Kurzkennzeichen

TinaM

Fahrer
Registriert
11 Mai 2006
Hallöchen,

ich hole am Freitag mein Winter- und Schlechtwetterauto ab und brauche dafür ein Kurzkennzeichen.

Kann mir jemand sagen was ich alles für die Zulassungsstelle benötige?

Ich weiß, daß ich eine Doppelkarte brauche (die ich auch schon beantragt habe und vielleicht schon heute in der Post habe) und meinen Ausweis.

Brauche ich auch eine Kopie vom Fahrzeugbrief oder geht das ganz ohne? &:
 
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ich mein nur doppelkarte und ausweis ... dann kriegst du den zettel fürs kennzeichen "drucken" .... schilder machen lassen und für 5 tage spass haben :w :M
 
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du musst am ende wohl das fahrzeug in diese kurzzeitpapiere von typ und hersteller eintragen (mit kuli also nix bei der kfz stelle) .... ja ich glaub das war damals so %: :s
 
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Hi Tina,
Ich glaube, dass es unterschiedliche Doppelkarten gibt. Soviel ich weiss muss du drauf achten, dass es sich um eine Kurzzeitkennzeichendoppelkarte handelt. :g

  1. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
    • Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
    • Pass mit Meldebestätigung
    • Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Gruß,
Cliff
 
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Danke für Eure Antworten - ich weiß jetzt Bescheid :)
 
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Ich muss mal diesen alten Thread ausgraben....

Ich möchte den Alfa Spider einer Freundin verkaufen, da sie mit solchen Sachen nicht so bewandert ist.

Leider ist der Wagen seit Herbst letzten Jahres abgemeldet und hat keine Kennzeichen mehr.

Da ich ja potentiellen Käufern das Auto anbieten möchte, muss es ja fahrbereit sein. Zudem muss ich den Wagen noch waschen und fotografieren.

Jetzt meine Fragen:

1. Gibt es ausser den 5 Tages - Kurzzulassungen noch etwas längere Varianten (zB 1 Monat). Denn 5 Tage sind schon recht kurz und da müßte ich den Wagen öfters anmelden.

2. Was kostet so eine Kurzzeitanmeldung?

3. Kostet die Versicherung überall gleich viel oder gibt es da auch unterschiede bei den versicherern?

4. Brauche ich für die Kurzzeitzulassung den Fahrzeugbrief?

5. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus wenn ich den Wagen von meiner Bekannten fahre?

Danke für eure Antworten im Voraus.
 
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Hallo Gerry,

da es nun schon länger her ist kann ich Dir mit Angaben zu den Kosten nicht mehr weiter helfen - hab' es schlicht und einfach vergessen :+ aber:

4. Brauche ich für die Kurzzeitzulassung den Fahrzeugbrief?

Ja - den brauchst Du auf jeden Fall und eine doppelte Versicherungskarte von Deiner Versicherung. Ohne kannst Du keinen Wagen zulassen.

5. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus wenn ich den Wagen von meiner Bekannten fahre?

Du bekommst eine Art "Fahrzeugschein" zu dem Kurzkennzeichen. Es war eine kleine grüne Karte die Du immer bei Dir führen mußt. Darin wird der Fahrer eingetragen und nur der darf den Wagen fahren.

So war es zumindestens bei mir. Mein Freund durfte den Wagen an den 5 Tagen z. B. nicht fahren b:
 
AW: Kurzkennzeichen

Hallo Gerry,

ich gehe mal davon aus, daß deine Bekannte noch ein anderes Auto besitzt, dann:
Den Alfa ganz normal wieder - anmelden - manche Versicherungen bieten eine verbesserte Zweitwagenregelung an - statt 125% dann 80 oder 85% für den Zweitwagen.
Manche Versicherungen erheben aber auch einen Zuschlag für "Kurzzeitversicherungen". Falls du bei keinem Direktversicherer bist, frag mal bei deiner Versicherung an.

Die Kosten für die Wieder-Anmeldung dürften die gleichen sein - fehlende? Kennzeichen sind kein Problem - du brauchst eh die Bescheinigungen des letzten TÜV und ASU.

Die Kurzzeitkennzeichen - Lösung halte ich für nicht praktikabel.

Zum Versicherungsschutz: als Fahrer des Alfas auch "andere Fahrer" bei der Versicherung angeben, dann sind alle auf der sicheren Seite. - und evtl. Vollkasko.

Gruß
nobbo
 
AW: Kurzkennzeichen

Erst mal Danke für eure Antworten.

Hab mir schon gedacht das das mit der 5-Tages-Zulassung nix wird :# . Bringt auch nix, da ich glaube den Wagen nicht in der Zeit los zu bringen.

Ich sag ihr sie soll ihn wieder normal mit Vollkaksko anmelden und Kennzeichen besorgen.
 
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