Hallo zusammen,
auch mich hat die Schönheit dieses Fahrzeuges fasziniert und wir werden uns einen verfügbaren Neuwagen beim Händler schießen. Der Wagen hat keine 50 km. Ich habe heute die Vertragsunterlagen bekommen und prüfe die aktuell.
Wir denken, dass wir hier einen guten Preis (Neu inkl. Händlerpauschale bei 82300 Euro, Kauf 67.600) haben und vor allem ist das Fahrzeug verfügbar. Zum nächsten Italientrip Ende September sollte er daher da sein :). Die Konfiguration seht ihr im Anhang, ist frozen grey ii mit 19 Zöller drauf.
Eine Frage hätte ich aber. Der BMW Händler schließt explizit die gesetzliche Aktualisierungspflicht beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" aus. Macht mich bisschen stutzig, haben die kein Vertrauen in ihre eigene Ware? Zudem schliesst er auch die Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" aus.
Am komischten finde ich aber die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 1 Jahr.
Ist das normal?
Danke vorab
auch mich hat die Schönheit dieses Fahrzeuges fasziniert und wir werden uns einen verfügbaren Neuwagen beim Händler schießen. Der Wagen hat keine 50 km. Ich habe heute die Vertragsunterlagen bekommen und prüfe die aktuell.
Wir denken, dass wir hier einen guten Preis (Neu inkl. Händlerpauschale bei 82300 Euro, Kauf 67.600) haben und vor allem ist das Fahrzeug verfügbar. Zum nächsten Italientrip Ende September sollte er daher da sein :). Die Konfiguration seht ihr im Anhang, ist frozen grey ii mit 19 Zöller drauf.
Eine Frage hätte ich aber. Der BMW Händler schließt explizit die gesetzliche Aktualisierungspflicht beim Verkauf von "Sachen mit digitalen Elementen" aus. Macht mich bisschen stutzig, haben die kein Vertrauen in ihre eigene Ware? Zudem schliesst er auch die Beweislastumkehr beim Verkauf "digitaler Produkte" aus.
Am komischten finde ich aber die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 1 Jahr.
Ist das normal?
Danke vorab