mal wieder eine reifenfrage

misiu

Fahrer
Registriert
18 August 2008
hallo leute!
hab eben in der suche nichts finden können:-(
ich habe mir 4 winterreifen (je 2 von 2 ebayern erteigert.
es sind conti winter contact 810 dot ...06 ohne runflat.
frage:
2 der reifen haben 91h tragfähigkeit und 2 haben 94y.
die darf ich doch trotzdem fahren oder?
nachteile dürfte es im bezug darauf auch nicht geben oder irre ich mich da?
 
AW: mal wieder eine reifenfrage

hallo leute!
hab eben in der suche nichts finden können:-(
ich habe mir 4 winterreifen (je 2 von 2 ebayern erteigert.
es sind conti winter contact 810 dot ...06 ohne runflat.
frage:
2 der reifen haben 91h tragfähigkeit und 2 haben 94y.
die darf ich doch trotzdem fahren oder?
nachteile dürfte es im bezug darauf auch nicht geben oder irre ich mich da?

ich glaube seid der eu darf man sowas fahren.....
 
AW: mal wieder eine reifenfrage

Ich glaube die H Reifen dürften auf keinen Fall ausreichen,
da eine zu geringe Geschwindigkeitsfreigabe vorliegt.
91 / 94 sagt nur etwas über die Tragfähigkeit nicht über die zulässige Geschwindigkeit aus.

T bis 190 KM/H
H bis 210 KM/H
V bis 240 KM/H
ZR, Y, W über 240 KM/H.


ALSO VORSICHT
 
AW: mal wieder eine reifenfrage

Ich glaube die H Reifen dürften auf keinen Fall ausreichen,
da eine zu geringe Geschwindigkeitsfreigabe vorliegt.
91 / 94 sagt nur etwas über die Tragfähigkeit nicht über die zulässige Geschwindigkeit aus.

T bis 190 KM/H
H bis 210 KM/H
V bis 240 KM/H
ZR, Y, W über 240 KM/H.


ALSO VORSICHT

...in der StVZO eine Vorschrift die besagt, dass bei M+S-Reifen, die mit ihrem Höchstgeschwindigkeitsindex unter der bauartbedingten Höchtsgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegen, ein Aufkleber für den Fahrer sichtbar angebracht werden muß, der diese Höchstgeschwindigkeit beziffert.
9561890.jpg



 
AW: mal wieder eine reifenfrage

... und sollte die Rennleitung Dich mal rausholen, Du hast "H" Reifen und im Fahrzeugschein steht eine höhere Geschwindigkeit, und der besagte Aufkleber "max 190 km/h" oder so klebt nicht im Sichtbereich des Fahrers, kriegst n Zahlschein für ne Ordnungswidrigkeit..
 
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