KFZ Überführung Luxemburg > Deutschland

sausapia

macht Rennlizenz
Registriert
6 Oktober 2006
Ort
Düsseldorf
Wagen
BMW Z3 coupé 3.0i
Wie genau läuft das in der Praxis?

Ich liebäugele mit einem Z4 (e89).
1. Erhalte ich vom Händler eine Überführungskennzeichen, zahle den Wagen netto und wie zahle ich dann die deutsche Umsatzsteuer?
2. Ist mit der Übereinstimmungsbescheinigung" (certificate of conformity) eine Zulassung ohne Probleme möglich?
3. Muss ich den Wagen dann noch hier über den ZÜV/AU bringen?
4. Entstehen für die Zulassung höhere Kosten als bei einem deutschen Fahrzeug?

Lieben Dank im voraus für wertvolle Hinweise.:t
 
Lieben Dank Thomas,
Gibt es zwei Zulassungsbescheinigungen bzw. Welche Dokumenze meinst Du? Ich stehe irgendwie auf dem Schlauch.....
 
Ich habe vor drei Jahren einen BMW aus Tschechien mit CoC überführt . Ich denke, das das CoC das maßgebliche Dokument ist. Wenn ich mich recht erinnere, waren auch die Zulassungsbescheinigungen I+II dabei.
Das lief auf der Zulassungsbehörde völlig easy und zum gleichen Kurs wie eine Inländische Ummeldung ab.
Ruf am besten bei deiner Zulassungsbehörde an, welche Voraussetzungen für Luxembourg gelten.
 
M.W. sind die Zulassungsbescheinigungen europaweit gültige Dokumente. In D bekommst Du die von der Zulassungsbehörde neu ausgedruckt.
 
Wie genau läuft das in der Praxis?

Ich liebäugele mit einem Z4 (e89).
1. Erhalte ich vom Händler eine Überführungskennzeichen, zahle den Wagen netto und wie zahle ich dann die deutsche Umsatzsteuer?
2. Ist mit der Übereinstimmungsbescheinigung" (certificate of conformity) eine Zulassung ohne Probleme möglich?
3. Muss ich den Wagen dann noch hier über den ZÜV/AU bringen?
4. Entstehen für die Zulassung höhere Kosten als bei einem deutschen Fahrzeug?

Lieben Dank im voraus für wertvolle Hinweise.:t


hi
zu punkt 1: gilt innerhalb der EU und für private Käufer: Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist bereits im Kaufpreis enthalten und wird bei Ausfuhr nicht zurückerstattet. Dafür muss aber auch in Deutschland keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. Deutsche Händler können dagegen Gebrauchtwagen bei ausländischen Händlern und Gewerbetreibenden auch ohne Mehrwertsteuer erwerben und diese dann hier nach der Einfuhr entrichten.
 
hi
zu punkt 1: gilt innerhalb der EU und für private Käufer: Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer ist bereits im Kaufpreis enthalten und wird bei Ausfuhr nicht zurückerstattet. Dafür muss aber auch in Deutschland keine Mehrwertsteuer mehr gezahlt werden. Deutsche Händler können dagegen Gebrauchtwagen bei ausländischen Händlern und Gewerbetreibenden auch ohne Mehrwertsteuer erwerben und diese dann hier nach der Einfuhr entrichten.

Genau so ist es nach Rücksprache mit einem StB:
die umsatzsteuerliche Regelung, nach der ein innergemeinschaftlicher Erwerb in Deutschland angenommen wird, wenn eine Privatperson ein Auto z.B. in Luxemburg kauft und nach Deutschland bringt, bezieht sich nur auf neue Fahrzeuge. Diese liegen vor, wenn die bisherige Laufleistung max. 6.000 km beträgt oder die Erstzulassung max. 6 Monate zurückliegt. Bei höherer Laufleistung oder früherer Erstzulassung kommt diese Regelung nicht in Betracht und es sollte m.E. bei der Besteuerung des Umsatz im anderen EU-Staat bleiben. :-)
 
Zurück
Oben Unten