Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Alphalpha

Fahrer
Registriert
11 Februar 2009
Hallo zusammen,

mir ist einer in meinen linken vorderen Kotflügel gefahren. War wohl im toten Winkel als er die Spur wechseln wollte bzw die Spur gewechselt hat :-(

Unsere Aussagen widersprechen sich, es gibt keine Zeugen und nun habe ich den Mist an der Backe.

Jetzt die Frage: nachdem die beiden Polizistinnen den Unfall aufgenommen haben, geben sie jedem der Beteiligten einen Durchschlag mit dem Aktenzeichen. Mir wurde jetzt von Bekannten gesagt, dass ein Zettel von der Polizei als Verursacher und ein Zettel als Geschädigter ausgehändigt wird..... stimmt das? Woran erkenne ich das auf dem Zettel?
Ich hatte vorher in 15 Jahren noch keinen Unfall, deshalb habe ich davon keinen Plan.

Danke für jede Hilfe :-)

Cheers
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Die Reihenfolge der Durchschläge ist mW egal, wichtiger ist wer unter Pos. 1 und 2 geführt wird.
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Hallo Leisetreter, danke erstmal für den Hinweis. Aber was meinst du mit Pos 1 und 2? Ich habe nur einen weißen kleinen Zettel mit dem Aktenzeichen drauf und hinten die Angaben des Gegners.

Danke :-)
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

ich frag mal meine :K die ist polizistin. kann aber bis morgen abend dauern. und ich muss drann denken :X
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Lass mich raten Wolfman du sitzt an der Quelle? ;-)
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Moin!
Bei der Ordnungsnummer 01 und 02 muss ggf. das Bundesland in dem der VU aufgenommen wurde beachtet werden! Für NRW ist der 01 "eigentlich" Unfallverursacher (aus polizeilicher Sicht). Die Schuldfrage klärt die Polizei dadurch nicht. Das ist Sache des Gerichtes. Bei einer unklaren Ursache ist 01 oder 02 nur eine "Ordnungsnummer".
In Berlin oder wo immer der Unfall war, werden vermutlich andere Bescheinigungen ausgehändigt als in NRW.
Interessant wäre die "Ansprache" und die Belehrung durch die Polzeibeamtinnen. Wurde ggf. ein Verkehrsverstoß geahndet bzw. vorgeworfen? Wenn ja, wem? Oder wurden nur die Unfallbeteiligten vor Ort angehört und man konnte keinen Unfallverursacher feststellen?

Ich denke das ist eine "Berliner" Frage!

Gruß
Frank
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Moin!
Ist zwar alles lange her, aber beim (Ordnungsnummer) 01 und 02 muss ggf. das Bundesland in dem der VU aufgenommen wurde beachtet werden! Für NRW ist der 01 "eigentlich" Unfallverursacher (aus polizeilicher Sicht). Die Schuldfrage klärt die Polizei dadurch nicht. Das ist Sache des Gerichtes. Bei einer unklaren Ursache ist 01 oder 02 nur eine "Ordnungsnummer".

Ich denke das ist eine "Berliner" Frage!

Gruß
Frank

Die endgültige Schuldfrage klärt die Polizei eh nicht bzw kann sie gar nicht klären. Das machen zunächst die Versicherer und dann die Gerichte. Und beide werden sich von der Reihenfolge der Aufnahme nur minimal beeindrucken lassen. Aber danach war hier ja nicht gefragt :D
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Hallo Alphalpha,
hatte vor ein paar Jahren den gleichen Fall wie Du, bin gleich zum RA und das Endergebnis war jeder zahlt seinen Schaden selbst.
Viel Glück
mfg firemad
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Die endgültige Schuldfrage klärt die Polizei eh nicht bzw kann sie gar nicht klären. Das machen zunächst die Versicherer und dann die Gerichte. Und beide werden sich von der Reihenfolge der Aufnahme nur minimal beeindrucken lassen. Aber danach war hier ja nicht gefragt :D


Ich habe doch nix anderes geschrieben!!
Nur deine Ansicht, das zunächst die Versicherung die Schuldfrage klärt und dann die Gerichte ist falsch. Nur die/das Gericht/Richter klärt die Schuldfrage. Alle anderen (wie ich es auch geschrieben hatte) reden nur vom Unfallverursacher! Der bekommt (zumindest in NRW) eine Ordnungsnummer. Sofern ein rechtswidriges Verhalten erkennbar ist, bekommt er die 01 und später auch einen Verwarngeld/Bußgeld-Bescheid. Aber auch in diesem wird nicht von Schuld gesprochen, sondern nur von Rechtswidrigkeit und Unfallverursacher.
Wenn durch keinen Beteiligten ein rechtswidriges Verhalten erkennbar ist, ist die Ordnungsnummer eine Ordnungsnummer, Punkt, mehr nicht. Dann erst fängt die Streiterei an. Dabei muß aber auch unterschieden werden, ob man wg. dem Verkehrsverstoß oder der Schadensregulierung vorm Kadi steht.
Beides gehört zwar zusammen, wird aber getrennt beurteilt.

