Laser Geschwindigkeitsmessanlage Poli Scan

Uli_ESA

Frozen Grey mit Cognac
Registriert
11 Dezember 2009
Ort
Eisenach und ab und an GT
Wagen
BMW Z4 G29 M40i
Hallo,
gerade war auf N24 ein bericht über die oben genannte Geschwindikeitsmessanlage.
Wer davon geblitzt wird hat gute Chancen gegen den Bescheid anzugehen.
Bei diesem Messsystem ist es nicht nachvollziehbar wiedie Messung zustande gekommen ist.
Hier noch mal ein Link dazu:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/po...nicht-ausreichend-nachvollziehbar_006387.html
Das sind übrigends die hübschen runden moderen Säulen.
Die werden aber weiterhin eingesetzt, scheinbar gehen zu wenige dagegen an.
Gruß
Uli
 
AW: Laser Geschwindigkeitsmessanlage Poli Scan

Das scheint aber auf eine Art schon wieder etwas "veraltet", wenn man dem AG-Urteil glauben sollte. Wobei AG-Urteil immer nur Einzelfallentscheidungen sind. Würde es sich um ein OLG-Urteil handeln, würde ich schon deutlicheren Charakter daraus schließen.

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&sid=d69303ee1f3fad2d309238bd615f75aa&nr=12564&pos=0&anz=1

Diese Urteil hat der Polizeibeamte aus Deinem "Anwalt.de" Diskussion ins Spiel gebracht. Danach ist das Messverfahren rechtsverwertbar anerkannt. Dennoch werden dort ebenso ganz klar die notwendigen Voraussetzungen des Messprotokolls verlangt. In dem dort gelagerten Fall waren diese erfüllt.

Ergo:
Um eine Rechtsschutzversicherung kommt man in manchen Fällen nicht rum. Ich selbst habe keine mehr, weil ich schon "geleutert" bin.
 
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