Mit roter Nummer von Tschechien nach Deutschland

AW: Mit roter Nummer von Tschechien nach Deutschland

guckst du :

http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Rote_Kennzeichen

dort gibts eine tabelle mit den ländern die es tolerieren.
es gibt da wohl auch keine einheitliche regel. aber wenn du in einem ausland ein kfz kaufst, brauchst du auch von dort die "rote nummer".
anders wenn du dort ein kfz mit deutschen papieren aus einer werkstatt zurück holen möchtest. das würde gehn.
 
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In der Regel sind mit der roten Nummer ausschließlich Fahrzeuge versichert die dem Inhaber der roten Nummern gehören. Heißt, sich mal eben rote Nummern ausleihen und irgendwo ein Auto abholen ist eine Straftat, da es fahren ohne Versicherungsschutz ist und Mißbrauch der roten Nummern.
 
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In der Regel sind mit der roten Nummer ausschließlich Fahrzeuge versichert die dem Inhaber der roten Nummern gehören. Heißt, sich mal eben rote Nummern ausleihen und irgendwo ein Auto abholen ist eine Straftat, da es fahren ohne Versicherungsschutz ist und Mißbrauch der roten Nummern.

Wo steht das? Und auf welche Art des roten Kennzeichens bezieht sich das.... 06 oder 07?

Bei 07 muss das zu bewegende Fahrzeug von der Straßenverkehrsbehörde in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden und inzwischen ein H-Gutachten vorliegen.

Bei 06 gilt folgendes:

"Das rote Kennzeichen darf nur innerhalb des Geschäftsbetriebes für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Ein Ausleihen der Kennzeichen an Personen außerhalb des Geschäftsbereiches ist untersagt."

Sicherlich ist das Verleihen nicht erlaubt. Aber der Eigentümer der roten Nummer kann auch Fahrzeuge, welche anderen Eigentümern gehören, Probefahren oder Überführen. Sofern das in den Geschäftsbereich fällt. Ich kann doch ein Auto Probefahren welches ich ggf. kaufen möchte. Oder jemand hat durch Vermittlung eines Händlers ein Auot gekauft und der Händler überführt es für seinen Kunden. Und daa ist dann auch Platz für eine Auslegung der Sachlage.
 
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Ich bin selbst im Besitz von 2 roten Nummern und kenne die Vorschriften. Das muss nirgends stehen.

Fakt ist, dass nur die Fahrzeuge die das Eigentum des Eigentümers der roten Nummern versichert sind. Fremdfahrzeuge dürfen mit den roten Nummern nicht bewegt werden. Ich bin mir was das Datum angeht nicht 100% sicher aber irgendwann Ende 2006 - 2007 wurden die Vorschriften für die roten Nummern deutlich überarbeitet und verschärft.

Allerdings ist der Versicherungsschutz auch abhängig davon welchen der Eigentümer bei seinem Versicherer abgeschlossen hat.
 
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Dann dürfte keine Werkstatt mit einem Kunenwagen mit der roten Nummer ein Probefahrt machen.

Um da mal zu konkretisieren, ich möchte mit der roten Nummer meiner Werkstatt ein Auto in Tschechien abhlen. Mit Zug hin, rote Nummer dran, ab nach Hause/in die Werkstatt.

Wie leihen uns bei dem immer die rote Nummer, wenn wir ein Auto gekauft haben und fahren es dann Heim. Wir nutzen die Nummer auch um von zu Hause in die Werkstatt zu fahren wegen TÜV oder ähnlichem und mein QP habe ich auch mit der Nummer in Köln geholt.

Ist es erlaubt oder nicht?


Edit: 06er rote Nummer, halt von der Werkstatt!
 
AW: Mit roter Nummer von Tschechien nach Deutschland

Ich bin selbst im Besitz von 2 roten Nummern und kenne die Vorschriften. Das muss nirgends stehen.

