Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Brummm

... nur zufällig hier
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16 August 2004
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Über dieses Thema liest man immer wieder etwas, aber eine wirklich sichere und nachvollziehbar belegte Antwort habe ich noch nicht gefunden. Ich setze also auf die zoadster.com-Experten. :t

Hintergrund der Frage ist der anstehende Einbau der Verdeckmodule von Mega-Modules, die ja keine ABE haben. Ich möchte verbindlich klären, ob der Einbau negative Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis des Z4 hat. Es geht mir NICHT um die Haftungs- und Gewährleistungsproblematik.

Die Frage etwas allgemeiner formuliert: erlischt beim Einbau eines Bauteils in ein KFZ dessen Betriebserlaubnis, wenn das Bauteil keine ABE hat? Oder gilt dies nur mit Einschränkungen, also z. B. nur für den Einbau sicherheitsrelevanter Bauteile?

Erlischt also beispielsweise die Betriebserlaubnis schon beim Einbau eines (ABE-losen) Tankdeckels? Eines Windschotts? Eines CD-Players? Oder eben beim Einbau eines ABE-losen Verdeckmoduls? Oder gilt das nur für Bauteile wie z. B. Bremsen, Felgen, Beleuchtung etc?

Schön wäre eine gut begründete und belegte Antwort (vorzugsweise unter Nennung der entsprechenden Rechtsvorschriften). :)
Herzlichen Dank und viele Grüße
Jan
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

in meinen Augen erlischt "nur" jeglicher Garantieanspruch, da du in die ELektronik des Fahrzeugs eingegriffen hast. Dann musst du dir ständig spürche anhören von wegen "durch das verdeck modul ist der Fehler X entstanden".

Hey ich hatte an meinem 330ci einen Dachspoiler und er fuhr maximal 238 LAUT TACHO!!! Response von BMW: AUfgrund des SPoilers wird die Vmax und beschleunigung stark verringert. Ne, ist klar 30km/h spitze weniger wegen ein paar gramm dachspoiler ... Tja sie nahmen sich der Problematik nie wieder an.

Es ist auf jeden fall ein RIsiko nach meiner Erfahrung, aber einen Tod muss man sterben :w
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Haftung, Gewährleistung und Garantie sind natürlich nochmal ganz andere Themen ;) .
Dass BMW Mängel etc. nach Möglichkeit auf Umbauten schieben wird, ist sicherlich zu erwarten. Das ändert aber freilich nichts an der (zwingenden) gesetzlichen Gewährleistung und der ebenso zwingenden gesetzlichen Haftung für verschuldet verursachte Schäden. Ausführungen zum Mitverschulden und zur Beweislast bzgl. der Mangel-/Schadensursache spare ich mir mal. ;)

Diese Risiken gehe ich ein. Nicht eingehen möchte ich aber das Risiko, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt und entsprechende ordnungs-, verkehrs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen drohen.

Daher würde ich diese Frage gerne sicher klären.
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Okay... Wenn dir dies wirklich egal ist kommen wir auf den Punkt.
Die Betriebserlaubnis erlischt erst in dem Moment wenn Änderungen an dem Fahrverhalten, and der Basis oder an dem Antriebsaggregat (Elektronik) durchgeführt wurden.
Dies ist hierbei nicht der Fall und somit wird die Fahrtüchtigkeit nicht negativ beeinflusst. (Ist in der StVo nachzulesen) kann später mal in RUhe schauen ob ich den § finde
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Naaanuuuuu, wo bleibt denn der BJÖRNz3 bloss ?! mag er hier nicht mitmachen ?

er ist doch sonst immer so engagiert dabei wenn es um die Betriebserlaubnis und solche sachen geht &:
:X :X
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Warum sollte ich hier posten, wenn ich inhaltlich nichts zur Sache beitragen kann? Das wäre ein nutzloses Zumüllen des Forums - genau wie Dein Beitrag.
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Die Antwort von Vale-Z4 hilft aber schon gut weiter. :) Wenn das ganz einfach in der StVo steht, schaue ich mir das bei nächster Gelegenheit auch einmal an. Herzlichen Dank! :t


Mit "das Risiko gehe ich ein" meinte ich übrigens nicht den "Garantieverlust" (den es so einfach wie gesagt m. E. nicht gibt), sondern die Gefahr, dass ich mit dem Händler u. U. vermehrt diskutieren muss, wenn es mal Mängel/Haftungsfälle geben sollte. Da vertraue ich aber ziemlich stark auf meine Einschätzung der Rechtslage. :X

Viele Grüße
Jan
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Ich hab jetzt zwar keinen Link zur Hand, glaube aber, dass alle elektrischen Bauteile, die in einem Fahrzeug verbaut werden eine Zulassung benötigen (könnte was mit dem E-Prüfzeichen zu tun haben). Ohne diese Zulassung könnte dein Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn ein Brand auf dieses Bauteil zurückzuführen ist.
Vielleicht weiß jemand was genaueres?

