Kurz Gefragt: Teilwiderspruch gegen Bußgeldbescheid

Stary

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Hello Hello,

wie im Threadtitel erwähnt ginge es mir um einen Teilwiderspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Mir ist leider im September ein Mißgeschick mit Vorfahrt beachten passiert und es ist zu einem leichten Unfall gekommen.
Bisschen Blechschaden sonst nix.

Gestern habe ich den Bescheid auf den ich eh schon sehnsüchtig gewartet habe bekommen.
Fazit 149,-- Euro und 3 Punkte.

Der Betrag schmerzt zwar, aber ok hilft nix. Zwickt nur einmal beim Überweisen.

Aber die 3 Punkte wurmen mich einfach zumal es a) meine ersten in 9 Jahren sind und b) ich der Meinung bin das für den Unfall auch der andere Verkehrsteilnehmer verantwortlich war.
Kreuzung war sehr unübersichtlich und ich musste mich langsam reintasten und in dem Moment hats auch schon geknallt. In dem Bereich war komplett auf 30 km/h beschränkt und ich bin einfach der Meinung das der andere doch erheblich schneller unterwegs war. Zumal ich bereits gestanden (zwar in der Kreuzung) bin als es gescheppert hat. Hätte das eigentlich auch so im Protokoll angegeben.

Für die Polizei wars aber eindeutig da ich nichts beweisen kann. x__x

Daher die Frage ob sich ein Teilwiderspruch rentiert oder ob ichs einfach dabei belassen und damit leben soll.

PS.
Was mich noch interessieren würde neugierigerweise.
Wie kommt die Polizei auf die im Bußgeldbescheid angegebenen Schadensummen. Ich meine bei meinem haben sie 1500 Euro angegeben. Das wäre bei meinem Compact ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die ganze Möhre hat nur 1500 gekostet x__x

Wird das einfach geschätzt? Gutachter war bei mir keiner da und von dem Unfallgegner weiß ich auch nix.
 
Sehr schwierig zu beurteilen, nach eigenen Erfahrungen ist derjenige mit der gültigen Vorfahrt rechtlich immer klar besser gestellt, d.h. eine mögliche massive Geschwindigkeitsübertretung des Gegners (und damit Mitschuld) wirst Du ohne 50m lange Bremsspur nicht beweisen können und ob der jetzt 30, 35 oder 50 gefahren ist, bleibt Dein subjektiver Eindruck...da für die Polizei die Situation offenbar klar war, lohnt sich ein Widerspruch meiner Meinung nach nicht...Wie die Rennleitung die Schäden genau abschätzt weiss ich nicht, aber 1500 EUR an Reparaturkosten kommen sehr schnell zusammen...

Ich würde zahlen und nach vorn blicken...shit happens...und Punkte werden wieder gelöscht;)
 
Naja nächstes mal bin ich schlauer und ruf die Polizei nicht mehr bei so Lapalien.
Dank meiner Panik war ich gleich zusätzlich noch 250 Euro Abschleppkosten + 80 Euro für die Rückführung nach Hause los obwohl das Fahrzeug noch fahrbar gewesen wäre. Zumindest bis zum nächsten Parkplatz.

Mein Auto konnte ich relativ günstig wieder herrichten für um die 400 Euro. Aber alles in allem schon etwas teuer das Lehrgeld x__x
 
Nur kurz zu einem Teilaspekt: Die Polizei kann und darf weder eine Entscheidung über die Schuldfrage treffen, noch eine verbindliche Schadensbezifferung vornehmen. Die Polizeit ermittelt - einfach gesagt - lediglich den Sachverhalt.

Daher lassen sich derartige Aussagen der Polizei durchaus hinterfragen. Wichtig vor Ort ist es m. E., dass man solche Aussagen nicht einfach für bare Münze nimmt, wenn sie ungelegen kommen, sondern sie direkt hinterfragt und darauf hinwirkt, dass die Polizei den Sachverhalt, unabhängig von der persönlichen Auffassung des/der Beamten, ordentlich - und nicht etwa einseitig - dokumentiert. ;)

Ob und was du nun etwaig noch unternehmen kannst, wird wohl davon abhängen, was die Akte hergibt. Insofern glaube ich eher nicht, dass man dir im Forum wird sinnvoll weiterhelfen können.
 
