AW: neue Dienstwagenregelung für Selbständige!
Die Diskussion von 1% auf 1,5% hatten wir doch schon mal b:
Der Schuß geht definitiv nach hinten los und ist er schon einmal gegangen, weil daraufhin erstmal eine ganze Menge Leutchen angefangen haben, ein Fahrtenbuch zu führen und die 1% hauen schon ganz ordentlich rein.
Die 1% Regelung soll bei Selbständigen (besser: bei Nichtarbeitnehmern)nicht mehr anwendbar sein, wenn die betriebliche Nutzung >50% ist. Gekniffen könnendamit alle die sein, die mal eben mit dem Auto ins Büro/die Praxis o.ä. fahren und sonst gar keinen Wagen benötigen.
Zu trennen ist auch noch die USt von der Einkommensteuer. Für die USt gelten eh schon andere Regeln. Fraglich ist derzeit, ob die Fahrt vom/zum "Betrieb" überhaupt eine unternehmerische Nutzung i.S.d. UStG ist (das dürfte für einige eine sehr interessante Frage sein).
Zum Nachweis des Umfangs der betrieblichen Nutzung i.S.d. der beabsichtigten Einschränkung wird die Führung eines Fahrtenbuches
nicht erforderlich sein. Die einfache AUfzeichnung (ggf. am Jahresende) reicht hier aus. Gleiches gilt für den Abzug der Vorsteuern. Ich halte die betrieblichen Fahrten fest und was ich nicht zuordnen kann, habe ich eben privat vergurkt. Die insgesamt angefallenen Kosten teile ich auf. Ein Fahrtenbuch im klassischen Sinne brauche ich dafür gar nicht. Das Ergebnis ist gar nicht mal schlecht.
Übrigens: die Finanzämter wissen zwischenzeitlich auch, dass es soetwas wie map24.de gibt

also sachte bei der Kontinentalverschiebung
Gruß
tcb
heute gebührenfrei
