Kfz-Versicherung, falsche Berechnung, Gutschrift oder nicht?

Merlin

Zeit das sich was dreht...
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Registriert
24 August 2005
Ort
Günding/Dachau
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo Leute,
ich benötige mal Schwarmwissen. ;)
Darum gehts:
Wir haben bei unserer Kfz Versicherung eine Rabattübertragung von meinem Vater auf mich vollzogen. Der Wagen der bei uns jetzt am teuersten ist, durch den jüngsten Fahrer meinem Sohn, sollte die jetzt bekommen um die Versicherungskosten etwas im Zaum zu halten.
Jetzt hat die Versicherung Mist gebaut und den Wagen nicht mit dem übertragenen SF Rabatt verrechnet sondern einen neuen Vertrag mit SF1/2 begonnen. Ist natürlich vollkommener Blödsinn. Der i30 kstete demnach 2600.- Versicherung im Jahr vs. etwa 600.- mit dem korrekten Rabatt.
Uns wurden dann also zum angegebenen Zeitpunkt die Beiträge abgebucht.
Daraufhin, bzw. schon vorher hatten wir natürlich protestiert und die Korrektur des Vorgangs verlangt. Allerdings gehört diese Versicherung nicht zu den schnellsten.
Egal. Jedenfalls kam nun die Neuberechnung der Beträge, die nun erstaunlicherweise in Ordnung gehen, allerdings gab es dazu den Hinweis das die zuviel einbehaltenen Beträge mit den nächsten Abrechnungen verrechnet werden.
Jetzt gehör ich leider nicht zu einer elitären Schicht die auf solch hohe vierstelligen Beträge einfach so verzichten können und verlange natürlich die Erteilung einer Gutschrift über die zu viel einbehaltenen Euro.
Nun zur Frage.
Kann eine Versicherung das so handhaben? Einen Fehler begehen, mit dem Geld wird sicher entprechend gearbeitet und dann bei Erkennen des Umstands zu Gunsten des Kunden, nicht auszubezahlen sondern diesen Betrag verrechnen?
Vielleicht gibts hier Experten in der Sache die mir etwas behilflich sein können.

Gruß Volker
 
Von Versicherungsrecht versteh' ich nix, Volker, aber hier ist es ja offenbar schlicht und einfach so, dass die Versicherung einen Geldbetrag von deinem Konto hat abbuchen lassen, für dessen Einzug es (überwiegend) keinen berechtigten Grund gab. Also solltest du wohl die unverzügliche Rückzahlung des überschießenden Teilbetrags verlangen können.

Das Problem wird ggf. eher wieder die Langsamkeit der Versicherung sein. Man müsste wohl schnell und sehr deutlich ein Forderungsschreiben an die schicken, und selbst dann ist fraglich, ob die sich nicht dennoch Zeit lassen.

Aber kannst du die Abbuchung nicht einfach bei deiner Bank rückgängig machen und dann direkt die ca. 600,- Euro überweisen? Dieser Weg dürfte schnell und zuverlässig funktionieren.
 
Hallo Jan,
ist leider für ne Rückbuchung schon zu lange her. Ich sag ja, die sind nicht die schnellsten. Wir hatten ja erst mal abgewartet ob und bis wann die Versicherung auf unsere Reklamation reagiert, allerdings das es so lange dauert bis dann ein Antwortschreiben bzw. die Neuberechnung einlief hätten wir schlicht nicht erwartet.
Jetzt möchte ich natürlich erneut schriftlich eine Erstattung anstoßen und möchte da nicht ganz "unbewaffnet" erscheinen. ;)
 
So eine Verfahrensweise wird sicher nicht rechtens sein, bei einem ähnlichen Fall kam von meiner VS umgehend eine Gutschrift, VOR der Abbuchung des neuen, richtigen Betrags.
Ich würde da anrufen und denen mal freundlich am Ohr ziehen :) :-)
 
Das klingt nicht gut, vielleicht mal drüber nachdenken die VS zu wechseln ?!
Ich bin mit meiner sehr zufrieden und habe mittlerweile fast alle Verträge dort. Zahle sicher für den ein oder anderen Vertrag ein paar Euro mehr als im direkten Vergleich mit den günstigsten Online Anbietern, aber dafür gibt es keinen Ärger und ich weiß wo mein Makler wohnt, falls ich ihm mal an den Ohren ziehen müsste ;)
 
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