matrix73
Fahrer
- Registriert
- 21 August 2004
dann, schlagt hier zu!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=68191&item=4545301886&rd=1

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JenzzzZ schrieb:Und ein bisschen blöd vielleicht auch.
Hätte er den Golf mal ein Jahr behalten, dann müßte er den Veräußerungsgewinn jetzt auch nicht versteuern. Bin mal gespannt, ob sich das Finanzamt meldet?
Gruß aus dem Knüllwald
JenzzzZ
tcb schrieb:Mit Kapitalertragsseuer hat das nix zu tun, fällt unter § 23 EStG, Stichwort private Veräußerungsgeschäfte und da spielt die Jahresfrist schon eine Rolle. Erfasst werden alle (!!) Wirtschaftsgüter und das könnte auch ein Schwangerschaftstest sein ... "... was sich der Kaufmann etwas Kosten lässt, ..."