Fakt ist, dass nur die Fahrzeuge die das Eigentum des Eigentümers der roten Nummern versichert sind. Fremdfahrzeuge dürfen mit den roten Nummern nicht bewegt werden. Ich bin mir was das Datum angeht nicht 100% sicher aber irgendwann Ende 2006 - 2007 wurden die Vorschriften für die roten Nummern deutlich überarbeitet und verschärft.

Allerdings ist der Versicherungsschutz auch abhängig davon welchen der Eigentümer bei seinem Versicherer abgeschlossen hat.

Ich habe die neuesten Bestimmungen hier vorliegen (24.11.08). Habe bereits oben zitiert was da drin steht. Wollte nicht den kompletten Text der Bestimmungen eintippen (was letztlich auch nicht nötig ist, weil der Satz alles aussagt).

Was Du noch nicht gesagt hast ist, ob Deine Kennzeichen 06 oder 07 sind.

Versicherungstechnisch habe ich keinerlei solche Beschränkungen. Ich könnte sonst nie den Geschäftsbetrieb ausführen, wenn es so wäre wie Du schreibst. Probefahrt bei Ankauf nicht möglich, Probefahrt von zu vermittelnden fahrzeugen nicht möglich, Vorführung beim TÜV von Kundenfahrzeugen nicht möglich, Überführung des an den Kunden verkauften Fahrzeugs nicht möglich, usw. .

Gruß
Thorsten
 
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Versicherungstechnisch habe ich keinerlei solche Beschränkungen. Ich könnte sonst nie den Geschäftsbetrieb ausführen, wenn es so wäre wie Du schreibst. Probefahrt bei Ankauf nicht möglich, Probefahrt von zu vermittelnden fahrzeugen nicht möglich, Vorführung beim TÜV von Kundenfahrzeugen nicht möglich, Überführung des an den Kunden verkauften Fahrzeugs nicht möglich, usw. .

Gruß
Thorsten

Genauso sehe ich das ja auch.
Habe wie gesagt o6er Kennzeichen zur verfügung und möchte jetzt nur wissen, ob man damit in Tschechien fahren darf.
 
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Ich rede ausschließlich von 06er Nummer. Gewerbetreibender KFZ-Händler / Werkstatt.

Warum muss man zum Tüv fahren??? Der kommt doch täglich in den Laden.

Also ich hatte noch nie Probleme mein Geschäft auszuführen und wir sprechen hier nicht von einem kleinen Händler an der Ecke sondern ein Markengebundener Fachbetrieb.
 
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Ich rede ausschließlich von 06er Nummer. Gewerbetreibender KFZ-Händler / Werkstatt.

Warum muss man zum Tüv fahren??? Der kommt doch täglich in den Laden.

Also ich hatte noch nie Probleme mein Geschäft auszuführen und wir sprechen hier nicht von einem kleinen Händler an der Ecke sondern ein Markengebundener Fachbetrieb.

Ich auch (06).

Es gibt auch Händler, die weder markengebunden sind, noch einen Werkstattbetrieb haben.

Und die müssen schon mal zum TÜV. Und Fahrzeuge ankaufen und nicht einfach nur Inzahlung nehmen, d.h schon mal quer durch die Republik fahren oder sogar ins Ausland und dort vor Ort Probefahren.

PS. kein Fähnchenhändler....:d

Aber Du hast natürlich Recht, wenn Du das auf ein einfaches Verleihen beziehst, wie von bay_2002 angesprochen.

@ bay_2002: Dein Händler darf Dir die Nummer nicht leihen, da hat Jackflash absolut Recht. Aber die Praxis sieht oft anders aus..... wie Du ja schreibst. Das ist nett von Deinem Händler, aber nicht erlaubt und er setzt die 06er Nummer aufs Spiel.
 
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Das ist nett von Deinem Händler, aber nicht erlaubt und er setzt die 06er Nummer aufs Spiel.

Absolut Korrekt!

Wir hatten mal RICHTIG ärger, als ein Mitarbeiter sein privates Fahrzeug mit roter Nummer von uns gefahren ist und einen Unfall hatte! Zahlen durfte der Mitarbeiter ALLES selber und der Geschäftführer durfte zum Amt.
 
