Kombi CSL Felgen mit KW Gewindefahrwerk V3 oder Eibach Federn eintragen

Rsyed

macht Rennlizenz
Registriert
17 Oktober 2019
Ort
Klosterneuburg
Wagen
anderer Wagen
Hallo,

wer hat hier die Kombi CSL Felgen (8,5 und 9,5) mit dem KW Gewindefahrwerk oder Eibach Federn eingetragen bekommen?

Danke...
 
Das habe ich!
Echte CSL 8,5"x19 und 9,5" x 19" mit 235/35x19 und 265/30x19 und KW V3 und Performance Bremse vorn und Porsche Bremse hinten, alles eingetragen.
 
idealerweise ohne performance bremse :-)
ich frage weil ich gerne die kombi bei mir in österreich eintragen möchte. Und da ich so oder so eine einzelgenehmigung für mein auto mache, könnte (hängt vom prüfer ab) ich gleich die kombi eintragen lassen ohne, dass ich die dinger eingebaut habe. Dafür müsste ich eine Eintragung bei einem anderen z4m vorlegen.
 
Ja, mit KW V3 und 10mm Spurplatten vorn. Allerdings in Deutschland. Schreib mir gern eine PN mit Details zu den Unterlagen, die du brauchst. :)


Ne Frage:

Wie läuft das mit dieser Kombi bzgl Spurplatten hinten ab?

Habe auch das KW V3 drin und derzeit die M224 Felgen drauf... dabei VA je Rad 10mm (20mm) und HA je Rad 12mm (24mm) Platten.

Beim V3 geht es vorne ja nicht ohne Spurplatten... soweit so gut... doch kann man denn in Deutschland tatsächlich nur vorne Spurplatten fahren und hinten nicht? Ist es nicht so, dass man hinten mindestens dann auch 10mm je Rad fahren müsste? Wenn ja, passt die CSL Felge dann noch ohne zu schleifen?

Thx
 
soweit ich weiss steht im gutachten nur die Auflagen für die achse wo die Platten montiert sind - nie habe ich die Auflage gesehen, dass die andere Achse Platten brauchen.
 
Beim V3 geht es vorne ja nicht ohne Spurplatten... soweit so gut... doch kann man denn in Deutschland tatsächlich nur vorne Spurplatten fahren und hinten nicht? Ist es nicht so, dass man hinten mindestens dann auch 10mm je Rad fahren müsste?
Ich habe mir diesen Montag die CSL Felgen mit 235er/265er Reifengröße, mit 10er Spurpatten vorne und ohne Spurplatten hinten eintragen lassen (M3 E46 mit KW V3). Es ist also problemlos möglich. :thumbsup:
Im Gegenteil ich hatte hinten zur Abnahme 5er Platten drin, damit der Spurweitenunterschied zwischen Vorder- und Hinterachse nicht zu groß wird. Da es beim Verschränken zu eng wurde hat mir mein TÜV Prüfer gesagt, die trägt er mir nicht ein, weil der Reifen gerade bei so einem Fahrzeug noch arbeitet und ich soll sie weg lassen.
 
Da es sich um Mischbereifung (und damit auch verschiedene Felgenmaße vorn/hinten) handelt, ergäbe es keinen Sinn, gezwungen gleiche Spurplatten zu verbauen. Insofern würde es mich sehr wundern, würde irgendein Prüfer darauf bestehen.
 
Da es sich um Mischbereifung (und damit auch verschiedene Felgenmaße vorn/hinten) handelt, ergäbe es keinen Sinn, gezwungen gleiche Spurplatten zu verbauen. Insofern würde es mich sehr wundern, würde irgendein Prüfer darauf bestehen.
Nur an der VA Platten trägt nahezu kein Prüfer ein. Da gibt es sehr strenge Auflagen. Mit Mischbereifung hat das nichts zu tun, es geht um die ET in relation zur originalen ET.
 
Da es sich um Mischbereifung (und damit auch verschiedene Felgenmaße vorn/hinten) handelt, ergäbe es keinen Sinn, gezwungen gleiche Spurplatten zu verbauen. Insofern würde es mich sehr wundern, würde irgendein Prüfer darauf bestehen.
 
Nur an der VA Platten trägt nahezu kein Prüfer ein. Da gibt es sehr strenge Auflagen. Mit Mischbereifung hat das nichts zu tun, es geht um die ET in relation zur originalen ET.
Das mit der ET stimmt, da habe ich mich unklar ausgedrückt (bei Serie identischen Rädern vorn/hinten muss man natürlich zwingend rundum Platten fahren, sonst nicht zwingend).
Dass es jedoch Auflagen gibt, die einem verbieten, nur auf einer Achse Platten zu fahren, bezweifle ich stark. Ergibt logisch keinen Sinn und entspricht nicht meiner Erfahrung. Kannst du so eine Auflage evtl. verlinken?
 
Das mit der ET stimmt, da habe ich mich unklar ausgedrückt (bei Serie identischen Rädern vorn/hinten muss man natürlich zwingend rundum Platten fahren, sonst nicht zwingend).
Dass es jedoch Auflagen gibt, die einem verbieten, nur auf einer Achse Platten zu fahren, bezweifle ich stark. Ergibt logisch keinen Sinn und entspricht nicht meiner Erfahrung. Kannst du so eine Auflage evtl. verlinken?
Schau dir ein beliebiges Gutachten von HR Spurplatten an. Überall steht dass die Verwendung auf Achse 1 nur zulässig ist ivm mit Verwendung auf Achse 2.

Wenn du nichts findest, melde dich, ich such es bei Gelegenheit raus. Habe das Thema ausführlich durch. Auch @markusoh kann ein Lied davon singen 🙊
 
da ich mich für die kombi eibach mit 163er (8,5j) entschieden habe bräuchte ich für die eintragung hier in österreich eine kopie der eintragung von einem der die kombi schon eingetragen hat (auch ein Eintragung in Deutschland würde reichen)... wäre sehr sehr dankbar...
 
Mein Beitrag zur Thematik Spurplatten VA/HA nur in Kombination ja/nein.

Bei mir sind die VMR VB3 in Mischbereifung so eingetragen:
VA: 8,5 Zoll ET40 mit wahlweise 0/5/10mm Spurplatten
HA: 9,5 Zoll ET45 ohne Spurplatten

Das war so völlig problemlos eintragbar und das in Vorarlberg, das ist mit der strengste TÜV in Österreich, die ja generell viel pingeliger sind, als die deutschen Prüfer...
Der Vorschlag mit 0/5/10mm kam sogar vom Prüfer selbst. 😉

Wie immer macht auch hier der Ton die Musik. Ich hatte vorher alles mit dem Prüfer besprochen und alle Änderungen am Z4 umfassend und vollständig dokumentiert. Dann war die Abnahme problemlos und ohne unnötige Diskussionen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten