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...nein, muß er nicht - kann er aber! :)DrPepper schrieb:Muss der Käufer zwangsläufig das Kennzeichen übernehmen?
...oder das alte Fahrzeug wurde schon in einem anderen Landkreis angemeldet.Feuchtraum 2 schrieb:hallo,
habe eben das selbe problem gehabt - das alte kennzeichen kann man leider nicht (sofort) mitnehmen zum neuen fahrzg.
soweit ich weiss, muss es nach einem fahrzeugwechsel 3 monate ruhen...![]()
BjörnZ3 schrieb:Diese Regelung ist abhängig von der Zulassungsstelle. Ich musste auf mein XX 22 trotz Farhzeugverkauf nach Thüringen insgesamt 3 Monate warten.