Sorry für OT, aber ich habe mich schon gefragt, was passiert, wenn mir jemand eines meiner Aero-Teile beschädigt? Zahlt die Versicherung dann für eine Einzelanfertigung? Weil dieses Problem haben ja auch Besitzer extrem teurer und exotischer Oldtimer. Wie ist denn da das Vorgehen rechtlich?
Da es eigentlich auf den konkreten Einzelfall ankommt, lässt sich das konkret nicht festhalten. Zumal bei der Schadensregulierung zahlreiche Aspekte mit zu berücksichtigen sind.
Aber als
groben Anhaltspunkt:
Es wird ermittelt, welcher Schaden entstanden ist. Im Zweifel erstellt hierzu ein Gutachter eine Auflistung anhand der offiziellen Teilekataloge und deren Preise. Wenn teile nicht mehr verfügbar sind, wird geprüft, was ein adäquater Ersatz wäre (ähnliches Bauteil, Reproduktion, Reparatur, Gebrauchtteil mit Wertausgleich, etc.).
Bei größeren Schäden wird zugleich im Schadensgutachten ein Restwert ("Was ist der 'Schrott' noch wert?") und Wiederbeschaffungswert ("Was kostet ein Fahrzeug vergleichbarer Art und Güte?") ermittelt. Sobald der Schaden den Wiederbeschaffungswert übersteigt, liegt halt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann wird halt der Wiederbeschaffungswert (abzgl. Restwert) ausgezahlt. Denn das ist die tatsächliche Einbuße, die man erleidet (ideelle Werte sind grds. nicht ersatzfähig).
Als kleine "Ausnahme" gibt es die 130%-Regelung. Wenn man ein besonderes Interesse hat, kann das unverschuldet beschädigte Fahrzeug bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes (also Wiederbeschaffungswert + max. 30%) repariert werden. Nur muss man dann einige weitere Aspekte beachten, u.a., dass man das Fahrzeug auch (meist 6 Monate) tatsächlich weiter "nutzt".
Nun kann man das auf die einzelnen Teile herunterbrechen:
- Was kostet die Einzelanfertigung des Ersatzteils?
- Was kostet ein Wagen vergleichbarer Art und Güte? (Da kann es so manchen Zetti-Fahrer auch mal negativ überraschen, wenn da Werte im vierstelligen oder knapp fünfstelligen Bereich stehen.)
- Schafft man es, die max. 30% (für die gesamte Reparatur) nicht zu überschreiten? (Denn 131% gibt es nicht! Da bleibt es dann beim Grundsatz: also Wiederbeschaffung abzgl. Restwert.)
Im Einzelfall kann man aber mit nahezu an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die gegnerische Versicherung das sehr genau betrachten und nachrechnen lassen wird. Da ist ein Rechtsstreit eigentlich so gut wie sicher.