kfz-schein eintrag ??????

beauceron

Fahrer
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1 November 2004
kann mir jemand die eintragungen erklären ???????
blick da nicht mehr durch, mal 40, mal 45.
hab die datei angehängt.

herzlichen dank
thomas
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

beauceron schrieb:
kann mir jemand die eintragungen erklären ???????
blick da nicht mehr durch, mal 40, mal 45.
hab die datei angehängt.

herzlichen dank
thomas
hi thomas,
ich denk mal du spielst auf das 225/45zr17 und das 245/40zr17 an.....
also die 40 bzw 45 gibt den reifenquerschnitt (der gummi von felgenhorn bis strasse) bezogen auf die reifenbreite in prozent an. bei einer reifenbreite von 225 sind eben 45 prozent in etwa der gleiche querschnitt wie die 40 prozent bei der 245er breite........
hoffe du hast auch das gemeint und ich konnte dir helfen...

lg manu
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

Hi,

würde ich auch so sehen.
Der Querschnitt ist halt bei Mischbereifung unterschiedlich. Passt aber vom Aussehen optimal.

Gruß

Sven
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

super tausend dank, man kann halt nicht alles wissen.
also nochmals danke. vorne 225/45zr17 und hinten 245/40zr17.
habe ich es richtig verstanden? (schaut besser aus und ist zulässig)

gruss thomas
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

beauceron schrieb:
super tausend dank, man kann halt nicht alles wissen.
also nochmals danke. vorne 225/45zr17 und hinten 245/40zr17.
habe ich es richtig verstanden? (schaut besser aus und ist zulässig)

gruss thomas
Ja, vorne auf 7,5 und hinten auf 8,5 Zoll Felgen. :t
Die Beschränkung auf bestimmte Reifenmarken gilt übrigens nicht mehr...
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

Michael_ZZZ Die Beschränkung auf bestimmte Reifenmarken gilt übrigens nicht mehr...[/QUOTE schrieb:
Hi Michael, das höre ich auch immer wieder von meinem Reifenhändler.
ABER BITTE, WO STEHT DASS GESCHRIEBEN ???

Mit fragenden Grüßlis
Igel-Eagle vom Roadster-Treff
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

haben sie mir sogar auf der zulassungstelle gesagt und kam auch auf euro sport in einem automagazin. kannst dich darauf verlassen, ist nicht zulässig, nicht mal mehr bei harley davidson.

gruss thomas
 
AW: kfz-schein eintrag ??????

EAGLE F1 schrieb:
ABER BITTE, WO STEHT DASS GESCHRIEBEN ???
Hier: :t

Fabrikatbindungen bei PKW Reifen

Bei vielen Personenkraftwagen, insbesondere bei leistungsstarken und schnellen Modellen, ist neben der Reifengröße auch das jeweilige Fabrikat oder das Profil in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Mit der Einführung von europäischen Genehmigungen für Reifen ist in der entsprechenden EU-Richtlinie die Festlegung von Fabrikat- oder Profilbindungen nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, daß die in den fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenbindungen keine direkte Rechtsverbindlichkeit mehr besitzen und nur noch als Empfehlung gelten.
Das Bundesverkehrsministerium hat bekannt gegeben, unter welchen Voraussetzungen von den eingetragenen Hersteller-Profilbindungen abgewichen werden kann:
Die Bezeichnung der neuen Reifen (z.B. 195/65 R15 91V) muß vollständig mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Die Reifen müssen Europa-Prüfzeichen tragen, z.B. (E1) oder (e1). Nur wenn diese Bedingungen eingehalten sind, gilt das Fahrzeug bezüglich der Bereifung als vorschriftsmäßig.Fahrzeughalter und Fahrer haben jedoch weiterhin eigenverantwortlich sicherzustellen, daß es bei Abweichungen von Reifenempfehlungen zu keiner Gefährdung (z.B. aufgrund unsicheren Fahrverhaltens oder nicht ausreichender Reifenfreigängigkeit) oder zu keiner Unvorschriftsmäßigkeit (z.B. aufgrund nicht ausreichender Radabdeckung oder schleifender Reifen) kommen kann.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenhat mit Schreiben vom 16.02.2000 darauf hingewiesen, dass die bei verschiedenen Kraftfahrzeugen erfolgte Reifen-Fabrikations-Bindung von der Europäischen Kommission als unvereinbar mit der Richtlinie 92/93eg angesehen wir. Da die Richtlinie durch Verordnung vom 12.08.1997 (bgbi roem. 1, S. 2051) in nationales Recht umgesetzt wurde, sind bestehende Reifen-Fabrikations-Bindungen ab sofort rechtsunwirksam. Durch die Aufhebung der Reifen-Fabrikations-Bindung haben die im Fahrzeugschein ggf. enthaltenen Eintragungen keine direkte Rechtswirksamkeit mehr, sie sind nur noch als Empfehlung anzusehen. Das hat zur Folge, dass bei Fahrzeugkontrollen Angaben im Fahrzeugschein zum Reifenfabrikat nicht mehr Gegenstand der Überprüfung sind. Doch es kommt noch besser. Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeitund sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Die Begründung der Europäischen Kommission: Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger Handelshemmnisse im Markt. Der Geltungsbereich: alle PKW-Reifen, Transporter- und NFZ-Reifen, alle Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Konsequenzen für den Fahrzeughalter: Soweit ein bestimmtes Fabrikat durch Eintragung empfohlen wird, ist der Fahrzeughalter nicht mehr verpflichtet, die Empfehlung zu befolgen bzw. bei Abweichung ein Unbedenklichkeitsgutachten eines Sachverständigen einzuholen. Der Fahrzeughalter ist jedoch in jedem Fall verpflichtet sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges durch die Verwendung nicht empfohlener Reifen nicht beeinträchtigt wird. Verfügt der Fahrzeughalter nicht selbst über die dazu erforderlichen Kenntnisse, handelt er in der Regel fahrlässig, wenn er sich insoweit nicht fachkundig beraten lässt.
 
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