mal wieder eine Verkehrsfrage....

AW: mal wieder eine Verkehrsfrage....

Hatte mal eine ganz ähnliche Erfahrung als Beifahrer - von einem Golf Avant bei knapp 160 km/h in Kolonnenfahrt rechts überholt und kamikazemäßig geschnitten/abgedrängt worden! Unser Fahrer hat sofort ne Vollbremsung hingelegt und ist dabei nach links auf den Grünstreifen vor der Mittelleitplanke ausgewichen. Ich dachte noch so - sch***e, das wars jetzt... ging aber ja zum Glück gerade nochmal gut! :#

Zufällig hatte ich da meine Digicam griffbereit und hab dann sofort angefangen zu Filmen - der Typ hat selbes Spiel bei nächster Gelegenheit nämlich sofort wieder gemacht (mit dem 2. Auto weiter vorne) - also bei nächster Möglichkeit rausgezogen und gleich wieder nach links gequetscht, wo eigentlich kein Platz war... :j

Zufällig hat sich auch noch einer von weiter hinten mit ner S-Klasse gemeldet, bei dem er das selbe auch gemacht hat und unser "Ausweichmanöver" gesehen hat.
Er stellte sich heraus, das er als Schöffe bereits öfters im Gericht tätig war und sich gerne als Zeuge zur Verfügung stellen wollte... :t

Tja die Verhandlung war recht aufschlußreich:
  • Da bereits von der Polizei bekannt war, dass ein Video existiert hat der Verteidiger nicht geleugnet, dass der Fahrzeughalter nicht der Fahrer gewesen war - laut Richterin die einfachste Möglichkeit das Verfahren zu kippen. :a
  • Wir haben das Video angeschaut - natürlich sah man nur das Fahrzeug von hinten und das gefährlichen Überholmanöver, jedoch nicht den Fahrer - der Verteidiger hat sich dabei in A**** gebissen. :M
  • Der Fahrer stritt erwartungsgemäß alles ab, hatte aber einen Beifahrer als Zeuge dabei - der etwas lustige Aussagen machte: :j
Richterin: "Können Sie den Vorfall aus Ihrer Sicht schildern?"
Zeuge der Verteidigung: "Ähm, ja ich weiß überhaupt nicht warum ich hier bin, ... also ich kenn mich da nicht so aus, aber da waren viele Bäume und auch Felsen..."

Richterin: "Wohin wollten sie denn überhaupt fahren?"
Zeuge der Verteidigung: "Mein Bekannter hat mich eingeladen und wollte mir seine Wohnung und den Westen mal zeigen..."

Richterin: "Wie beschreiben sie den Fahrstiel ihres Bekannten?"
Zeuge der Verteidigung: "Ja nun, wir fahren immer gerne schnell..."

Richterin: "Was hatten sie vor der Fahrt gemacht?"
Zeuge der Verteidigung: "Ähm nun äh ... Frau Richterin wir waren etwas essen und haben dann getrunken..."
  • Schade das ich nichts sagen durfte, aber das roch förmlich nach Alkohol - die Richterin ist aber darauf nicht weiter eingegangen (wohl weil es nicht mehr zu beweisen war).
  • Nachdem wir alle (auch "unser" Schöffe) jeder für sich ausgesagt hatten, wurde der Verteidiger aktiv: in seiner hanebüchenen Rede stellte er uns als Verschwörer dar, die sich spontan als "Opfer" den armen Golf-Fahrer ausgesucht hätten, um ihm eins auszuwischen?! :O
  • Ich dachte noch das ist aber schon ziemlich frech - da wird man beinahe zum :1angelz: gemacht und wird dann noch beschuldigt. Die einzige Möglichkeit die mir blieb, war es seine Rede mit einem langsamen, verächtlichen und gut sichtbaren "Kopfschütteln" zu quittieren.
Wie dem auch sei, die junge Richterin verknackte ihn zu 30 Tagessätzen à 100 € und 3 Monate Führerscheinentzug. Sie meinte hinterher es wäre eigentlich noch viel mehr gewesen (dauerhafter Führerscheinentzug), wenn die Verhandlung früher stattgefunden hätte - aber sie meinte "die Mühlen des Gerichts mahlen einfach zu langsam", sie meinte weiter, der Verteidiger sei echt schlecht gewesen "hätte der behauptet der Fahrer sei nicht gefahren, so wär es sicherlich zu einem Freispruch gekommen..."

