden, sondern der Verursacher zahlt.

Also diese mit ins Boot nehmen.
Beim Suchen nach einer ETW guckt ein versierter Käufer auch in die Protokolle der Versammlungen und auf die Rücklagen. Und das gilt auch bei denen, die erst einmal nicht unmittelbar vom Mangel betroffen sind.

Schreiben an Beiträger:
Wenn, dann nur OHNE Prosa einen Dreizeiler und diese in Verzug setzen.
Ich würde hier allerdings einen RA beauftragen.
 
Zur Eigentümergemeinschaft und deren Zustimmung:
Du schreibst, dass es ein Mangel am Gemeinschaftseigentum ist, die Deine ETW beeinträchtigt, nicht aber die anderen.

Bei Mangel am Gemeinschaftseigentum sollte es in jedem Falle im Interesse der Miteigentümer sein, diesen zu beseitigen, da ein solcher Mangel auch den Wert der anderen Wohnungen drückt:
Meine Argumentationskette:
Wenn der Bauträger aus der gesetzl. Gewährleistungsfrist (hier fünf Jahre) kommt, gehen Deine Ansprüche zu lasten der Rücklagen der Gemeinschaft, da Gemeinschaftseigentum ursächlich für weitere Beschädigungen/Beeinträchtigungen an Deinem Teileigentum.

Da sollte es in jedem Falle im Interesse der Gemeinschaft sein, dass diese NICHT durch eine Sonderumlage belastet werden, sondern der Verursacher zahlt.

sehe ich auch so! Und wäre es nicht eigentlich Sache der Eigentümergemeinschaft gewesen, die Klage gegen den
Bauträger einzureichen? Bei der jährlichen Versammlung hätte dieser Mangel mit auf den TOP gehört. Sollten später
weitere Beschädigungen (durch den jetzigen Mangel) ergeben, wäre im Protokoll alles dokumentiert. Es könnte Dir jetzt
durch Deine (private) Klage passieren, dass wenn durch den Mangel Kosten auf die Gemeinschaft zukommen man Dir
vorwirft Deinen Rechtsanspruch nicht mit allen Mitteln durchgesetzt zu haben und diese Kosten Du zu tragen hast.

Bin mir nicht sicher ob dies so ist, nach vielen Jahren in diversen Eigentümergemenschaften bin ich "gebranntes Kind"
und würde mit sowas rechnen.
 
....Urteil ist ja vorhanden.....mit dem Tenor dass der Mangel besteht und vom Bauträger zu beseitigen ist...Somit verjährt nichts. Und er ist solvent....der Hauptgesellschafter ist dort die Kirche.

Aber der erneuten Aufforderung von mir, dem Urteil Folge zu leisten, wurde zwar zugesagt, der Termin den die sich selbst und mir gegeben haben verstrich aber ohne Maßnahme...also sozusagen wieder leere Versprechungen....

Kann nun das Urteil wie gesagt vollstrecken.....aber
  1. kein Architekt zu finden der die Behebung des Mangels plant, alle ausgebucht
  2. die Art der Beseitigung schwierig ist.....entweder erheblicher Eingriff ins Gemeinschafteigentum mit mehrmonatiger Bauzeit und erhebliche Einschränkung für die anderen Parteien in dem Haus oder Maßnahme in meiner Wohnung wobei nicht klar ist ob die hilft, und wenn ja..ich würde erheblichen Werrt an der Wohnung verlieren ( Fläche) ....und das will der Bauträger nicht monetär ausgleichen....wir sprechen von größeren 6 stelligen Betrag.

Somit eigentlich unlösbar.....nur noch Wandlung..aber auch hier wie eingangs erwähnt....wer gibt mir den monetären Ausgleich jetzt eine neue Wohnung in gleichn Stil aber ca 65 bis 70% teurer zu kaufen..wenn ich überhaupt eine finde ( suche ja schon 2,5 Jahre wieder)..diese Wertsteigerung am Markt ist nämlich in meiner Region da... klar bekomme ich mein Geld zurück aber muss nun wesentlich mehr neu aufwenden...

