Mal eine Frage zum Heizöl in anderen Fahrzeugen / Maschinen

AW: Mal eine Frage zum Heizöl in anderen Fahrzeugen / Maschinen

Servus,

in Österreich (wahrscheinlich auch in D) wird das Heizöl rot eingefärbt, wegen dem Fiskus!!! Manche Fuhrunternehmer fuhren Heizöl in ihren LKW's um Geld zu sparen, Fakt ist, der Fusl ist der selbe - entgegen der Werbung der Spritindustrie, nur ist Heizöl nicht so hoch besteuert!!

Liebe Grüße,

Willi
 
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Meines Wissens ist Heizöl nur zum temperieren der eigenen 4 Wände erlaubt. Alles was durch Verbrennungsmotoren läuft, ist meines Wissens auch dementsprechend zu versteuern!:-(
 
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das ist ja nicht seine frage. er füllt es ja nicht in ein straßenzugelassenes fahrzeug, sondern in andere (s.o.)

Nun es ist so: ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung. leider weiß ich nicht, in welchem das steht. mineralölsteuergesetz? gibt es das? wenn ja, steht es da drinnen. welche steuern sind denn alles auf sprit? mwst 19 % ist klar, mineralölsteuer auch, öko steuer? gibts die, oder heißt die anders?
 
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ok,

das mineralölsteuergesetz ist sehr umfangreich und selbst ich, der im steuerrecht bewandert ist, blickt ohne größere mühen nicht durch, da viel auf diverse anlagen (aufzählungen mit kraftstoffarten) gearbeitet wird.

aber nach allem was man so lesen kann gilt folgendes:

steuerbegünstigt sind

kraftstoffe zu heizzwecken (also nur für eine ölverbrennungsheizung und nicht für den stromerzeuger --> elektroofen)
für den laborbedarf
erdgas, autogas
bioheiz und biokraftstoffe


bedeutet für dich, dass es illegal ist und steuerhinterziehung. inwiefern der zoll jetzt natürlich in den tank deines staplers schaut, ist die andere sache und muss jeder für sich selbst wissen.


--> ich kann nur sagen, dass es sich für mich auf keinen fall lohnen würde, da ich meinen job verlieren könnte.


Aber es gibt ja auch die alternative zum Pflanzenöl. das sollte auch gehen je nach motor
 
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also eigentlich kann man sagen:

wenn du nicht damit heizt, ist es nicht legal. was heißt nicht legal, du kannst es sicher beim zoll anmelden, kostet für 1000 liter 650 €
 
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Hi zusammen

Soweit ich weis kannst du ne Ausnahmegenemigung bekommen wenn du einen ortsfesten Stromerzeuger zur ausschlieslichen Erzeugung von Notstrom, mit Heizöl betreiben willst.

Bei uns in der Firma haben wir so ne Genehmigung.

Mfg.
Stefan
 
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Notstrom-Aggregat mit Heizöl geht nach Zustimmung des Zollamtes !
Beim Kärcher ist es ja auch zu Heizzwecken, wird ja Wasser damit heiß gemacht und keine Maschine betrieben, solange wir eine eigene KFZ-Werkstatt hatten lief das Ding mit Heizöl.
Stapler ist Fahrzeug und somit wohl nicht möglich.
Baukompressor hatten wir früher auf Baustelle immer mit Diesel betankt. Die Kaufleute hätten das bestimmt nicht zugelassen, wenn Heizöl erlaubt wäre ;-)
 
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solange es auf PRIVAT Grund steht, kannst du eigentlich machen was du willst!

Es wird erst dann gefährlich wenn du damit in den öffentlichen Strassenverkehr gehst.
Oder du gefährdest damit Leib und Leben deiner Nachbarn.

Anders sieht es natürlich aus wenn dein sog. Privatgrund von dir auch gewerblich genutzt wird!

Z. B.... ich habe meinem 13 Jährigen Neffen einen alten Polo gekauft, der fährt jetzt damit auf meinem Grundstück damit herum, da es ein Diesel ist unter anderem mit einer Mischung aus Heizöl und Pflanzenöl, diese Tanks stehen bei mir auf dem Hof.....

Wer will mir daraus etwas schustern???? Niemand, ist alles komplett Privat-Vergnügen! Z.B würde auch der POLO nie und nimmer noch TÜV bekommen, weil zu laut und bestimmt auch kein ASU!
Aber EGAL, ist komplett privat!

ABER du solltest dir sicher sein, dass dieses Grundstück auch wirklich privat ist! Denn wird dieses auch, wenn auch nicht von dir, geschäftlich genutzt, sieht die Sache wieder komplett anders aus.

Wobei ich das unter Vorbehalt schreibe, da ich kein Rechtsanwalt bin, sondern nur einer der ein privates Grundstück hat!

Netten Gruß, Andy
 
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Ja wie jetzt? Kann ich meinen Briefträger umbringen, solange ich das auf privatem Grund mache?? Das ist doch kein rechtsfreier Raum!

Dein Rumfahren mit dem Polo ist auch nur dann erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer auf das Grundstück kommen kann => Hoftor muß zu sein.

Ansonsten gilt: wo kein Kläger, da kein Richter :b

just my 2cents
 
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also, solange du das auf deinem Grundstück machst, kannst du eigentlich machen was du willst!

Grundvorraussetzung ist aber, dass du bei deinem Tun die Öffentilchkeit nicht störst.

Sollte der Gabelstapler gewerblich genutzt werden, ich glaub ja nicht das du nen Gabelstapler hast, dann ist es ja auch ein gewerblich genutztets Privatgrundstück!
Dann musst du Vorsehnungen treffen. Z. B. Schilder! Wie "Kein Winterdienst" oder "Privatweg" usw...

Unauffällig auffüllen ist nicht, Sobald du mit der Kiste in D auf öffentlichen Strassen unterwegs bist musst du sauberes Heizöl drin haben!

Und das ist auch gut so! Denn wir sitzen alle im gleichen Boot
 
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Also, das mit dem Privatgrundstück kann so einfach nicht stimmen. Das ist glaube ich einfach nur ein Märchen. Der Sprit wird nach der VERWENDUNG besteuert. Heizöl wird nur begünstigt besteuert, wenn du es zum HEIZEN nutzt und nicht zu FAHREN! Wo soll das stehen, dass man auf dem Privatgrundstück machen darf, was man will?

In der StVo steht bestimmt drinnen, dass man zum Fahren auf öff. Strassen eine gültige Fahrerlaubnis braucht --> ergo kann man auf privatena auch ohne fahren.

Im Mineralölsteuergesetz steht aber nur drinnen, dass heizöl, biokraftstoffe, autogas und erdgas begünstigt besteuert werden. Heizöl nur wenn man auch heizt.
 
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Guck doch einfach mal bei www.zoll.de rein. Wenn Du da nix findest, schreibe denen eine e-mail.
 
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