Mindesthaltedauer bei Prämien

Azmo

Fahrer
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20 Juli 2007
Hey Leute,

weiß jemand, wie lange die Mindesthaltedauert bei z.B. der Cabrio-Prämie aus dem ersten Halbjahr war?

Ich hatte irgendwann mal was gelesen, dass im Kleingedruckten dort eine gewisse Mindesthaltedauer festgeschrieben ist, wenn man die BMW-Prämien in anspruch nimmt.

Danke ;-)
 
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Ja, da gab es eine Mindesthaltedauer. Meine 3 oder 4 Monate, wobei ich mich eher an 4 zu erinnern glaube ?!?
 
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"Der Käufer verpflichtet sich,....das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiterzuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird". So steht es bei mir in der Bestellung.
 
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Hallo
Ja, das kann ich bestätigen, steht auch bei mir so drin.
 
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okay, dann wirds bei mir sicher auch so sein.

Danke ;-)

Wobei wir als Privatleute dann ja sowieso ausgeschlossen sind, wenn ich das richtig verstehe.
 
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Ich würde kommerzielle Zwecke auch als privaten Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht definieren, aber wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn man ihn nur wegen der Prämie auf jemand anderen zugelassen hat und dann ummeldet dürfte das aber sicher kein Thema sein.
 
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Hallo,

laut Aussage meines Händlers gibt (gab) es bei der Cabrio-Umsteigerprämie keine Mindesthaltedauer. Die Zulassung auf den Halter des Fremdfabrikats genügt. Ich habe meinen Wagen daraufhin nach einer Woche (Mitte Juli 2010) umschreiben lassen.
 
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Mir wurde genau das Gegenteil mitgeteilt und vor allem steht es ja auch in den Bedingungen. Andererseits wird es, wie ich schon geschrieben habe, wohl niemanden geben der einen dafür wegen Verletzung der Sondervereinbarung vor den Kadi zerren wird.
 
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Mir wurde genau das Gegenteil mitgeteilt und vor allem steht es ja auch in den Bedingungen.
Das wird wohl eher eine allgemeine Formulierung sein.
In meinem Vertrag steht auch ein ähnlicher Text ohne Cabrioprämie.
 
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Ohne es genau zu wissen, weil ich den Vertrag nicht vorliegen habe, meine ich, dass es ein ergänzender Passus war.
Aber ist ja auch egal. Die Ursprungsfrage ist ja beantwortet.
 
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Hallo,

In meinem Kaufvertrag steht definitiv nichts von einer Mindesthaltedauer bei Inanspruchnahme der Cabrio-Prämie (auch nicht im Kleingedruckten). Ich hatte mit meinen Verkäufer im Vorfeld besprochen, dass ich den Wagen so schnell wie möglich auf meinen Namen umschreiben würde. Er hat daraufhin die Bedingungen der Prämie geprüft und seine Zustimmung gegeben. Der Kauf wäre anderenfalls (mit einer solchen Mindesthaltedauer) nicht zustande gekommen. Ich bin der Meinung, dass vertragliche Bedingungen eingehalten werden müssen (das erwarte ich auch von meinem Vertragspartner). Insofern kläre ich solche Belange immer vorher, auch wenn es möglich erscheint, dass BMW später nicht auf Einhaltung der Haltedauer bestehen wird (kein Kläger - kein Richter).
 
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Also bei mir steht der Passus auch im Vertrag (16.9.) und wir haben bei Abschluss des vertrages über keinerlei Prämien debattiert.
Es gab einen Rabatt und sonst nix.

Ich denke der Passus steht immer drauf.

Als Privatmann hat man da doch nie Probleme damit.:t
 
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