zzz-fahrer-zzz
Fahrer
- Registriert
- 19 März 2007
Hallo.
Mal angenommen einem Vermieter ist ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2008 aufgefallen.
Der Abrechnungszeitraum ist jedes Jahr vom 01.01-31.12.
Die 2008 Nebenkostenabrechnung wurde Rechzeitig Anfang 2009 an den Mieter Übergeben mit einer kleinen Nachzahlungm, diese hat der Mieter beglichen.
Doch jetzt im Jahr 2010 ist dem Vermieter aufgefallen, dass er eine falsche Zahl bei den Nebenkostenvorauszahlungen eingesetzt hat und möchte das der Mieter ihm 290 Euro nachzahlt.
Muss der Mieter das tun?
Wie gesagt, der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung rechzeitig den Mieter übergeben, aber einen Fehler gemacht.
Ich danke im voraus für die Hilfe.
MfG
Mal angenommen einem Vermieter ist ein Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2008 aufgefallen.
Der Abrechnungszeitraum ist jedes Jahr vom 01.01-31.12.
Die 2008 Nebenkostenabrechnung wurde Rechzeitig Anfang 2009 an den Mieter Übergeben mit einer kleinen Nachzahlungm, diese hat der Mieter beglichen.
Doch jetzt im Jahr 2010 ist dem Vermieter aufgefallen, dass er eine falsche Zahl bei den Nebenkostenvorauszahlungen eingesetzt hat und möchte das der Mieter ihm 290 Euro nachzahlt.
Muss der Mieter das tun?
Wie gesagt, der Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung rechzeitig den Mieter übergeben, aber einen Fehler gemacht.
Ich danke im voraus für die Hilfe.
MfG