Die Polizei interessiert sich nur für den Verkehrsverstoß, sichert dabei aber (nebenbei) durch die Unfallaufnahame auch zivilrechtliche Anspüche ab! Dazu gehört der Personalienaustausch (das sind die Unfallbescheinigungen).

Die Versicherung befriedigt nur Ansprüche!

Von Schuld spricht nur der Richter in seinem Urteil.
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Dadurch, dass die Polizei im Unfallbericht auch den Unfallhergang beschreibt, wird die Schuldfrage "vor"-beantwortet.

Ich könnte ja mal von meinen Unfallen berichten, aber im Internet sollte man da lieber die Klappe halten :b
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Ich habe doch nix anderes geschrieben!!
Nur deine Ansicht, das zunächst die Versicherung die Schuldfrage klärt und dann die Gerichte ist falsch. Nur die/das Gericht/Richter klärt die Schuldfrage. Alle anderen (wie ich es auch geschrieben hatte) reden nur vom Unfallverursacher! Der bekommt (zumindest in NRW) eine Ordnungsnummer. Sofern ein rechtswidriges Verhalten erkennbar ist, bekommt er die 01 und später auch einen Verwarngeld/Bußgeld-Bescheid. Aber auch in diesem wird nicht von Schuld gesprochen, sondern nur von Rechtswidrigkeit und Unfallverursacher.
Wenn durch keinen Beteiligten ein rechtswidriges Verhalten erkennbar ist, ist die Ordnungsnummer eine Ordnungsnummer, Punkt, mehr nicht. Dann erst fängt die Streiterei an. Dabei muß aber auch unterschieden werden, ob man wg. dem Verkehrsverstoß oder der Schadensregulierung vorm Kadi steht.
Beides gehört zwar zusammen, wird aber getrennt beurteilt.

Die Polizei interessiert sich nur für den Verkehrsverstoß, sichert dabei aber (nebenbei) durch die Unfallaufnahame auch zivilrechtliche Anspüche ab! Dazu gehört der Personalienaustausch (das sind die Unfallbescheinigungen).

Die Versicherung befriedigt nur Ansprüche!

Von Schuld spricht nur der Richter in seinem Urteil.

Wollte deine Aussage auch eher unterstützen als korrigieren.

Korrigieren muss ich dich jetzt, denn auch Versicherer sprechen von Schuld, vor allem in Bezug auf Teilschuld. Diese wird im Innenverhältnis seitens beider Versicherungen (getrennt von einander) ermittelt und schlägt sich in der Auszahlungshöhe nieder. Soll heissen wenn beide Beteiligten von den Versicherern eine Teilschuld von 50% bekommen zahlt jeder seinen Schaden selber. Wobei diese Regelung dann ein Vorschlag der Versicherung ist. Rein rechtlich würde jeder VR 50% des Schadens des Gegners tragen müssen.

Die 50% sind übrigens aus der Luft gegriffen. Je nach Hergang, Umfang, Zeugen, Glaubwürdigkeit usw kann die Quote von 0 - 100% laufen.

Und das klären die Versicherer sehr wohl im Vorfeld bzw. parallel zum Gericht (sofern hier von Anfang an ein Verfahren läuft).
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Das ist falsch, die Versicherungen einigen sich darauf, aber der Versicherungsnehmer kann diese Entscheidung gerichtlich anfechten. Das was dann das Gericht im Zivilverfahren entscheidet ist dann für die Versicherungen rechtlich verbindlich.
Wobei Versicherungen sich natürlich immer über die sogenannte Teilschuld freuen, provitieren so doch beide Gesellschaften von steigenden Beiträgen.

Die Polizei macht dem Verursacher in der Regel einen "Schuldvorwurf" und er wird zum Betroffenen im Ordnungswiedrigkeitenverfahren oder als Beschuldigten im Strafverfahren(bei Verletzungen) gemacht. Ist die Sache vor Ort uneindeutig (die Aussagen decken sich nicht) bekommen beide einen Schuldvorwurf.
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Das ist falsch, die Versicherungen einigen sich darauf, aber der Versicherungsnehmer kann diese Entscheidung gerichtlich anfechten. Das was dann das Gericht im Zivilverfahren entscheidet ist dann für die Versicherungen rechtlich verbindlich.
Wobei Versicherungen sich natürlich immer über die sogenannte Teilschuld freuen, provitieren so doch beide Gesellschaften von steigenden Beiträgen.

Die Polizei macht dem Verursacher in der Regel einen "Schuldvorwurf" und er wird zum Betroffenen im Ordnungswiedrigkeitenverfahren oder als Beschuldigten im Strafverfahren(bei Verletzungen) gemacht. Ist die Sache vor Ort uneindeutig (die Aussagen decken sich nicht) bekommen beide einen Schuldvorwurf.

