Hallo Leute,
ich benötige mal Schwarmwissen.
Darum gehts:
Wir haben bei unserer Kfz Versicherung eine Rabattübertragung von meinem Vater auf mich vollzogen. Der Wagen der bei uns jetzt am teuersten ist, durch den jüngsten Fahrer meinem Sohn, sollte die jetzt bekommen um die Versicherungskosten etwas im Zaum zu halten.
Jetzt hat die Versicherung Mist gebaut und den Wagen nicht mit dem übertragenen SF Rabatt verrechnet sondern einen neuen Vertrag mit SF1/2 begonnen. Ist natürlich vollkommener Blödsinn. Der i30 kstete demnach 2600.- Versicherung im Jahr vs. etwa 600.- mit dem korrekten Rabatt.
Uns wurden dann also zum angegebenen Zeitpunkt die Beiträge abgebucht.
Daraufhin, bzw. schon vorher hatten wir natürlich protestiert und die Korrektur des Vorgangs verlangt. Allerdings gehört diese Versicherung nicht zu den schnellsten.
Egal. Jedenfalls kam nun die Neuberechnung der Beträge, die nun erstaunlicherweise in Ordnung gehen, allerdings gab es dazu den Hinweis das die zuviel einbehaltenen Beträge mit den nächsten Abrechnungen verrechnet werden.
Jetzt gehör ich leider nicht zu einer elitären Schicht die auf solch hohe vierstelligen Beträge einfach so verzichten können und verlange natürlich die Erteilung einer Gutschrift über die zu viel einbehaltenen Euro.
Nun zur Frage.
Kann eine Versicherung das so handhaben? Einen Fehler begehen, mit dem Geld wird sicher entprechend gearbeitet und dann bei Erkennen des Umstands zu Gunsten des Kunden, nicht auszubezahlen sondern diesen Betrag verrechnen?
Vielleicht gibts hier Experten in der Sache die mir etwas behilflich sein können.
Gruß Volker
ich benötige mal Schwarmwissen.

Darum gehts:
Wir haben bei unserer Kfz Versicherung eine Rabattübertragung von meinem Vater auf mich vollzogen. Der Wagen der bei uns jetzt am teuersten ist, durch den jüngsten Fahrer meinem Sohn, sollte die jetzt bekommen um die Versicherungskosten etwas im Zaum zu halten.
Jetzt hat die Versicherung Mist gebaut und den Wagen nicht mit dem übertragenen SF Rabatt verrechnet sondern einen neuen Vertrag mit SF1/2 begonnen. Ist natürlich vollkommener Blödsinn. Der i30 kstete demnach 2600.- Versicherung im Jahr vs. etwa 600.- mit dem korrekten Rabatt.
Uns wurden dann also zum angegebenen Zeitpunkt die Beiträge abgebucht.
Daraufhin, bzw. schon vorher hatten wir natürlich protestiert und die Korrektur des Vorgangs verlangt. Allerdings gehört diese Versicherung nicht zu den schnellsten.
Egal. Jedenfalls kam nun die Neuberechnung der Beträge, die nun erstaunlicherweise in Ordnung gehen, allerdings gab es dazu den Hinweis das die zuviel einbehaltenen Beträge mit den nächsten Abrechnungen verrechnet werden.
Jetzt gehör ich leider nicht zu einer elitären Schicht die auf solch hohe vierstelligen Beträge einfach so verzichten können und verlange natürlich die Erteilung einer Gutschrift über die zu viel einbehaltenen Euro.
Nun zur Frage.
Kann eine Versicherung das so handhaben? Einen Fehler begehen, mit dem Geld wird sicher entprechend gearbeitet und dann bei Erkennen des Umstands zu Gunsten des Kunden, nicht auszubezahlen sondern diesen Betrag verrechnen?
Vielleicht gibts hier Experten in der Sache die mir etwas behilflich sein können.
Gruß Volker

