Muss man Nachrüstung GRA / Tempomat beim TÜV eintragen ...

B

bwm

Guest
Hallo zusammen,
wie vor kurzem hier im Forum beschrieben, habe ich an meinem 2.0L die GRA bzw. den Tempomat nachträglich eingebaut. Heute hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen, dass dieser nachträgliche Einbau eventuell vom TÜV eingetragen werden muss :O

:# :# Grübel, grübel. :# :#

Könnte von Euch jemand mal in seine Papiere schauen, der die GRA bzw. den Tempomat serienmäßig an seinem Z3 dabei hatte? Steht in den Papieren was darüber drin?

Eine entsprechende Info wäre klasse, würde meine Sorge bezüglich nächstem TÜV-Termin doch deutlich mildern...

Gruß Wolfgang
 
Muss man Nachrüstung GRA / Tempomat beim TÜV eintra...

Hallo Wolfgang,

ich denke die Nachrüstung wird nicht eingetragen.
1. im Fahrzeugbrief von unserem Roadster, serienmäßig mit GRA, steht nichts drin -
2. mein freundlicher, penibler BMW Partner hat diesbezüglich keine Hinweise/Informationen bei der Nachrüstung in unserem Coupé (Doppelvanos, DSC, EZ 06/99) gegeben und der stellt sich sonst immer an ... :d

Was hast du für die Teile bezahlt?
Ich bin bei unserer BMW NL mit knapp 77,-- EURO hingekommen. :t
BMW mal auf die günstige Art und Weise ... B;

Gruß
batman }(
 
Muss man Nachrüstung GRA / Tempomat beim TÜV eintra...

Bei dem Preis hätte ich auch mal 'ne Frage:
Kann ich die GRA bei meinem 1997'er 2,8'er auch machen, oder muß man die Doppelvanos haben?

Gruß JenzzzZ
 
Ich bin der Meinung, daß Du das abnehmen lassen mußt von TÜV, weil es ein "technischer Eingriff" in die Technik oder was weiß ich auch immer ist.

Bei meinem E46 steht zwar auch nicht im Schein, aber trotzdem glaube ich, das es eine Veränderung ist, die zwar nicht unbedingt eingetragen wird, aber zumindest abgenommen werden muß.

@batman

77.- Euro???? Ich hatte in Erinnerung, das alleine die Teile bei BMW zumindest nach ETK ca. 300,- € kosten.

Kannst Du mal Deinen freundlichen BMW Partner fragen, ob er mir das auch für 77,- macht??? ;-)

IdS
NewZetter
 
Glauben heißt nicht wissen ... :b

Was du braucht ist:

-Interfacemodul 65 71 8 380 054 Preis: 30,06 EURO
-Tempomathebel 61 31 8 360 926 Preis: 33,75 EURO
-Tempomatknopf deutsch 61 31 1 390 967 Preis: 2,51 EURO
= 66,32 + MwSt ---> 76,93 EURO

Aber das wurde doch schon alles oft genug beschrieben und Preisdifferenzen sind ja nicht unüblich.


@ JenzzzZ
Ob das bei dir geht oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, das hat z.B. der Modo sehr gut erklärt.
Mußt du halt noch mal nachlesen oder den Modo direkt ansprechen ...

Gruß
batman }(
 
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Moin Wolfgang,

keine schlechte Frage, die Du da stellst, da die GRA aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreift. Rechtlich muss ein Nachrüstsatz eingetragen werden. Je nach Hersteller wird zum Haftungsausschluss noch ein Nachweis des Einbaus über eine Fachwerkstatt verlangt. Dies bezieht sich aber auf Geräte, die als reine Nachrüstgeräte angeboten werden. Hier werden original BMW Teile über eine Vorverkabelung verbaut. Für den E36 (Limo, Kombi, Compact) gibt es verschiedene Nachrüstsätze von BMW. Diese sind aufgrund des Herstellerursprungs eintragungsfrei, da sie ein Nachrüstteil aus dem Originalprogramm für das Fahrzeug sind. Die Abnahmen der Fahrzeuge für eine generelle Zulassung werden immer mit komplett ausgestatteten Fahrzeugen durchgeführt. Somit wird es hier im Bereich der Nachrüstung eines ja auch ab Werk für ein bestimmtes Fahrzeug bestellbares Teil keinerlei Probleme geben.
Gruß
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[img src="http://www.amtek-online.de/UBER_UNS/Z3/LOGO1.jpg" alt="" /][br /]
 
Im Falle des Falles (z.B. Unfall) müssten die Ordnungshüter ja zunächst mal feststellen und nachweisen, dass die GRA nachgerüstet wurde. Mit bloßem Auge geht das schwer; bei solchen Serienteilen müsste die Sonderaustattungsliste für die Fahrgestellnummer bei BMW geordert werden. Damit es so weit kommt, setzt aber (denke ich) schon einen begründeten Verdacht voraus, dass z.B. die GRA maßgeblich einen Unfall mitverursacht hat.

Im Moment ist mein Unrechtsbewußtsein (noch?) nicht so stark, dass ich dafür einen Gang in den Bürokratiedschungel des TÜV wagen würde.
 

hallo,

für alle tempomatnachrüstungen gilt - keine TÜV Freigabe und somit keine eintragung!
ob sie serienmäßig verbaut wurde reicht eine kleine nachfrage mit fahrgestellnummer und der bmw händler druckt deine ausstattung aus.
generell gilt : so lange keiner schaut, solange keiner fragt. ;-)

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gruß _dirk
 
grundsätzlich müsste man beim nachträglichen einbau des gra bei(m) tüv/dekra vorstellig werden (laut aussage eines polizeifachlehrers für verkehrsrecht ergibt sich das aus §§21ff. stvzo in verbindung mit anderen vorschriften,die ich mir auf die schnelle leider nicht merken konnte).
ES SEI DENN, der gra ist mit einem "CE-Prüzeichen" versehen.(an einem "E" mit einer nummer dahinter erkennbar).da ich die teile noch nicht bestellt habe,kann ich leider dazu keine aussage machen.
sollte ein prüfzeichen vorhanden sein, ergibt sich die befreiung von der zulassung aus einer eg-richtlinie,die ich dann mal raussuchen würde.
 
AW: Muss man Nachrüstung GRA / Tempomat beim TÜV eintragen ...

Bei meinem 2.8er hatte ich die GRA nachgerüstet und war begeistert.

Kann ich die GRA bei meinem ///M auch nachrüsten
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