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Andreazzz
Guest
Nicht jede Versicherung zahlt bei Unfällen mit Kängurus!
Springt einem Autofahrer ein Känguru vor das Auto - wie zuletzt in Oberfranken passiert - greift die Teilkaskoversicherung nicht unbedingt. Für Unfälle mit derlei Exoten gelten oft andere Regeln als für solche mit Reh oder Wildschwein.
Die meisten Unternehmen wickeln Wildschäden über das Bundesjagdgesetz ab. Kängurus kommen darin nicht vor.
Der ADAC empfiehlt nur solche Verträge abzuschließen, die "Kollisionen mit Tieren aller Art" beinhalten. In einem Fall wird der Autofahrer ohnehin nicht haftbar gemacht: Entwischte das Känguru nicht einem Zoo, sondern einem privaten Halter, ist dieser verantwortlich.
Schönes Wochenende - Andreas
Springt einem Autofahrer ein Känguru vor das Auto - wie zuletzt in Oberfranken passiert - greift die Teilkaskoversicherung nicht unbedingt. Für Unfälle mit derlei Exoten gelten oft andere Regeln als für solche mit Reh oder Wildschwein.
Die meisten Unternehmen wickeln Wildschäden über das Bundesjagdgesetz ab. Kängurus kommen darin nicht vor.
Der ADAC empfiehlt nur solche Verträge abzuschließen, die "Kollisionen mit Tieren aller Art" beinhalten. In einem Fall wird der Autofahrer ohnehin nicht haftbar gemacht: Entwischte das Känguru nicht einem Zoo, sondern einem privaten Halter, ist dieser verantwortlich.
Schönes Wochenende - Andreas



mhhh, naja... da es im Nordosten der Republik seit Jahren eine recht große freilebende Känguruherde gibt, die immer mal wieder gesichtet wird, sollte man das schon beachten.