Würde also heißen ich sollte meine Rechtschutz in Anspruch nehmen.

Naja ich denke das werd ich dann wohl nicht machen. Kostet ja auch wieder eine Vorleistung in Form von ner Selbstbeteiligung.
 
Naja nächstes mal bin ich schlauer und ruf die Polizei nicht mehr bei so Lapalien.x__x

nee die bullen immer rufen,auch wenn man nicht schuld ist und es eine lapalie ist, eine anfängerin ist mal einer bekannten ins auto gefahren,sie haben sich geeinigt das nix passiert ist, und später stand die polizei vor der türe der bekannten und meinte sie wär schuld am unfall...die polizei immer rufen...
 
Zumindest die Erstberatung durch einen Anwalt sollte doch von der RSV ohne Selbstbeteiligung abgedeckt sein. Der kann dann viel besser als eine Sammlung interessierter Laien im Forum (die bekannten und unbekannten Rechtsgelehrten natürlich ausgenommen, aber die werden aus gutem Grund eh nicht auf dünnes Eis gehen) die Aussichten eines Widerspruchsverfahrens einschätzen. Da du ja aber in Anerkennung des eigenen Übersehens der Vorfahrt die Kröte des Bußgelds schon geschluckt hast und dein Punktekonto so leer war, dass die drei aufgebrummten Zähler weder Führerschein noch berufliche Existenz gefährden, kannst du dir die Frage nach Verhältnis von Aufwand und Nutzen eigentlich schon selbst beantworten.
 
Ich rufe die Polizei nur dann wenn sie zu meinem eigenen Vorteil handeln kann.

Ich bin jemandem am Zebrastreifen draufgefahren - ich hätte grob wahnsinnig sein müssen um die Polizei zu rufen. Stattdessen bin ich mit dem Unfallgegner am nächsten Tag zu einer Werkstatt, die hat sich denSchaden angeschaut und einen Reparaturauftrag geschrieben. Drunter stand eine Summe, die hab ich dem Unfallgegner bar in die Hand gezahlt, mir auf der Auftragskopie die Übergabe quittieren lassen und feddich. Da ging es um 700 Euro.

Bei größeren Schäden sollte man natürlich abwägen und selber überlegen was sinnvoll ist.

Hier in diesem Fall würde ich gar nicht erst versuchen einen "Teil"-Widerspruch einzulegen ... wie soll das gehen? Entweder vorher direkt die Polizei richtig "lenken" ... oder spätestens beim Anhörungsbogen reagieren. Der Bußgeldbescheid ist doch erst der letzte Schritt.

Und wenn das die ersten 3 Punkte sind, dann kassier die und gut ist.

Im Übrigen ist Deine Darstellung etwas "unglücklich" ... erst schreibst Du, dass Dir ein "kleines Mißgeschick" passiert und und danach, dass Du der Meinung bist, der andere sei für den Unfall verantwortlich. Das passt nicht.
 
Aber die 3 Punkte wurmen mich einfach...

Meine Freundin ist vor Jahren auf Glatteis in einen Brückenpfeiler geknallt.
Die Polizei unterstellte "unangepasste Geschwindigkeit", 3 Punkte gab´s und Bußgeld.
Hätte Sie sinngemäß gesagt "Ich war unaufmerksam, weil ich am Radio gespielt habe" oder "... mich nach einer Zigarette gebückt habe", so ein befreundeter Polizeibeamter, dann hätte es auch keine Punkte gegeben.
Da sie ohnehin keine Kasko hatte, wär´s auch ohne Folgen geblieben, wenn´s so stimmt!

Und ja, mein Stiefsohn hat bei seinem Urteil gegen das "Polizistenurteil" (nicht der Bullen, was soll das?) Einspruch eingelegt, das Verfahren ist später mangels Beweisen eingestellt worden, Punkte und Bußgeld wurden gestrichen, Schadensersatz für das 6 monatige Fahrverbot (Führerscheinanfänger!) gab´s nicht und 35,- Euro für Gerichtskosten waren auch noch fällig.

Seltsame Gesetzgebung...
 
