leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

fundriver

macht Rennlizenz
Registriert
10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hi
meine:K hat einen Peugeot 207 geleast. nach 2 Jahren steht die erste Inspektion an.

Muss Sie nun zu einem Peugeot Vertragshändler für die Inspektion oder kann man eine freie unabhängige Werkstatt wählen?
 
AW: leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

Von BMW, Audi, VW, etc. weiss ich, dass die Leasing den Service bei einem Vertragshändler vorschreibt. Ebenso auch die Instandsetzung nach einem Unfall. Würde ich alleine schon wg. der Mobilitätsgarantie machen. Auch in Sachen Kulanz wird es später leichter werden, aus welchem Grund sollte der Vertragshändler einen Kulanzantrag stellen, wenn er sieht dass das Fahrzeug immer in einer freien Werkstätte gewartet wurde.
 
AW: leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

Leasing ohje. Aber das ist wohl ein anderes Thema.
Bei Leasingfahrzeugen würde ich grundsätzlich empfehlen in die Vertragswerkstatt fahren. Ich gehe auch fest davon aus, dass dies im Leasingvertrag vorgeschrieben ist. Alles andere würde mich wirklich wundern.
 
AW: leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

Ich denke mal, dass dürfte auch explizit im Leasing-Vertrag geregelt sein. Was steht denn dort dazu?
 
AW: leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

Vertragswerkstatt ist bei Leasing Pflicht.

Du bekommst sonst bei der Rückgabe Probleme und die werden dann sicher die Inspektion wiederholen.

Die ersten 4 Jahre würde ich mit einem Neuwagen immer in die Vertragswerkstatt fahren. Während dieser Werkstattermine werden immer wieder "Anpassungsarbeiten" (Rückrufaktionen die nicht öffentlich gemacht werden) durchgeführt. Diese Leistung bekommst du nicht von einer freien Werkstatt. Darauf sollte man nicht verzichten.
 
AW: leasing - wartung beim vertragshändler verpflichtend?

Vertragswerkstatt ist bei Leasing Pflicht.

Du bekommst sonst bei der Rückgabe Probleme und die werden dann sicher die Inspektion wiederholen.

Die ersten 4 Jahre würde ich mit einem Neuwagen immer in die Vertragswerkstatt fahren. Während dieser Werkstattermine werden immer wieder "Anpassungsarbeiten" (Rückrufaktionen die nicht öffentlich gemacht werden) durchgeführt. Diese Leistung bekommst du nicht von einer freien Werkstatt. Darauf sollte man nicht verzichten.

Das ist eigentlich das beste und eigentlich einzige Argument, dass hier den Thread vorzeitig zum Abschluß bringen müsste.
 
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