Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

The_MaXX

Fahrer
Registriert
15 Dezember 2007
Ort
Berlin, ab und an Hamburg
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Moin,

vorab Ich kenne die Suchfunktion und habe Sie bedient und habe mehr Fragen als Antworten danach (und es gibt viele Antworten ;) ).

Ich habe 2*15 vorne 2*20 Spurplatten und Styling 71 Felgen 225/255 (gleiche Dimensionen wie die 108er) auf meinem Z4.

Ich habe vorhin keine HU Plakette bekommen weil bei meine 2*20mm für die Hinterachste (HR Distanzscheiben Nr 4075725) im Teilegutachten gem A4) "Die Kotflügelkanten umzulegen sind";

Nun meine Fragen:
1. Teilegutachten ist keine ABE - habe ich meine ABE vergessen auszudrucken oder gibt es für diese Distanzscheiben keine ABE (Ich war auf der HR.com Seite und bin da unter ABE immer nur auf das Teilegutachten gestoßen)
2. Umlegen heisst Bördeln?? Ich wunder mich, weil ich seit 3 Jahren mit der Kombi rumfahre inkl. TÜV Besuch und ohne Probleme
Ich will nicht Bördeln

3. Was ist mit eintragen lassen - muss diese Kombi 30/40 immer eingetragen werden (da es ohne ABE und nur mit Teilegutachten ausgeliefert wird?).

Wer kann mir weiterhelfen und ein wenig Licht ins dunkel bringen? Habe ich damalig vielleicht das falsche HR-Spurverbreiterungsset gekauft (offenbar gibts es Sets mit ABE?) oder bin ich und der Prüfer zu blöd das Teilegutachten richtig zu lesen?

Gruß und Dank im voraus
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Versuch´s doch mal mit nem anderen Prüfer!?

Bördeln brauchst du da nix...
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Lese ich zwischen den Zeilen, dass Du seit drei Jahren damit herum fährst ohne eine ABE mitzuführen oder es eingetragen zu haben?

Zur Sache: Es muss nicht "zwingend" gebördelt werden, sondern lediglich wenn die Freigängigkeit nicht ausreicht - so sollte es auch im Teilegutachten stehen?

... bei dieser Kombination hat hier fast niemand bördeln lassen/müssen und es problemlos eingetragen bekommen.
 
Für die Kombi gibts eine ABE von H&R also musst du gar nichts eintragen lassen. ;) Vorausgesetzt du hast ein originales Fahrwerk und Felgen (alle BMW Räder mit Freigabe für den Z4).
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Moinmoin,

ich habe ebenfalls die 71er mit den 40/30 Platten von H&R MIT ABE :w

Letztes Jahr bei der HU (allerdings mit 225/45 17 Winterrädern auf 103er Felgen) habe ich die ABE vorgezeigt, Nummern wurden kontrolliert und gut wars :)

Ich guck mal ob die Nummern mit deinen identisch sind ;)

Grüße

edit:
die Nummer meiner Platten ist 1205725 (1205725-15 vorne 1205725-20 hinten)
Auflage 4 gibt es da nicht.....sorry, wirst du wohl unter Erfüllung der Auflagen eintragen lassen müssen - oder das Set mit ABE kaufen
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Ganz einfach: Ab zum nächsten TÜV und nochmal probieren!
 
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Danke für die Antworten - einfach zu nächsten TÜV? Ich weiß nicht ob das die Lösung ist.

Ich bin mangels Wissens tatsächlich ohne Eintragung rumgefahren, hatte ich nicht gepeilt.

Ich werde die Dinger jetzt also eintragen lassen - meine Frage: Wenn der Prüfer wieder auf den Punkt "Kotflügelkanten umlegen" loswill - verweise ich Ihn denn darauf, dass die Freigängigkeit gegeben ist und diskutier eine Runde?

Im Teilegutachten gibt es keinen Verweis darauf, daß das Kotflügel anpassen in Abhängigkeit der Freigängigkeit steht.. auch wenn das logisch ist.
Ich befürchte, wenn der Prüfer auf die Auflage besteht muss ich doch einen Prüfer nach dem nächsten abfahren - für das Geld kann ich ja dann auch eine neues Set mit ABE kaufen - was ich aber als blödsinnig ansehe.

Schönes WE noch
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Ich würd ihn das mal erklären das die Freigängigkeit gegeben ist...

Also bei mir war's so, wenn er's nicht eingetragen hätte, dann hätt ich auch nix zahlen müssen...
Vor allem wundert's mich das er bei der HA gedenken hat, wenn dann wird's vorne etwas knapp...
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

Selbst mit 'nem Bilstein B-12 Fahrwerk hat der TÜV die Spurplatten zusammen mit dem FW eingetragen, ohne dass ich die Kanten umlegen musste.
 
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Es gibt ganz offensichtlich Prüfer, die einen etwas anderen (um nicht zu sagen "beschränkten") Blick haben.

Ich werde morgen mein Glück versuchen - was kostet so eine Eintragung eigentlich?
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

bei mir hat spurplatten+gewindefahrwerk ca. 70€ gekostet. aber nur spurplatten sollte deutlich günstiger sein. kommt aber auch drauf an wo du hingehst...
 
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Zweiter Versuch: Ausser Zeit und Spesen nichts gewesen. Ohne Arbeiten am Radhaus keine Eintragung. Diskussionen sinnlos.

Bringt das jetzt echt etwas, dass ich die diversen TÜV Prüfer in Berlin abklapper?
 
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Sodele ... dritter Anlauf, jetzt bei GTUE und ich habe HU Plakette und meine Eintragung. Der Kollege hat den Wagen aufgebockt, verwinkelt, nachgesehen wie weit er hinten und vorne einfedert (und vermutlich das Teilegutachten nicht komplett gelesen) und dann gesagt, dass alles soweit ok ist, ich darf nur keine Tieferlegung mehr reinbauen.

Ok. - Mir alles rechtens. ;-)

Aber irre, wieviel Zeit so ein Schmarrn kostet.

Dank nochmal allen die geantwortet haben - frohes Fahren noch.
PS: 36EUR die Eintragung - 10 EUR die Nachuntersuchung HU
 
AW: Mal wieder: Spurverbreiterung vs TÜV

geht doch! :)
ich hab das kw gewinde+30/40 spurplatten, und das fahrwerk hab ich vorn recht tief eingestellt. der prüfer hat mir das ohne probleme eingetragen... ;)
 
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