@ all
danke für eure Meinungen

@ jokin
Meine Aussage passt schon soweit denke ich.
Ich will ja dem anderen nicht alleinige Schuld unterstellen. Aber ne Teilschuld hätte ich hald schon erwartet. Aber wie gesagt ich kanns ja nicht beweisen.
Ich bin hald zu weit in der Kreuzung gestanden bzw. hätte so wie ich das verstanden habe ungefähr 1 Meter früher anhalten müssen um mich zu vergewissen das keiner von Links kommt.
Das war dann praktisch mein Missgeschick.

Im übrigen hatte ich keinen Anhörungsbogen bekommen. Die Sache wurde vor Ort aufgenommen Ich habe das ganze wie oben auch geschrieben zu Protokoll gegeben und auch unterschrieben.
 
Naja, dann ab zum Anwalt und der soll sich um die Akteneinsicht kümmern, denn das von Dir unterschriebene Protokoll kennt ja hier niemand.

Nur wenn ich mich nicht irre, kannst Du keinen "Teil"-Widerspruch auf die Punkte einreichen sondern nur einen kompletten Widerspruch und dann geht das womöglich vor Gericht. ... und ist Dir das die Sache denn wert?

Und wenn Du selber schon nicht glaubst, dass dem anderen seine Teilschuld nachweisbar ist ... wird das bestimmt schwer werden.

Schau Dir die Stelle einfach nochmal genauer an ...

Wenn man selber schuld an einem Unfall ist, man jedoch Polizei und Beweisaufnahme vermeiden möchte, stellt man dem Geschädigten einfach ein Schuldeingeständnis aus, dazu muss man nur sehr hektisch reagieren und auf den Zettel die gegnerische Anschrift notieren. (sich selber auch, klar)

... sobald die Unfallstelle geräumt ist, schnell nach Hause und den Widerspruch formulieren und per Einschreiben + Rückschein abschicken.

(hat bei mir schonmal geklappt, kam nie eine Schadensersatzforderung ... und das war 'ne Spedition, also werden die Rechtsbeistand haben ...)
 
...
Wenn man selber schuld an einem Unfall ist, man jedoch Polizei und Beweisaufnahme vermeiden möchte, stellt man dem Geschädigten einfach ein Schuldeingeständnis aus, dazu muss man nur sehr hektisch reagieren und auf den Zettel die gegnerische Anschrift notieren. (sich selber auch, klar)

... sobald die Unfallstelle geräumt ist, schnell nach Hause und den Widerspruch formulieren und per Einschreiben + Rückschein abschicken.

(hat bei mir schonmal geklappt, kam nie eine Schadensersatzforderung ... und das war 'ne Spedition, also werden die Rechtsbeistand haben ...)

Das klingt aber etwas grenzwertig, oder verstehe ich es falsch?

@Rechtsberatung
ADAC Mitglied? Erstberatung umsonst. (vielleicht auch nur für PLUS Mitglieder) Kannst dir die Selbstbeteiligung der RSV sparen.
 
Wenn "grenzwertig" = "auf eigenen Vorteil bedacht und Dummheit anderer ausgenutzt" dann hast Du absolut recht.

Meinen Beitrag kann man aber auch umdrehen und so lesen, dass man sich niemals ein Schuldeingeständnis unter die Nase halten lassen soll um vom Rufen der Polizei abzusehen. :s
 
ups? du hättest aber einen bekommen müssen.
ich denke, ein anruf bei der RSV und erstberatung, grad wegen dem fehlendem anhörungsbogen......
kost ja erst mal nix

.
Neibn, er muss nur im Ordnungswidrigkeitenverfahren angehört werden, das kann auch direkt vor Ort erfolgen. Er hat ja geschrieben, dass er ein "Protokoll" unterschrieben hat.

Immer diese Mär von der Teilschuld:confused: Es ist sogar durchaus denkbar, dass der andere Unfallbeteiligte ebenfalls ein Verwarnungs-,Bußgeld für sein Fehlverhalten bekommen hat. Das ändert jedoch nichts an deinem, das wird nicht geteilt. Geteilt werden nur die Schadenskosten durch die Versicherungen(Die dürfen danach beide die Beiträge erhöhen)

Der Schaden wird durch die Polizei grob geschätzt. Hier geht es weitestgehend um statistische Werte, interessanter wirds wenn eine Straftat im Raum steht-Unfallflucht-(Hier ist die Schadenshöhe relevant, ob der Flüchtige seinen Führerschein behalten kann, oder ob der sichergestellt wird, da muss dann genauer geschätzt werden.
 
