AW: Letzten Freitag nach dem Einkauf
Hallo Alex!
Erstmal mein Beileid, daß jemand dem Kleinen wehgetan hat. Würde mir auch monstermäßig stinken. Aber nun Folgendes:
1.) Die Aussage "da wird polizeilicherseits nicht viel gemacht" stimmt so nicht. Es wird auf jeden Fall eine Anzeige aufgenommen und dann natürlich auch ermittelt. Allerdings richten sich die Ermittlungen natürlich nach den Ermittlungsansätzen (also Spuren). Insofern wirst Du mit der Anzeigenaufnahme auch zur Spurensicherung (ist in München in der Tegernseer Landstr. 210 bei der VPI VU= Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsunfallfluchtfahndung) vorgeladen. Dort wird der Schaden vermessen, fotografiert und auch eine Probe des anhaftenden Fremdlacks abgenommen. Dies ist wichtig, um ggf. den Verursacher ermitteln und ihm den Schaden auch zuordnen zu können (ohne Beweis kein Geld!!!).
2.) Wer weiß, vielleicht hat der Verursacher den Schaden (wenn auch ggf. nachträglich) bei der Polizei gemeldet? Dann wird eine sogenannte Unfallmeldung gem. § 142/III StGB aufgenommen. Diese Meldungen werden auf jeden Fall mit Deiner Anzeige abgeglichen. Vielleicht ergibt sich ja ein "Treffer"? Sollte sich der Verursacher übrigens DEIN Kennzeichen nicht gemerkt haben, dann kann der Geschädigte (also DU) nur viel schwerer (oder gar nicht) ermittelt werden. Schon deswegen solltest Du eine Anzeige aufgeben!
3.) Wenn das unter 2. geschriebene, daß sich der Verursacher gemeldet hat, nicht zutrifft, hast Du immernoch eine Chance: Wenn der Unfallflüchtige zufällig anderweitig kontrolliert wurde (z. B. allgemeine Verkehrskontrolle) und den kontrollierenden Beamten der frische Schaden aufgefallen ist, dann wird normalerweise schon nachgehakt, woher der Schaden denn kommt. Kann dann die Aussage des Fahrers nicht nachvollzogen werden (PC-Abfrage) oder macht er keine/unzureichende Angaben, dann wird ein Schriftstück verfaßt, was der o. g. Unfallmeldung gleichkommt und es wird ein Spurensicherungsbericht geschrieben. Auch dieses Schriftstück kommt zur Unfallfluchtfahndung und wird mit den "Anzeigen gegen Unbekannt" abgeglichen. Mit Glück kann auch auf diesem Umweg der Verursacher gefunden werden.
4.) Darüber hinaus gibt es ja noch immer die Möglichkeit, evtl. einen Zeugen zu finden. Supermarktparkplätze sind in den wenigsten Fällen komplett frei von anderen Unbeteiligten (Zeugen). Mit ein klein wenig Dusel bringt Dir vielleicht eine Zettelaktion (nicht an den Kundenautos sondern am Eingang und am Schwarzen Brett) was. Und wenn es nur die Hausfrau ist, die zumindest das Auto beschreiben kann und aussagt, daß das der grauhaarige Opa war, der jeden Samstag dort einkauft). Wer weiß?
5.) Eine weitere Möglichkeit besteht natürlich auch in eigenen Recherchen: Fahre mal die nächsten 1-2 Wochen am jeweils gleichen Wochentag zu genau diesem Supermarkt. Vielleicht war es ja ein Stammkunde, der immer am gleichen Wochentag einkauft. Die Einkaufsgewohnheiten (Wochentag und -zeit, sowie gleicher Supermarkt zum Einkaufen) sind bei vielen Leuten immer gleich. So wie es aussieht, mußt Du ja "nur" die hellen Autos anschauen. Und wenn Du das Fahrzeug mit passendem Schaden wirklich siehst, dann unbedingt SOFORT die Polizei rufen...nicht selbständig tätig werden!!!
Und wenn das auch nichts hilft, dann bleibt nur, entweder die Vollkasko (Versicherung verlangt dann aber das Aktenzeichen der Anzeige!) in Anspruch zu nehmen, oder aber den Schaden so günstig wie möglich (evtl. Smart-Repair) richten zu lassen. Ich glaube, die könnten so was noch hinkriegen.
Ich wünsche Dir, daß der Verursacher ermittelt wird und sich Deine Bemühungen rentieren. Kopf hoch und positiv denken!!!
Hoffentlich konnte ich Dir mit meinen Zeilen etwas helfen.