Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

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19 März 2007
Hallo.


Mal angenommen einem Vermieter ist ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2008 aufgefallen.

Der Abrechnungszeitraum ist jedes Jahr vom 01.01-31.12.

Die 2008 Nebenkostenabrechnung wurde Rechzeitig Anfang 2009 an den Mieter Übergeben mit einer kleinen Nachzahlungm, diese hat der Mieter beglichen.

Doch jetzt im Jahr 2010 ist dem Vermieter aufgefallen, dass er eine falsche Zahl bei den Nebenkostenvorauszahlungen eingesetzt hat und möchte das der Mieter ihm 290 Euro nachzahlt.

Muss der Mieter das tun?

Wie gesagt, der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung rechzeitig den Mieter übergeben, aber einen Fehler gemacht.

Ich danke im voraus für die Hilfe.

MfG
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

Variante 1: Jetzt zahlen mit dem Hinweis mal 'n Bierchen auszugeben :t

Variante 2: Nicht zahlen und Anwalt nehmen. Die nächste Nebenkostenabrechnung peinlichst genau prüfen, dass dort nicht die fehlenden 290 Euro von letztem Jahr reingebucht wurden.

Bei der Bewertung und Auswahl immer die voraussichtliche weitere Mietzeit im Auge behalten. :w
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

Moin Moin

Ich gehöre zwar zu den Vermietern ,in dem Fall hat der Vermieter Pech gehabt.

Aber da ja Fehler menschlich sind,einigt euch.

Er muß ja auch für die nächsten Reperaturen aufkommen und von Mieteinnahmen kann man nicht reich werden,die Zeiten sind vorbei.

gruß
Karsten
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

Vielleicht erklärt Dir irgendwann mal jemand aus Deinem Freundes- oder Bekanntenkreis, wie man mit google umgeht? :s

Hilfsweise: KLICK MICH!

Wie mit google umgegangen wird, muss mir keiner erzählen, auf die Seite bin ich auch schon gestoßen, jedoch nicht so gut verständlich gefunden.
Verjährt der Anspruch des Vermieters auf die Nachzahlung jetzt nach 12 Monaten oder nach 3 Jahren?
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

Wie mit google umgegangen wird, muss mir keiner erzählen, auf die Seite bin ich auch schon gestoßen, jedoch nicht so gut verständlich gefunden.
Verjährt der Anspruch des Vermieters auf die Nachzahlung jetzt nach 12 Monaten oder nach 3 Jahren?

Für Deinen Fall gilt das erste "Achtung". Der Vermieter hat falsch abgerechnet, er hat den Fehler zu vertreten. Der Abrechnungszeitraum ist abgelaufen, er kann die 290 Euro nicht nachfordern.


edit: Bitte, keine Ursache! ;)
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

Hallo.


Mal angenommen einem Vermieter ist ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2008 aufgefallen.

Der Abrechnungszeitraum ist jedes Jahr vom 01.01-31.12.

Die 2008 Nebenkostenabrechnung wurde Rechzeitig Anfang 2009 an den Mieter Übergeben mit einer kleinen Nachzahlungm, diese hat der Mieter beglichen.

Doch jetzt im Jahr 2010 ist dem Vermieter aufgefallen, dass er eine falsche Zahl bei den Nebenkostenvorauszahlungen eingesetzt hat und möchte das der Mieter ihm 290 Euro nachzahlt.

Muss der Mieter das tun?

Wie gesagt, der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung rechzeitig den Mieter übergeben, aber einen Fehler gemacht.

Ich danke im voraus für die Hilfe.

MfG
Grüß Dich,

Dein Vermieter hat Pech gehabt.
Abrechnungszeitraum 1- 12 2008.
Frist, bis er die Abrechnung übergeben muss: 31.12.2009.
DANACH darf er die Abrechnung inhaltlich ändern, falls er einen Fehler gemacht hat aber er darf keine Nachforderungen an Dich daraus erstellen.

Auch wir MIETHAIE haben Pflichten und dazu gehört die ordentliche Erstellung der Abrechnung. Man will so auch vermeiden, dass ein Vermieter nicht in die Gänge kommt und nach mal fix zum 31.12. des Folgejahres ne Fakeabrechnung erstellt und dann im Nachgang Stück für Stück diese korrigiert. Er dürfte inhaltlich was anpassen wie eine Erklärung zu Einzelkosten aber an der Abrechnungssumme ändert sich nichts.
Davon ausgenommen sind Kosten, die zum Abrechnungszeitpunkt für ihn nicht ersichtlich waren. Beispiel Neubau und die Grundsteuerberechnung liegt ihm noch nicht im Detail vor. Die Ämter brauchen auch schon mal 2 Jahre dafür. Er kann dann einen Schätzbetrag unter Vorbehalt ansetzen und im Nachgang das dann nachfordern.
Wenn die Abrechnung unter Vorlage aller Kostennachweise für ihn erstellbar ist, kann er nach ABlauf der Frist eines Jahres nach Abrechnungszeitraum daran nicht mehr von seiner Seite aus rütteln. Was er dürfte im Nachgang ist eine Änderung zu Deinen Gunsten, falls er einen Fehler bemerkt und dies richtig stellt.
Aber bitte beachte - das Kalenderjahrende muss nicht Abrechnungszeitraum Ende sein. Viele Vermieter machen das z.B, auch zum 31.05. da zu diesem Zeitpunkt meist erst alle Belege und Abrechnungen z.B. zur Heizung vorliegen. Dein Mietvertrag muss aber den Abrechnungszeitram definieren und das ist bindend.
LG
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

MOMENT mal...

Fehler hin Fehler her!

Irrtümlicherweise musstest du weniger bezahlen als es korrekterweise der Fall gewesen wäre.
Fordert da nicht der gesunde Anstand jetzt da es aufgefallen ist das zu begleichen?

Wie wär es anders herum?
Leben und leben lassen!

Geld ist nicht alles!
 
AW: Nebenkostenabrechnung, was denkt ihr?

So wie sich das hier darstellt, lässt zunächst einmal der Vermieter jeglichen Anstand vermissen, indem er den zu wenig berechneten Betrag gegen die geltende Gesetzeslage nach Ablauf der geltenen Fristen nachfordert!

edit: Insofern wäre die reichlich abgelutschte und im Wirtschaftsleben deplatzierte Plattitüde "Geld ist nicht alles!" eher ein Ratschlag an den Vermieter.
 
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