Alex
Fahrer
Zitat:
"Für Kraftfahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen werden (nicht der Erwerb, nicht der Kaufvertrag, sondern die Zulassung ist maßgeblich!), gibt es bei der Abgasstufe Euro4 eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei den Euro5- bzw. Euro6-Abgasstufen eine Steuerbefreiung von maximal zwei Jahren. Auch für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro5 erworben haben, wird es im Jahr 2009 als "einmalige Sonderregelung" eine Steuerbefreiung geben."
Vielleicht erfüllen manche FL-ZZZZ bereits Euro5?
Bei Porsche soll es auch "ältere" Fahrzeuge geben, die die Norm erfüllen - behauptet `ne Bekannte...
"Für Kraftfahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen werden (nicht der Erwerb, nicht der Kaufvertrag, sondern die Zulassung ist maßgeblich!), gibt es bei der Abgasstufe Euro4 eine Steuerbefreiung von maximal einem Jahr, bei den Euro5- bzw. Euro6-Abgasstufen eine Steuerbefreiung von maximal zwei Jahren. Auch für Fahrzeughalter, die vor dem 5. November 2008 ein Fahrzeug der Abgasstufe Euro5 erworben haben, wird es im Jahr 2009 als "einmalige Sonderregelung" eine Steuerbefreiung geben."
Vielleicht erfüllen manche FL-ZZZZ bereits Euro5?

Bei Porsche soll es auch "ältere" Fahrzeuge geben, die die Norm erfüllen - behauptet `ne Bekannte...