Deshalb fühl ich mich ausgenutzt, betrogen und stehe wie vor einer Wand....und der Bauträger zeigt keine Reue...und macht nichts...und die dort verantwortlichen Personen leben zufrieden und grinsen sich eins...
 
Aber der erneuten Aufforderung von mir, dem Urteil Folge zu leisten, wurde zwar zugesagt, der Termin den die sich selbst und mir gegeben haben verstrich aber ohne Maßnahme...also sozusagen wieder leere Versprechungen....
und natürlich wurde dieses Versprechen schriftlich festgehalten.
 
Ja....gab eine Mail mit der Terminnennung...

Dann im Verzug setzen, mit “bis zum xx.xx.xxxx ist der Mangel zu beheben.
Termin verstreicht nochmals, ab zum RA (Kostenote wird hier der RA an den Bauträger richten)

Da der Empfänger evt. mauert, rate ich Dir, wenn Du selber (wirklich nur Dreizeiler!) Ein Schreiben vorab schicken möchtest, dieses über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen (kostenpunkt ca 15 Euro)
Vorteil von Einschreibe-Rückschein:
Der Inhalt wird von Gerichtsvollzieher gelesen und beglaubigt.
Kann keiner mehr sagen, da war etwas anderes im Kuvert.

Ich würde mir allerdings einen Anwalt für Baurecht suchen.

U.U. auch der Kirche (Gesellschafter) ein Schreiben zu senden ... also mit in den Verteiler.
 
Ich würde mir allerdings einen Anwalt für Baurecht suchen.

U.U. auch der Kirche (Gesellschafter) ein Schreiben zu senden ... also mit in den Verteiler.

Baurechtsanwalt habe ich..der kommt bei der Vollstreckung des Urteils zum Einsatz...aber wie oben geschildert..die Vollstreckung ist schwierig in meinem Fall....wegen der zu durchführenden Maßnahme...

Das mit dem Schreiben an den Gesellschafter hab ich mir auch schon überlegt..ich glaube ich setze diesen einfach mal sachlich von der Lage in Kenntnis....also Mangel und Untätigkeit seiner Gesellschaft...das könnte den Druck auf Mangelbeseitigung doch nochmals erhöhen....
 
Bitte nicht böse sein, dass ich das jetzt doch mal mal in den Raum rufe (eigentlich wollt' ich ja nicht...):

1.) Rechtstipps bringen hier doch rein gar nichts, wenn es offensichtlich um einen bereits jahrelang andauernden Rechtsstreit geht! :cautious:

2.) Ein beleidigendes Schreiben an den Bauträger ist offenkundig eine komplett blödsinnige Idee. Was zum Geier soll das denn bringen, außer eigenen Nachteilen?! :eek: :o

Wenn schon der Rechtsweg nicht funktioniert, dann ließe sich vielleicht noch denken an eine Mobilmachung der Medien. Stimmungsmache oder ähnlicher Krempel. Aber doch nicht an plumpe Anschuldigungen oder Beleidigungen!
 
Bitte nicht böse sein, dass ich das jetzt doch mal mal in den Raum rufe (eigentlich wollt' ich ja nicht...):

1.) Rechtstipps bringen hier doch rein gar nichts, wenn es offensichtlich um einen bereits jahrelang andauernden Rechtsstreit geht! :cautious:

2.) Ein beleidigendes Schreiben an den Bauträger ist offenkundig eine komplett blödsinnige Idee. Was zum Geier soll das denn bringen, außer eigenen Nachteilen?! :eek: :o

Wenn schon der Rechtsweg nicht funktioniert, dann ließe sich vielleicht noch denken an eine Mobilmachung der Medien. Stimmungsmache oder ähnlicher Krempel. Aber doch nicht an plumpe Anschuldigungen oder Beleidigungen!
....das mit den Rechtstitels zur Mangelbeseitigung sollte auch nicht das Thema sein...

