BMW Z4 e85 M-Stoßstange

flory

macht Rennlizenz
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10 Februar 2019
Wagen
BMW Z4 e85 M roadster
Da mir heute eine SLK-Fahrerin in die Stoßstange geknallt ist und ich auf Versicherungskosten wohl eine neue Stoßstange an den Z4 hefte (Nieren und Kennzeichenhalter sind wohl auch kaputt), denke ich, dass ich direkt auf die M-Stoßstange umbauen könnte...

Hat möglicherweise jemand noch eine M-Stoßstange und / oder passende Anbauteile, die er (doch) nicht braucht?

LG
 
Der Alptraum jedes M- o. Aero-Paket Fahrers.
Zack, und man fängt an den Markt nach Brauchbarem abzugrasen.
Hoffe bei dir ist es nur bei dem von dir erwähnten geblieben.
 
Morgen werde ich wohl zu BMW und nen Termin für ein Gutachten machen, mal schauen, was die sonst noch alles als "zu wechseln" erachten. Hoffe ebenfalls, dass es bei Stoßstange, Kennzeichenhalterung und Nieren bleibt.

Glücklich bin ich vor allem, dass es zu keinem Personenschaden kam, alles andere ist ja glücklicherweise ersetzbar...
 
Das ist mir auch vor 4 Wochen passiert.
Am Montag habe ich meinen Zetti mit der M Front von der Werkstatt abgeholt.
Die gegnerische Versicherung hat alles bezahlt. Auch die Zusatzteile die notwendig waren, weil die Front etwas anders ist.
Das habe ich aber der Werkstatt zu verdanken, die haben das geregelt.
 
@PioZZZ Freut mich sehr für dich. Ich hab an sich vor, eine fiktive Abrechnung anfertigen zu lassen und mich um den Rest selbst zu kümmern. Im deutschen Versicherungsrecht wäre es denke ich nicht so ganz erlaubt, aus dem Schaden praktisch Profit zu ziehen, indem man sich mit Mehrkosten etwas anderes ans Auto machen lässt...
 
Sorry für OT, aber ich habe mich schon gefragt, was passiert, wenn mir jemand eines meiner Aero-Teile beschädigt? Zahlt die Versicherung dann für eine Einzelanfertigung? Weil dieses Problem haben ja auch Besitzer extrem teurer und exotischer Oldtimer. Wie ist denn da das Vorgehen rechtlich?
 
Ich schätze in dem Fall müsste ein Gutachter den ideellen Wert der Sache errechnen und diese Summe würde dir ausgezahlt werden, falls man die Stoßstange nirgendwo mehr auftreiben kann... aber ich studiere auch erst seit Oktober Jura, vielleicht haben wir ja jemanden mit mehr Ahnung hier ;) gestern war übrigens ne Aero-Stoßstange bei eBay Kleinanzeigen.
 
Sorry für OT, aber ich habe mich schon gefragt, was passiert, wenn mir jemand eines meiner Aero-Teile beschädigt? Zahlt die Versicherung dann für eine Einzelanfertigung? Weil dieses Problem haben ja auch Besitzer extrem teurer und exotischer Oldtimer. Wie ist denn da das Vorgehen rechtlich?

Da es eigentlich auf den konkreten Einzelfall ankommt, lässt sich das konkret nicht festhalten. Zumal bei der Schadensregulierung zahlreiche Aspekte mit zu berücksichtigen sind.

Aber als groben Anhaltspunkt:

Es wird ermittelt, welcher Schaden entstanden ist. Im Zweifel erstellt hierzu ein Gutachter eine Auflistung anhand der offiziellen Teilekataloge und deren Preise. Wenn teile nicht mehr verfügbar sind, wird geprüft, was ein adäquater Ersatz wäre (ähnliches Bauteil, Reproduktion, Reparatur, Gebrauchtteil mit Wertausgleich, etc.).

Bei größeren Schäden wird zugleich im Schadensgutachten ein Restwert ("Was ist der 'Schrott' noch wert?") und Wiederbeschaffungswert ("Was kostet ein Fahrzeug vergleichbarer Art und Güte?") ermittelt. Sobald der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt, liegt halt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann wird halt der Wiederbeschaffungswert (abzgl. Restwert) ausgezahlt. Denn das ist die tatsächliche Einbuße, die man erleidet (ideelle Werte sind grds. nicht ersatzfähig).

Als kleine "Ausnahme" gibt es die 130%-Regelung. Wenn man ein besonderes Interesse hat, kann das unverschuldet beschädigte Fahrzeug bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes (also Wiederbeschaffungswert + max. 30%) repariert werden. Nur muss man dann einige weitere Aspekte beachten, u.a., dass man das Fahrzeug auch (meist 6 Monate) tatsächlich weiter "nutzt".


Nun kann man das auf die einzelnen Teile herunterbrechen:
  • Was kostet die Einzelanfertigung des Ersatzteils?
  • Was kostet ein Wagen vergleichbarer Art und Güte? (Da kann es so manchen Zetti-Fahrer auch mal negativ überraschen, wenn da Werte im vierstelligen oder knapp fünfstelligen Bereich stehen.)
  • Schafft man es, die max. 30% (für die gesamte Reparatur) nicht zu überschreiten? (Denn 131% gibt es nicht! Da bleibt es dann beim Grundsatz: also Wiederbeschaffung abzgl. Restwert.)
Im Einzelfall kann man aber mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung das sehr genau betrachten und nachrechnen lassen wird. Da ist ein Rechtsstreit eigentlich so gut wie sicher.
 
@keulejr Danke für deine ausführliche Antwort!
Fest steht, bei einem unverschuldeten Unfall mit meinem Baby sofort zum Anwalt :D
...

Das noch als Ergänzung. Es gilt die Schadensminimierungspflicht für den Geschädigten. Daher sollte man bei Bagatellschäden keinen Rechtsanwalt zwingend hinzuziehen (kann ansonsten ein nicht ersatzfähiger Schaden sein).

Interessant wird es dann, wenn es allein um die (nicht mehr verfügbare) Frontschürze ginge. Da kann man eigentlich nur froh sein, dass BMW zuletzt Apothekenpreise im ETK festgesetzt hat. Das hilft ungemein, die Bagatellgrenze zu überschreiten.

Aber das genügt jetzt für diesen Randaspekt.
 
Sorry für OT, aber ich habe mich schon gefragt, was passiert, wenn mir jemand eines meiner Aero-Teile beschädigt? Zahlt die Versicherung dann für eine Einzelanfertigung? Weil dieses Problem haben ja auch Besitzer extrem teurer und exotischer Oldtimer. Wie ist denn da das Vorgehen rechtlich?

Genau das war bei mir der Fall. Aero Front beschädigt und kein Ersatz möglich.
Daraufhin hat die Versicherung die M-Front inklusive Umbauteile bezahlt.
 
@UPZ
Ich habe es gesagt und kann, werde es aber eher nicht zurücknehmen, aber über Geschmack lässt sich bekanntlich unendlich streiten...
 
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