Wie dem auch sei, mir ging es ja nicht um die Höhe der Strafe, eher darum dass er sowas in Zukunft bleiben lässt - das wird er nun wohl hoffentlich.

Andererseits ist die Strafe schon lächerlich verglichen mit der Strafe des Mercedes Testfahrers, der nachweislich "nur" zu dicht aufgefahren ist. Aber letztlich zählt eben der Schaden, der dabei angerichtet wird - wären wir also draufgegangen...

Zudem sehe ich unser ach so "demokratisches" System auch etwas nüchterner - hätte der einen besseren Anwalt gehabt und wir keine Digicam oder Schöffe - wären wir hinterher vermutlich noch wegen "Rufmord" und "Verleumdung" selbst belangt worden...
 
AW: mal wieder eine Verkehrsfrage....

Zur Beurteilung der Sache und zu Deiner Entscheidungsfindung in Bezug auf eine Anzeige mag ich nichts sagen.

Ich mag nur anmerken, dass es sehr subjektiv ist, nur von einer Seite etwas zu hören.
Deine Aussage so in dieser Form würde jedem gegnerischen Anwalt aber auch viele Türen öffnen. Deshalb unten mal ein Beispiel, wenn man wirklich davon ausgehen würde, dass Gericht halte die entsprechende Person auch für den wirklichen Fahrer.

Aber letztlich zählt eben der Schaden, der dabei angerichtet wird - wären wir also draufgegangen...

Eben. Deshalb ist der Ausruf "Nötigung!" auch immer etwas schnell getan - denn eine Nötigung setzt auch einen Erfolg voraus.

Nur die Lichthupe reicht nicht (die ist ja sogar zum Anzeigen eines Überholvorganges ausserhalb geschl. Ortschaften erlaubt), sondern nur z.B. in Verbindung mit sehr engem Auffahren (Verschiedene Gerichtsurteile geben unterschiedliche Werte an), was nicht einfach dem Unterschreiten des Mindestabstandes entspricht und wenn jenes Dich zu einem aktiven Handeln bewegt, zum Beispiel das Steuer zu verreißen oder die Spur zu wechseln.

Da Du auf der Spur bliebst wird daraus maximal eine versuchte Nötigung. Dein Beschleunigen sehe ich jetzt einfach subjektiv mal nicht als wirkliche Reaktion auf ein Gefühl der Bedrohung.

Das was danach kam ist noch schwieriger zu bewerten. Er könnte zum Beispiel sagen, dass Du dann bei der Abfahrt von der AB bewußt erst langsam vor ihm und dann sportlich durch die Kurve gefahren seist um ihn zu provozieren und nach der Ampelphase bewußt extrem beschleunigt habest, um vor ihm auf die Spur zu ziehen und ihn durch darauf folgendes Verlangsamen "versucht habest zu Nötigen", weshalb er dann schlußendlich Dich kurzerhand überholt habe wobei Du dann beschleunigst habest und ihn in seinem PKW von hinten beim Einscheren bedrängt habest.

Lass es genauso gewesen sein, wie Du sagst, aber der Vorsitzende hört als Beispiel diese beiden Versionen.
Ich möchte dann an dessen Stelle keine Entscheidung treffen müssen.
 
AW: mal wieder eine Verkehrsfrage....

Andererseits ist die Strafe schon lächerlich verglichen mit der Strafe des Mercedes Testfahrers, der nachweislich "nur" zu dicht aufgefahren ist. Aber letztlich zählt eben der Schaden, der dabei angerichtet wird - wären wir also draufgegangen...

Nein. Wenn du nicht zufällig Säugling und dein Fahrer deine 20-jährige Mutter gewesen wärt, wäre auch nichts anderes bei raus gekommen :a Bitter, aber so ist das wahrscheinlich.
 
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