Nur kurz zu einem Teilaspekt: Die Polizei kann und darf weder eine Entscheidung über die Schuldfrage treffen,
Da hast du Recht,in der Realität ist es allerdings so,dass die Polizei schon durch ihre Angaben den Schuldigen bestimmt.
Wenn du von der Polizei im Unfallbogen auf Platz 1 gesetzt wirst bist du de facto schuldig und kannst dich auch später nicht mehr dagegen wehren.Meistens wird diese Praxis von der Polizei ja auch damit gefördert,dass dem "Schuldigen" nur ein Verwarnungsgeld aufgebrummt wird.Da du aber schon eine Ordnungswiedrigkeitsanzeige erhalten hast würde ich an deiner Stelle gegen das erteilte Bussgeld Einspruch einlegen,aber nicht Teil sondern ganz.Dann bekommst du einen Anhörungsbogen und kannst dem Richter DEINE Version des Vorfalls schildern.Dann würde ich mich aber für völlig schuldlos erklären und dies auch so darstellen.Ein schlechteres Urteil für dich ist nicht zu erwarten,lediglich die Tilgung der Punkteverzögert sich.
 
... Da du aber schon eine Ordnungswiedrigkeitsanzeige erhalten hast würde ich an deiner Stelle gegen das erteilte Bussgeld Einspruch einlegen,aber nicht Teil sondern ganz.Dann bekommst du einen Anhörungsbogen und kannst dem Richter DEINE Version des Vorfalls schildern.Dann würde ich mich aber für völlig schuldlos erklären und dies auch so darstellen.Ein schlechteres Urteil für dich ist nicht zu erwarten,lediglich die Tilgung der Punkteverzögert sich.

Zum rot Markierten:
Vor vielen Jahren habe ich mal einen vergleichbaren Fall gehabt. Ich habe die Vorfahrt missachtet, allerdings waren die Randbedingungen nicht ganz so einfach, wie sich nachher aus dem Bußgeldbescheid ergab. Insbesondere habe ich mich über den "Zuschlag" geärgert, den ich erhalten habe für erhöhte Vorwerfbarkeit.

Was habe ich gemacht? Ich bin zum Rechtsanwalt und habe nach Beratung Widerspruch eingelegt. Das geht nur ganz oder gar nicht. Es kam zur Verhandlung. Dabei habe ich dargestellt, dass die Situation nicht transparent war und ich durch irrtümliche Fehleinschätzung usw. usw. Die Zeugen (Polizisten, gerichtsbekannt als eher forsche Typen), konnten sich an die Details nicht mehr so genau erinnern (war ja schon eine gewisse Zeit zurück).

Was habe ich NICHT gemacht? Ich habe nicht angezielt, völlig davon herunter zu kommen. Denn der Sachverhalt, dass ich die Vorfahrt genommen habe, bleibt ja bestehen. Nur die "besondere Schwere" des Falles wollte ich weg haben.

Ergebnis? Der Richter hat u. a. positiv vermerkt, dass ich NICHT darauf abgezielt hatte, völlig loszukommen. Ende vom Lied: Regulär wären damals 100 DM gewesen, Bußgeldbescheid war 125 DM, Gericht hat 40 DM für ausreichend gehalten. Und die Spesen hat die Rechtsschutzversicherung übernommen.

Meine Empfehlung: Nichts völlig Unrealistisches bzw. offensichtlich Übertriebenes anstreben. Der Richter möchte sich auch nicht gern an der Nase herumführen lassen.

Zum blau Markierten:
Das glaube ich nicht. Wenn das Gericht verhandelt, dann ist es meines Wissens nicht an die Feststellungen der Bußgeldbehörde gebunden. Das kann unter ungünstigen Umständen auch in einer Verschärfung des Ergebnisses enden. Aber dafür haben wir hier ja Fachleute.
 
Völlig schuldlos ist wahrscheinlich nicht optimal ausgedrückt.
Mache klar,dass du in genau dieser Situation nicht anders handeln konntest(Sicht,Verkehrsverhältnisse,etc...)und dass dein Handeln umsichtig und keinesfalls fahrlässig war,ferner,dass der Unfall,deiner Meinung nach,durch die Fahrlässigkeit(hohe Geschwindigkeit)des Unfallgegners zu Stande kam.
Zu b.,ich glaube nicht,dass es zu einer Erhöhung der Strafe kommt,rein theoretisch ist dies aber natürlich möglich.
 