...du hast recht...so ein Schreiben bringt in der Sache nichts ....gar nichts.....aber es hilft manchmal den Frust von der Seele zu lösen.....deshalb hab ich ja gefragt ob die Aussagen wie LÜgner usw mir dann eine Klage einbringen....nachweisen kann ich dass sie mich mehrmals angelogen haben....
 
Dann ist die kurze Antwort: Ja klar, natürlich kann dir das rechtliche Probleme bereiten.

Auch das war eigentlich von vornherein klar. Denn was machst du denn, wenn die dich einfach mal mit rechtlichen Maßnahmen (z. B. Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage) überziehen und du dich dann auf dem Rechtsweg dagegen wehren musst? Wer dann irgendwann im Ergebnis Recht bekommt, ist doch eine Frage, die erst viel später entschieden wird.

Es droht also strafrechtliches und zivilrechtliches Übel. Was dabei am Ende des Tages herauskommt, steht auf einem anderen Blatt.
 
Dann ist die kurze Antwort: Ja klar, natürlich kann dir das rechtliche Probleme bereiten.

Auch das war eigentlich von vornherein klar. Denn was machst du denn, wenn die dich einfach mal mit rechtlichen Maßnahmen (z. B. Strafanzeige und/oder Unterlassungsklage) überziehen und du dich dann auf dem Rechtsweg dagegen wehren musst? Wer dann irgendwann im Ergebnis Recht bekommt, ist doch eine Frage, die erst viel später entschieden wird.

Es droht also strafrechtliches und zivilrechtliches Übel. Was dabei am Ende des Tages herauskommt, steht auf einem anderen Blatt.
Ok....danke. Dann bekommt nun der Aufsichtsrat ein gemäßigtes Schreiben ....die Vollstreckung lass ich dann auch einleiten und dann geht es halt seinen Gang....auch wenn es blöd klingt....manchmal wären Verbindungen zur Mafia doch hilfreich.....bitte das aber nur jetzt so nicht Ernst nehmen da es im Frust geschrieben wurde.
 
@fundriver, falls du willst, schreib mir mal eine PN und schick‘ mir dann deinen Anschreibenentwurf vorab. Ich habe nahezu andauernd mit Vorständen und Aufsichtsräten zu tun und entsprechend Erfahrung mit einer angemessenen Sprache. ;)

Falls ich es so sagen darf: Ohne eine angemessene Rhetorik wird das Schreiben nicht ernst genommen werden.
 
update....bisher keinen Brief abgeschickt da Bauträger heute wieder einen Termin zur Mangelbeseitigung genannt hat (den 2ten dieses Jahr) ...dieses mal im Juni 2019....
hier die Historie:
erkannt wurde der Mangel August 2016, erstes gemeinsames Gutachten bestätigt Mangel Februar 2017, Gerichtsgutachten bestätigt Mangel Juli 2018....und nun sind wir vl im Juni 2019....mit der Beseitigung
leider hat man keinen Anspruch auf Entschädigung (wegen dem Mangel....es geht hier um nicht ausreichenden Schallschutz)...bei selbstgenutzten Eigentum ist das so...

man braucht extrem langen Atem...aber wem erzähle ich das...da sind sicher auch andere im Forum Geschädigte..sollte jemand einen Stuttgarter Bauträger wählen..das ...... kann ich in diesem Fall gar nicht empfehlen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist nur meine bescheidene Meinung: Ich würde an Deiner Stelle - so sehr ich Deinen Ärger auch verstehe und nachvollziehen kann - den Namen des Bauträgers nicht öffentlich posten (deshalb habe ich auch nicht zitiert). Es mag juristisch u. U. einwandfrei sein, das zu tun. Dennoch hast Du im Verlauf dieses Fred's Deine (verständliche und nachvollziehbare, eindeutige) Meinung über das Unternehmen und deren handelnde Personen sehr deutlich kundgetan. Es könnte sein, dass Du damit eine Angriffsfläche bietest, die Dir im laufenden Verfahren möglicherweise zum Nachteil gereicht.

Das ist nicht als Kritik zu verstehen, sondern als wohlgemeinter Hinweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Basti

Danke für den Hinweis den ich auch nicht als Kritik auffasse.


Gerne kann man es auch andersrum gestalten. Vielleicht frägt mich ja ein Foren-Teilnehmer, welchen Bauträger man in Stuttgart empfehlen kann und welche nicht..... da würde ich dann meine ehrliche Meinung posten. Aber Meinungen sind immer subjektiv.
 
...... um noch eins dran zu hängen, der Bauträger hat in unserer Anlage den Kinderspielplatz geplant. Diese wurde bei der Abnahme von der Eigentümergemeinschaft besichtigt und abgenommen. Nachdem nun eine TÜV Prüfung war, die Eigentümergemeinschaft versucht zu die Mangelfreiheit des Kinderspielplatzes jährlich zu dokumentieren, wurde vom TÜV der Eigentümergemeinschaft mitgeteilt, dass Lüftungsschächte aus der Tiefgarage viel zu nahe an dem Platz gebaut worden sind und erhebliche Verletzungsgefahr darstellen ... entweder müssen Sie mit Absturzgittern gesichert werden oder entfernt werden. Daraufhin hat die Eigentümergemeinschaft beim Bauträger Reklamiert....dieser verweigert jede Nachbesserung, da er sagt, die Eigentümergemeinschaft hat den Platz damals bei der Gemeinschafts Eigentum Abnahme nicht bemängelt. ...... jetzt frage ich mich, das ist doch kein Seriöses Vorgehen.... die Eigentümergemeinschaft kann nur optisch die Mangelfreiheit bestätigen, nicht aber prüfen ob planerisch die Regularien eingehalten wurden,
Geplant Hat aber der Bauträger beziehungsweise der Architekt und der scheint einige Mindestabstände nicht eingehalten zu haben ..... die soll aber nun auch zu Lasten der Gemeinschaft gehen.....

In meinen Augen ist das einfach unseriös, Verantwortung nicht zu übernehmen wenn man etwas falsch gemacht hat .... die Bauträger verdienen heute so gutes Geld ..... gewissen gibt es anscheinend nicht mehr

So das war’s, nächstes Update kommt sicherlich erst im Juli ..... und ich wünsche allen, die gerade am bauen sind oder etwas erwerben dass es nicht mit Schwierigkeiten verbunden ist ...
 
@fundriver

TÜV-Abnahme Spielplatz und Bemängelung Luftschächte/Nähe zum Spielplatz:

Irgendwann nach Errichtung des Hauses und der notwendigen Nebenanlagen waren die Vermesser des Katasteramtes da.
Hier sollten sich die Maße des Hauses, der tatsächlich (lt. Baufreigabe) angelegten Nebenanlagen zeigen.
Das Bauamt kommt in der Regel danach und überprüft ggfs mit einem Messmittel die einzuhaltenden Abstände (sollte hier nach Termin katasteramt etwas gemacht worden sein)
Wenn diese NICHT meckern, ist das Thema gegessen.
(Gilt natürlich nicht für danach errichtete Nebenwerke, die u.U. genehmigungsfrei sind)

Zum Thema Sicherheit: wird vom Bauamt vorgegeben. Man erhält hierzu eine umfangreiche Zettel-Merkwirtschaft.
Das arbeitet man dann vorab ab.

Bitte prüfe, ob da nicht ein anderer Murks gemacht hat (zb der, der den Spielplatz errichtet hat, also kein Sub vom Bauträger)
 
Spielplatzerrichter war sub vom Bauträger....nach planvorgabe Bauträger....alles steht exakt wie im Plan vorgegeben.....tüv sagt nun dass die lüftungsschächte zu nahe am Spielplatz sind oder umgekehrt.....da könnten Kinder raufsteigen und runterfallen....also müssen zäune auf die Schächte.....Bauträger sagt nein....er hat alles richtig geplant.....diskutiert das aber nicht mit dem tüv sondern überlässt es der Gemeinschaft...
 
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