Die Polizei macht keine "Schuldvorwürfe";), das machen nur Versicherungskaufleute, Pastoren, Richter und Ehefrauen. Juristisch "werfen" Polizisten einem rechtswidriges Verhalten vor! Mehr nicht.
Bei der Ethikklausur kommst du mit dem "Schuldvorwurf" groß raus, aber im Verkehrsrecht gibt es deftige Abzüge.

Voraussetzungen der Schuld
Durch die Rechtswidrigkeit des Verhaltens wird die Schuld indiziert, sie muss also (grundsätzlich) nicht positiv festgestellt werden. Sogenannte allgemeine Schuldmerkmale, d. h. bei jedem Straftatbestand in genau dieser Reihenfolge zu prüfende Voraussetzungen der Schuld, sind:

Schuldfähigkeit
Schuldvorwurf
Vorsatz oder Fahrlässigkeit als Schuldform
Unrechtsbewusstsein (oder sog. potentielles Unrechtsbewusstsein)
Nichteingreifen von Entschuldigungsgründen

Gewinnen werden hier wohl die Versicherungen und die Werkstätten. Die Einnahmen für eine Owi-Anzeige sind für den Verwaltungsakt nicht kostendeckend.

Alles Gute für Alphalpha!

Gruss
Frank
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Das ist falsch, die Versicherungen einigen sich darauf, aber der Versicherungsnehmer kann diese Entscheidung gerichtlich anfechten. Das was dann das Gericht im Zivilverfahren entscheidet ist dann für die Versicherungen rechtlich verbindlich.
Wobei Versicherungen sich natürlich immer über die sogenannte Teilschuld freuen, provitieren so doch beide Gesellschaften von steigenden Beiträgen.

Die Polizei macht dem Verursacher in der Regel einen "Schuldvorwurf" und er wird zum Betroffenen im Ordnungswiedrigkeitenverfahren oder als Beschuldigten im Strafverfahren(bei Verletzungen) gemacht. Ist die Sache vor Ort uneindeutig (die Aussagen decken sich nicht) bekommen beide einen Schuldvorwurf.

.... und was war nun falsch ? Mit Ausnahme deiner Aussage dass sich die Versicherungen einigen, was sie nämlich nicht zwangsweise tun.

Versicherungen ermitteln über die Schuldfrage eine Quote der Teilschuld. Sicherlich kann diese angefochten werden (weswegen ich ja auch immer davon spreche dass ERST die Versicherer und DANN die Gerichte das klären), aber es bleibt doch bei dem Werdegang. Zumal auch das Anfechten immer schwerer wird. Denn die Quoten der Versicherer passen sich dem Richterrecht relativ nah an. Die Beweise sind die gleichen, die Zeugen sind die gleichen und die Parteien sind die gleichen. Also wird eine Klage nicht immer das gewünschte Ergebnis bringen.

Aber gespannt bin ich mal darauf, wie du und FranCa begründen wollen, dass die Versicherungen hier als Gewinner rausgehen. Und komm mir jetzt nicht wieder mit abgedroschenen BILD-Stammtisch-Phrasen.

Es gibt in diesem Fall nur zwei "Gewinner": die Werkstätten (logisch, weil die ja von Reparaturen leben, egal wer zahlt) und den Gegner (sofern Alphalpha wirklich unschuldig ist).
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Es gibt in diesem Fall nur zwei "Gewinner": die Werkstätten (logisch, weil die ja von Reparaturen leben, egal wer zahlt) und den Gegner (sofern Alphalpha wirklich unschuldig ist).

.....die Versicherungen (logisch, weil die ja von den Versicherugsbeiträgen leben). Besser also wenn zwei Verträge hochgestuft werden).

Am Ende des Jahres sollte bei einer Versicherung ein Überschuss erwirtschaftet sein um die Aktionäre zu befriedigen. Ist ja auch ok! Das funzt nur, wenn mehr eingenommen wird als ausgegeben wird. Also zahlen Versicherungsnehmer mehr, als zur Regulierung von Schäden nötig ist. Ist ja auch ok!

Ich verstehe jetzt dein Problem nicht! .. und mit der Bildzeitung bzw. dem Niveau zu drohen hast du gar nicht nötig!

So, in meinem Non-Profit-Unternehmen muß ich jetzt wieder ran.. ihr bezahlt mich ja auch dafür!
 
AW: Nach Unfall, was bedeutet Reihenfolge der Polizeidurchschläge?

Alleinschuld: Versicherung 1 zahlt voll- dadurch wird die Regionalklasse und die Typenklasse des Verursacherfahrzeug um einen gewissen Faktor angehoben im Folgejahr. Zusätzlich muss der Verursacher im Folgejahr mehr für seine Versicherung zahlen, da der Prozentsatz "Schadenfreiheitsrabatt" steigt (Rabattretter mal ausgenommen)
Teilschuld: Versicherung 1 zahlt halben Schaden Versicherung 2 zahlt die andere Hälfte. Dadurch steigt Die Regionalklasse um 2x und die Typenklasse beider Fahrzeuge um einen Faktor. Und der SFR beider Versicherungsnehmer sinkt
 
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