@Jokin
Dann habe ich dich wohl leider richtig verstanden. Schade das Du den Beitrag nicht einfach "umgedreht" geschrieben hast.

... (hat bei mir schonmal geklappt,...

Hätte sowas nicht von dir gedacht. Da sieht man mal wieder das man Leute einfach nicht einschätzen kann bevor man sie persönlich getroffen hat. Sowas finde ich einfach nicht in Ordnung, widerspricht meinen Prinzipien. Baue ich mist, stehe ich auch dafür gerade und versuche nicht mich vor meiner Verantwortung zu drücken.
 
Wenn man selber schuld an einem Unfall ist, man jedoch Polizei und Beweisaufnahme vermeiden möchte, stellt man dem Geschädigten einfach ein Schuldeingeständnis aus, dazu muss man nur sehr hektisch reagieren und auf den Zettel die gegnerische Anschrift notieren. (sich selber auch, klar)

... sobald die Unfallstelle geräumt ist, schnell nach Hause und den Widerspruch formulieren und per Einschreiben + Rückschein abschicken.

&:

Meinen Beitrag kann man aber auch umdrehen und so lesen, dass man sich niemals ein Schuldeingeständnis unter die Nase halten lassen soll um vom Rufen der Polizei abzusehen. :s[/quote]

Gut, dass Du Deinen Beitrag dann noch "umgedreht" hast. :w :t
 
So Leute vielen Dank für die vielen Beiträge.

Habe jetzt nochmal drüber geschlafen und im Endeffekt hab ich mich entschieden das ganze so zu akzeptieren. Die Punkte wurmen mich zwar und das Bußgeld schmerzt aber bevor ich jetzt da einen großen Terz drum mache bei dem nichtmal sicher ist ob es was bringt zahl ich lieber und versuch es erfolgreich zu verdrängen.
 
So Leute vielen Dank für die vielen Beiträge.

Habe jetzt nochmal drüber geschlafen und im Endeffekt hab ich mich entschieden das ganze so zu akzeptieren. Die Punkte wurmen mich zwar und das Bußgeld schmerzt aber bevor ich jetzt da einen großen Terz drum mache bei dem nichtmal sicher ist ob es was bringt zahl ich lieber und versuch es erfolgreich zu verdrängen.
Warum?
Mach den Einspruch! Ich bin mir sicher,dass es für dich nicht schlimmer wird und Kosten hast du auch keine,wenn du keinen Anwalt einschaltest.
Ich hab mich vor ca.3 Jahren geärgert,dass ich ein Verwarnungsgeld akzeptiert habe.An einer grossen Kreuzung ist das Auto vor mir,als 2. Fahrzeug,losgefahren und hat nach ca.7 Metern völlig grundlos gebremst und angehalten.Da ich grade in der Beschleunigungsphase vom 1.-2. war bin ich noch ganz leicht drauf. Ich hab auch das Verwarnungsgeld akzeptiert da mir ansonsten mit einer Ordnungswiedrigkeitsanzeige gedroht wurde. So gab es keine Möglichkeit des Einspruchs und mir wäre nur der Weg der Zivilklage geblieben,war mir dann doch ne Nummer zu hoch. Du kannst aber beim Einspruch deine Version darlegen. Versicherungstechnisch wirst du zwar der Verursacher bleiben aber für die Umwandlung der Ordnungswiedrigkeit in ein Verwarnungsgeld,d.h. dann ohne Punkte,sehe ich durchaus Chancen.
 
Warum?
Mach den Einspruch! Ich bin mir sicher,dass es für dich nicht schlimmer wird und Kosten hast du auch keine,wenn du keinen Anwalt einschaltest.
...,sehe ich durchaus Chancen.

Lass' ihn das doch selbst entscheiden, denn er ist es auch, der danach Aufwand und ggf. zusätzlichen Ärger am Hals hat. Da bringt es auch nichts, wenn du - auf welcher Bewertungsbasis auch immer - "Chancen" siehst. So etwas sagt sich leicht, wenn man selbst nicht betroffen ist. :rolleyes:
 
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