Kurz ein paar Infos zur "sticky steering" Lenkungsproblematik: das Problem tritt auf wenn das Bordnetz der Elektrohydraulischen Lenkung wegen Überlastung aussteigt oder aus sonstigen Gründen Unplausibilitäten meldet; d.h. die Lenkungsunterstützung kann auch aus anderen Gründen als Hitze ausfallen.
Bleibt noch die Frage weshalb die Lenkung bei Hitze öfters ausfällt: das liegt am Fett das in der Lenkung als Schmierung verwendet wird. Das Fett ist Fluor haltig und bei hohen Permanenttemperaturen gast das Fluor aus und führt zu sogenanntem "Bürstenfeuer" das von der Bordnetzelektronik ebenfalls als Unplausibilität erkannt wird mit der Folge dass sie aussteigt und die Lenkung wieder "klebt".
Das Problem war im vorhin nicht zu erkennen, erste Berichte über diesen Effekt gibt es aber schon aus Zeiten des 2. Weltkrieges.
Wieso führt das alles aber zu keiner Aktion durch das KBA ??
Ganz einfach weil die Lenkkräfte auch mit Ausfall der Lenkunterstützung nie 50 N übersteigen und damit im gesetzlich legitimen Bereich bleiben.
Und damit auch gleich die Erklärung warum es die Elektrohydraulische Lenkung nicht in anderen Fahrzeugen wie 5er (E60) oder auch im Z4 M gab: ganz einfach deshalb weil hier die Vorderachslasten höher sind als beim (normalen) Z4 und bei Ausfall des Bordnetzes unzulässig hohe Lenkkräfte > 50 N entstanden wären.
Diese Problematik ist übrigens auch der Grund warum Daimler damals wegen der Bremsprobleme in der Presse war: die Bremskraftunterstützung der elektrhydraulischen Bremse war nicht mehr verfügbar wenn das System ausgestiegen ist.
Heißt kurz und knapp: alles im legalen Bereich, kein Grund zum Rückruf und kein Grund für's KBA da einzugreifen und auch andere Anstrengungen kann man sich sparen das Gesetzeskonform (leider
)
Bleibt noch die Frage weshalb die Lenkung bei Hitze öfters ausfällt: das liegt am Fett das in der Lenkung als Schmierung verwendet wird. Das Fett ist Fluor haltig und bei hohen Permanenttemperaturen gast das Fluor aus und führt zu sogenanntem "Bürstenfeuer" das von der Bordnetzelektronik ebenfalls als Unplausibilität erkannt wird mit der Folge dass sie aussteigt und die Lenkung wieder "klebt".
Das Problem war im vorhin nicht zu erkennen, erste Berichte über diesen Effekt gibt es aber schon aus Zeiten des 2. Weltkrieges.
Wieso führt das alles aber zu keiner Aktion durch das KBA ??
Ganz einfach weil die Lenkkräfte auch mit Ausfall der Lenkunterstützung nie 50 N übersteigen und damit im gesetzlich legitimen Bereich bleiben.
Und damit auch gleich die Erklärung warum es die Elektrohydraulische Lenkung nicht in anderen Fahrzeugen wie 5er (E60) oder auch im Z4 M gab: ganz einfach deshalb weil hier die Vorderachslasten höher sind als beim (normalen) Z4 und bei Ausfall des Bordnetzes unzulässig hohe Lenkkräfte > 50 N entstanden wären.
Diese Problematik ist übrigens auch der Grund warum Daimler damals wegen der Bremsprobleme in der Presse war: die Bremskraftunterstützung der elektrhydraulischen Bremse war nicht mehr verfügbar wenn das System ausgestiegen ist.
Heißt kurz und knapp: alles im legalen Bereich, kein Grund zum Rückruf und kein Grund für's KBA da einzugreifen und auch andere Anstrengungen kann man sich sparen das Gesetzeskonform (leider
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