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Absolut Korrekt!

Wir hatten mal RICHTIG ärger, als ein Mitarbeiter sein privates Fahrzeug mit roter Nummer von uns gefahren ist und einen Unfall hatte! Zahlen durfte der Mitarbeiter ALLES selber und der Geschäftführer durfte zum Amt.

Stimmt, der Ärger kommt immer dann erst auf, wenn was passiert.....
 
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Gut, das ist Restrisiko.
Der Händler der mir das Schild nicht leihen darf, fährt dann also selbst von Tscheshien heim ;) darf er das?
 
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Wenn er das Auto gekauft hat und sein Eigentum ist, ja.
Und das sehe ich anders.

Es muss nicht unbedingt sein Eigentum sein (zumindest ist das bei meiner 06er so).

Der Halter des roten Kennzeichens kann aber jemanden beauftragen, ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen zu holen, wobei es fdann wirklich gut wäre, wenn das zu holende Fahrzeug Eigentum des Halters des Kennzeichens ist oder eines Dritten, aber nicht das Eigentum des Fahrers......

Mitarbeiter/Familienmitglieder/Freunde kann ich doch auch beauftragen ein Fzg mit meiner 06er zu bewegen (im Rahmen der erlaubten Fahrten). Es ist nirgends festgelegt (zumindest in NRW), wer das Fahrzeug führen darf, das mit einem roten 06er Kennzeichen bewegt wird.

Sicherlich stellen die sich bei der StVA an, aber übertreiben tun die es auch nicht. Die wollen einfach, dass man mit dem roten Kennzeichen nicht zum Spaß rumfährt, sondern es zweckgebunden eingesetzt wird.
 
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Ich habe auch nicht gesagt das nur der Eigentümer der roten Nummern das Auto fahren darf. Ich kann jeden Beauftragen das Fahrzeug zu fahren.

Es dürfen aber ausschließlich Fahrzeuge bewegt werden welche das Eigentum des Schilderinhabers sind.

Beispiel aus dieser Woche:

Ein Kunde von uns, hat sein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bei uns reparieren lassen. Der Termin verzögerte sich leider und das Saisonkennzeichen war nur bis 10 gültig. Der Kunde hat uns gebeten, dass er sein Fahrzeug mit unseren roten Nummern in sein Winterquatier überführen darf. Dies ist nicht zulässig. Der Kunde hat auf unsere Kosten 5 Tageskennzeichen bekommen.

Genauso war es damals, als der Unfall passiert ist. Man hätte ja sagen können, das der Mitarbeiter sein Auto in unserem Auftrag in die Werkstatt holen sollte. Das war nicht zulässig, und der Geschäftsführer durfte sich unter androhung des verlustes der roten Nummern im Verkehrsamt falten lassen.

Zur Ausgangsfrage des Threads:
Einfach vom Inhaber der roten Nummern zur Abholung bevollmächtigen lassen und einen "Scheinkaufvertrag" über das Fahrzeug abschließen. Im Fall der Fälle ist das Fahrzeug dann Eigentum des Händlers und alles ist gut.
 
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Es dürfen aber ausschließlich Fahrzeuge bewegt werden welche das Eigentum des Schilderinhabers sind.

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Das muss dann wohl in NRW anders sein, zumindest sagt das vom StVA ausgehändigte Merkblatt (Und da steht ne Menge drin - habe eben noch mal nachgeschaut) nichts derartiges aus.

Habe das aber schon mal aus Baden-Würtemberg gehört, vor nicht all zu langer Zeit. Da hat ein Freund bei Stuttgart einen SL gekauft beim Händler, der ihm das rote Kennzeichen zur Überführung mit dem o.a. Grund nicht geben konnte/wollte. Hatte das für eine Ausrede gehalten. Aber bei euch in HH scheint das ja auch so zu sein.

Ja, jedes Bundesland hat andere Ausführungsbestimmungen. Scheiß Bürokratie....:X
 
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