Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Th25j

macht Rennlizenz
Registriert
28 März 2004
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo,

ich komme gerade vom TÜV und mein Zetti hat die Plakette nicht bekommen, weil ich 225/45/17 Semperit Reifen fahre und diese Marke nicht im Schein aufgeführt ist.
Ich dachte, es gibt keine Reifenbindung mehr &: .


Weiß jemand mehr darüber, denn ich habe echt keine Lust mir jetzt die Winterreifen aufs Auto zu schrauben.

Ich habe ein echten dicken HALS :g
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Google hilft! Der erste Eintrag stammt vom ADAC:


Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.
In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen, Reifenfreigaben,....

Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet ist.

Sollte der Reifenhändler nicht über die gewünschte Reifenfreigabe verfügen, so können hierzu Auskunft geben:


der Fahrzeughersteller, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet.
der Räderhersteller, wenn sich das Fahrzeug bis auf Sonderräder im Serienzustand befindet.
der Hersteller der gewünschten Reifen, wenn sich das Fahrzeug im Serienzustand befindet und die bisherige Reifenbindung auf ZR-Reifen bezogen war. In diesen Fällen kann gegebenenfalls auch der Fahrzeughersteller Auskunft geben.
Kann kein Hersteller für die gewünschten Reifen an dem entsprechenden Fahrzeug eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aushändigen, sollte die Beratung eines Sachverständigen der Überwachungsorganisationen gesucht oder von einer Umrüstung auf die gewünschten Reifen abgesehen werden. Die Reifen sollten erst montieren werden, wenn das entscheidende Dokument vorliegt und mögliche Auflagen für den Betrieb der Reifen (z.B. Reifenluftdruck) berücksichtigt werden können.


Wie alt war der Prüfer? 65, wie der Durchschnitt, oder war es einer der Senioren (75-95)? :b :b :b

Schon sehr ärgerlich.


Ciao Oli :+
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

hab letztes Jahr die Rad/Reifenkombination 225/45 und 245/40 ZR 17 eintragen lassen und da hab ich ihn auf die Markenbindung angesprochen. TÜV-Prüfer meinte dass man montieren kann was man will!

Aber vom TÜV halte ich eh nichts mehr, ich an deiner Stelle würde zu Dekra gehen!
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Hallo,

danke,danke :t :t :t :t .
Das hilft mir weiter, ich werde mir die Texte mal ausdrucken und dem Prüfer unter die Nase halten. Ich dachte mich tritt ein Pferd als er das mit der Reifenmarke gesagt hat, ich habe Ihm auch gesagt, daß es keine Markenbindung mehr gibt, aber er meinte, wenn es im Schein steht, darf ich nur diese beiden Marken fahren und Punkt.
Ich war auch nicht beim TÜV sondern bei der GTÜ, wo ich bis jetzt nur super Ehrfahrungen gemacht habe, die haben mir auch ohne Probleme meinen Frontspoiler eingetragen, obwohl ich wirklich nicht viel Platz mehr zum Boden habe.
Schon komisch das ganze, der Prüfer war auch nicht so alt, vielleicht so um 40.
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Hallo,

jetzt habe ich diese Seiten endeckt und ausgerechnet von GTÜ.
Jetzt ist es klar, der Prüfer ...... ich sage es lieber nicht.
 

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AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Hi!

@ Steve: Ich war bei der Dekra (über den Händler), im Bericht steht als geringer Mangel, dass die Reifen nicht freigegeben sind.
Mein freundlicher hat es übrigens auch nicht gewusst, ob es noch ein Bindung gibt oder nicht.

Mir scheint, da haben einige keine Ahnung.

Gruß
Sven
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

Sven-Z schrieb:
Hi!

@ Steve: Ich war bei der Dekra (über den Händler), im Bericht steht als geringer Mangel, dass die Reifen nicht freigegeben sind.
Mein freundlicher hat es übrigens auch nicht gewusst, ob es noch ein Bindung gibt oder nicht.

Mir scheint, da haben einige keine Ahnung.

Gruß
Sven

sieht so aus - aber eines haben sie auch noch gemeinsam: verlangen ein schweine Geld für nen Aufkleber und ein Blatt Papier
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

da würde ich mich beschweren und auf gar keinen Fall die Nachuntersuchungskosten bezahlen!

Ich war letzten Monat meine Spurverbreiterung eintragen (DEKRA) und da hab ich auch gleich wegen den Einträgen gefragt.
Der Prüfer sagte das diese Einträge nicht mehr gelten.
Das hat man damals nur gemacht, da nur sicher war das diese Reifen die Traglast hatten. Heute sind die Dimensionen genormt und die Bindung fällt weg!

grüsse
Chris
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

chris22 schrieb:
da würde ich mich beschweren und auf gar keinen Fall die Nachuntersuchungskosten bezahlen ! ...

...dass sehe ich auch so - nochmals bezahlen, würde ich definitiv nicht !! :g:jb:
 
AW: Kein TÜV wegen Reifenbindung!!!!

In meinem TÜV-Gutachten um die Felgen+Bereifung einzutragen waren auch nur Reifen bestimmter Hersteller angegeben.

Ein Mitarbeiter der DEKRA meinte auch, daß die Reifenbindung wegfällt.
Habe Reifen eines anderen Herstellers problemlos eingetragen bekommen.
 
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