Gruß
Torsten

P.S. Ich denke du wirst eher in der StVZO was finden.

EDIT
Hier doch noch ein Link:
http://mitglied.lycos.de/Autoelektrik/Egh.htm?#As

Nur was ist unter
Sehr viele Zubehör- und Ersatzteile für Kfz dürfen nur dann an- /eingebaut werden, wenn sie eine Bauartgenehmigung besitzen
zu verstehen
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

tokon schrieb:
Ich hab jetzt zwar keinen Link zur Hand, glaube aber, dass alle elektrischen Bauteile, die in einem Fahrzeug verbaut werden eine Zulassung benötigen (könnte was mit dem E-Prüfzeichen zu tun haben). Ohne diese Zulassung könnte dein Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn ein Brand auf dieses Bauteil zurückzuführen ist.

Ja, dass es Probleme mit der Versicherung gibt, wenn ein verbautes Elektronikteil einen Schaden verursacht, ist nachvollziehbar. Allein schon aus Gründen des Mitverschuldens.

Dass allerdings jedweder Versicherungsschutz ohne wenn und aber erlischt, kann ich mir nicht vorstellen. Wobei das natürlich ebenfalls eine wichtige Frage ist.
 
AW: Keine ABE = keine Betriebserlaubnis?

Vale-Z4 schrieb:
Hey ich hatte an meinem 330ci einen Dachspoiler und er fuhr maximal 238 LAUT TACHO!!! Response von BMW: AUfgrund des SPoilers wird die Vmax und beschleunigung stark verringert. Ne, ist klar 30km/h spitze weniger wegen ein paar gramm dachspoiler ... Tja sie nahmen sich der Problematik nie wieder an.

Hier geht es sicher nicht um die paar Gramm Gewicht vom Plastik sondern um einen erhöhten Luftwiderstand (weniger Topspeed), dafür aber erhöhten Anpreßdruck auf der Hinterachse! ;)

Grüße,
Christian
 
Zu bedenken....

Z.B. hier:

http://www.pagenstecher.de/topic105327,Erloeschen-der-Betriebserlaubnis.html

oder hier:

http://www.kba.de/Stabsstelle/Kontakte/techn_anderung.htm

Knackpunkt ist, ob durch die technische Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, denn dann erlöscht die Betriebserlaubnis - mit allen Konsequenzen (Regress der Versicherung, etc.). Das wirst du im Falle eines Falles zu widerlegen haben. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
Stell' Dir die Situation vor, dass du einen selbstverschuldeten Unfall womöglich mit Personenschäden hattest. Dein Wagen wird zur Beweissicherung von der Polizei untersucht und die finden eine nicht genehmigte technische Änderung. Das Ergebnis dieser Untersuchung geht natürlich auch an die beteiligten Versicherungen.
Was meinst du, wer dann erstmal (nochmehr) Ärger hat? Die Versicherungen werden es drauf ankommen lassen und Regress fordern. Selbst wenn du den Prozess irgendwann einmal gewinnst ...
Aber vielleicht hast du ja auch Glück und du hast nie einen Unfall.
Leute, denkt doch mal nach: lasst von nicht zugelassenen technischen Änderungen die Finger. :j

Oder klär' es vorher ab. Sprich vorher mit dem Tüv, einem Gutachter, deiner Versicherung und sonstwem....
Gruß
Prian_Z4
 
AW: Zu bedenken....

Prian_Z4 schrieb:
Z.B. hier:

http://www.pagenstecher.de/topic105327,Erloeschen-der-Betriebserlaubnis.html

oder hier:

http://www.kba.de/Stabsstelle/Kontakte/techn_anderung.htm

Knackpunkt ist, ob durch die technische Änderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist, denn dann erlöscht die Betriebserlaubnis - mit allen Konsequenzen (Regress der Versicherung, etc.).

Na also, da ist sie doch, die fundierte Antwort. ;) Die Links sind sehr hilfreich. Ich hatte noch keine Zeit, mir die betreffenden Rechtsvorschriften anzusehen, aber wenn die in den Links getroffenen Aussagen stimmen, dann scheint es in der Tat ein Spiel mit dem Feuer zu sein.
 
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