Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Registriert
13 Februar 2008
Hallo zusammen,

möchte meinen Z4 gerne etwas modifizieren und weiss nicht genau wie das mit TÜV, Teilegutachten etc. so abläuft.

Also beispielsweise ein Gewindefahrwerk:

- Wird gekauft (mit passendem Teilegutachten für das Fahrzeug) und eingebaut (selbst oder von Fachwerkstatt)

- Mit dem Teilegutachten muss man zum TÜV. Was genau passiert da? Was kriegt man?

- Muss man die TÜV-Eintragung in den Brief eintragen lassen? Wo macht man das? Strassenverkehrsamt? Oder reicht wenn man die Eintragung als Dokument im Fahrzeug mitführt?

Sorry für die Neulings-Fragen :w
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Zweckmässig ist es das Beispiel in einer Fachwerkstatt einbauen zu lassen, da sie oft auch ihren "TÜVler" haben. Das erleichtert ungemein eine Abnahme.

Nach der Abnahme bekommst Du ein Abnahmeprotokoll (ich nenne es mal vereinfacht Freigabe) mit dem Du zum Verkehrsamt musst, damit es in die Papiere eingetragen wird (steht oft auch in den Teilegutachten, dass unverzüglich eine Eintragung zu erfolgen hat).

Sinnvoll kann es auch sein, anschließend Deine KfzVersicherung von der Änderung zu informieren (nur so rein vorsorglich, da sich das "versicherte Riskio" geändert hat)
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Die Teilegutachten-Eintragung ist eigentlich ganz einfach.

Im Teilegutachten steht drin was für Teile es sind und für welche Fahrzeuge sie freigegeben sind - ist Deins dabei, wunderbar - ansonsten vorher mit Tüv-Prüfer sprechen.

Im Teilegutachten sind auch die Auflagen enthalten. Bei Fahrwerken im Z4 sind es oftmals Freigängigkeitsauflagen, dass was nachbearbeitet werden mus und so.
Erfüllst Du die Auflagen, dann ist auch alles bestens - wenn nicht, dann mit Tüv-Prüfer vorher sprechen.

Und im Teilegutachten steht wie die Eintragung in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen ist. Manche Eintragungen müssen "unverzüglich", andere wiederum "bei nächster Gelegenheit" in den Papieren nachgetragen werden.

Um keine Überraschungen zu erleben, lass Dir vor dem Kauf das Teilegutachten zuschicken und schau da mal rein.
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Hallo,

muss die Freigabe wirklich in den Brief/Schein eingetragen werden?
Ich habe Felgen beim TÜV abnehmen lassen, auf der Freigabe steht dass man dies in den Schein eintragen solle (ob nun unverzüglich oder bei nächster Gelegenheit weiss ich nicht...)-
Bin dann zum Verkehrsamt (ok ungefähr ein Jahr später) und habe brav ne halbe Stunde gewartet, als ich nun endlich aufgerufen wurde, wurde mir gesagt dass dies seit kurzem nicht mehr in den Schein eingetragen werden muss (wg. einer neuen EU-Richtlinie). Es solle reichen wenn man den TÜV Zulassungswisch im Auto mitführt.
Meine Frage ist nun ob das stimmt oder doch lieber eingetragen werden sollte?
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Wenn du etwas nicht sofort eintragen mußt, dann reicht es wenn du den TÜV-Zettel mitführst. Ich hab das Momentan für zwei Satz Felgen, liegt immer im Handschuhfach. Wollte neulich sogar mal einer sehen.
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Thema nochmal etwas aufgewärmt...

Hab Mittwoch einen Termin, um ein Fahrwerk einbauen zu lassen, TÜV-Eintragung dort klappt aber aus zeitlichen Gründen nicht am selben Tag.

Wollte dann später selbst zum TÜV fahren und es eintragen lassen. Muss ich zwingend den KFZ-Brief mitnehmen oder reicht der KFZ-Schein, und ich lass es später im Amt in den Brief eintragen?

Danke!
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Thema nochmal etwas aufgewärmt...

Hab Mittwoch einen Termin, um ein Fahrwerk einbauen zu lassen, TÜV-Eintragung dort klappt aber aus zeitlichen Gründen nicht am selben Tag.

Wollte dann später selbst zum TÜV fahren und es eintragen lassen. Muss ich zwingend den KFZ-Brief mitnehmen oder reicht der KFZ-Schein, und ich lass es später im Amt in den Brief eintragen?

Danke!


Der TÜV trägt Dir gar nichts in die Papiere ein, das macht nur die Zulassungsstelle. Vom TÜV bekommst Du "nur" einen Nachweis, dass der Einbau korrekt ausgeführt wurde und vom TÜV abgenommen und regelkonform ist.
Es reicht also, den Schein mitzunehmen, denn den wollen die TÜVler im Rahmen der Abnahme sehen...

Grüsse,
Tom
 
AW: Mal ne grundsätzliche Frage wg. TÜV-Eintragung

Moin Moin!
Bei dem neuen Fahrzeugteil ist sicherlich ein Teilegutachten dabei. Bei den Hinweisen für den Fahrzeughalter steht vermutlich (so, oder ähnlich)

...unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird!

Das bedeutet: Nach dem Umbau umgehend zur Dekra oder zum TÜV wg. Einbauabnahme. Dazu nimmt man am besten die Rechnung vom Fachbetrieb mit, das Teilegutachten, des Fz.-Schein und ca. 50,-Euro (und natürlich ein Säckchen Zeit;-))

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätgung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fz-Papiere.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Bereichtigung der Fahrzeugpapiere (Brief und Schein, jetzte Teil I u. II). durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.

z. B. steht dort:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich. Diese kann jedoch erfolgen, wenn sich die Zulassungstelle aus anderen Gründen (z.B. Halterwechsel) mit den Fz-Papieren zu befassen hat.

Für dich gilt also:
Einbau durchführen lassen. Dann aber schnellstens zur Einbauabnahme weil: Betriebserlaubnis erlischt!! Das ist sicherlich im Falle eines Falles nachteilig, weil ohne Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz!!
Ich würde mir einen Termin beim Tüv/Dekra unmittelbar nach dem Einbau besorgen.
Die Fz.-Papiere brauchen vermutlich nicht geändert werden. Das sollte aber bei der Einbauabnahme im Gutachten des TÜV'tlers stehen.

Frohes Schaffen
FranCa
 
Zurück
Oben Unten