leasingübernahme steht an - was muss ich beachten?

TS_Tommi

Testfahrer
Registriert
17 Dezember 2008
hallo zusammen,

ich werde im februar einen bestehenden leasingvertrag übernehmen und da stellt sich mir jetzt natürlich die frage, was ich alles beachten muss?
auf jeden fall werde ich den zzzz durchchecken lassen. besser beim tüv/dekra oder beim :) ?
gibt es sonst noch irgendwas, wo ich nicht vergessen darf?
tipps zum leasing an sich brauch ich nicht, ich habe bereits einen vertrag, allerdings ist das meine erste übernahme.

danke gleich mal für eure erfahrungen/tipps!

grüße,
tommi
 
AW: leasingübernahme steht an - was muss ich beachten?

In der Regel wird eine Gebühr für die Übernahme des Vertrags fällig. BMW Financials Services verlangt z.B. 500 Euro, die vom Übergeber zu tragen sind. Manche Übergeber versuchen das zu überwälzen. Man sollte also vorher klar regeln wer was zahlt damit es nicht zum Streit kommt.

Ferner ist zu beachten, dass idR ein Leasingvertrag nur einmal übertragen werden kann. Wenn Du einen Vertrag übernimmst, musst Du den dann auch durchziehen.

Ansonsten würde ich das Übliche beachten, also Wartungsnachweise, evt. Dekra-Siegel mit Lackdickenmessung, Unfallfreiheit schriftlich bestätigen lassen. Rechtlich trittst Du in die Rechtsstellung des Vor-Leasingnehmers ein, d.h. Du musst bei Rückgabe auch für Schäden einstehen, die dieser verursacht hat.

Last not least würde ich natürlich auch darauf achten wieviel km das Auto noch frei hat und was ggf. Mehr-km kosten (ich gehe von km-Leasing aus - sehr wichtiger Punkt).

So, mehr fällt mir gerade nicht ein.
 
AW: leasingübernahme steht an - was muss ich beachten?

übernahmekosten sind geklärt, km-vertrag ebenso...

völlig neu ist mir aber, dass ein leasingvertrag nur einmal umgeschrieben werden kann :O

aber gut, seit über 4 jahren überleg ich mir nen zzzz anzuschaffen und jetzt ist es endlich soweit, dann geb ich ihn nicht wieder her :w restlaufzeit beträgt ja "nur" noch gute 2 jahre.

fällt sonst noch jemandem was ein?
 
AW: leasingübernahme steht an - was muss ich beachten?

Ferner ist zu beachten, dass idR ein Leasingvertrag nur einmal übertragen werden kann. Wenn Du einen Vertrag übernimmst, musst Du den dann auch durchziehen.

Ganau so ist es. BMW begründet dies mit dem Wertverlust durch die höhere Anzahl von Besitzern. Ich hatte auch mal das Problem bei meinem T-Car und muß es jetzt zu Ende fahren. Die Händler behaupten zwar etwas anderes, ist aber Fakt. Im Vetrag steht das zwar nicht direkt drin, aber dafür der Passus "Die Übernahme muß von der BMW Bank genehmigt sein" und beim zweiten Versuch genehmigen sie es halt einfach nicht.

Dokumentiere noch alle Schäden und halte sie auf dem Übergabeprotokoll fest - ferner, dass diese vom Erstleasingnehmer zu tragen sind.

Grüße
Jörg
 
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