Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

baron-tigger

macht Rennlizenz
Registriert
26 Januar 2005
Da ich meinen Wagen letztes Jahr im November abgemeldet habe werde ich bei der Anmeldung dieses Jahr (hat zum Glück noch bis Mai Zeit) nicht umhinkommen neue Papiere ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 ) zu bekommen.

Jetzt ergeben sich 2 Probleme.

1. Gerade beim M Roadster ist in Hinblick auf einen möglichen Verkauf eine vernünftig Historie sehr wichtig. Daher möchte ich den originalen Brief mit den Vorbesitzern ungerne abgeben.
Ist es möglich den alten Brief irgendwie (meinetwegen entwertet) zu behalten oder wird der auf jeden Fall einbehalten?
Eine beglaubigte Kopie könnte ich machen lassen aber zählt die wohl genauso?
Ansonsten könnte ich noch sagen, daß ich ihn verloren habe aber das ist auch nicht ganz legal und kostet wieder extra.

2. Ich habe im letzten Jahr ein Gewindefahrwerk, Distanzscheiben und Bremsleitungen verbaut. Diese wurden auch von einem Gutachter abgenommen. Eintragen lassen in den Brief/Schein muss/soll man es "bei der nächste Befassung mit den Fahrzeugpapieren". Dies wäre ja jetzt eigentlich der Fall.
Ich möchte aber im Brief (resp. Zulassungsbescheingung Teil 2) keine Eintragungen haben. (Wenn dir Hinterachse einmal ausreist kann ich umbauen und behaupten, daß das Serienfahrwerk verbaut war)
Muss ich die Abnahmebescheinigungen unbedingt in die Papiere eintragen lassen oder reicht es wenn ich sie wie bisher mitführe?
Schließlich stimmt ja die im Abnahmegutachten eingtragene Briefnummer nicht mehr mit der der neuen Papiere überein.

Oder sollte ich vielleicht einfach den Wagen zulassen und dann noch einmal eine Abnahme machen lassen (Stabis die demnächst verbaut werden müssen eh noch eingetragen werden). Dann hätte ich Papiere in denen die Nummer der neuen Dokumente steht.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Zu Frage 1, folgendes: Ich habe meinen ZZZ erst im Januar angemeldet, und dabei auch einen neuen Brief bekommen. Den alten Brief vom Vorbesitzer hatte mir die Dame in der Zulassungsstelle in Eigeninitiative wieder mitgegeben. Soweit ich mich erinnern kann, wurde nur eingetragen, dass ein neuerer Brief existiert. Insofern sollte das also kein Problem darstellen.
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Tweety schrieb:
Zu Frage 1, folgendes: Ich habe meinen ZZZ erst im Januar angemeldet, und dabei auch einen neuen Brief bekommen. Den alten Brief vom Vorbesitzer hatte mir die Dame in der Zulassungsstelle in Eigeninitiative wieder mitgegeben. Soweit ich mich erinnern kann, wurde nur eingetragen, dass ein neuerer Brief existiert. Insofern sollte das also kein Problem darstellen.

Das wäre ja schon einmal gut.
Ist das eine bundeseinheitliche Regelung oder eine kommunale bei der jedes Straßenverkehrsamt entscheinden kann wie es will?
Ich bilde mir nämlich ein, daß die bei mir in Braunschweig gesagt haben, daß ich die Papiere nicht wiederbekommen kann. &:
Ist viellecht jemand mit Erfahrugen aus Niedersachsen dabei (wäre dann zumindest schon mal das gleiche Land) ?
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

in Hessen bekommt man auch seinen Brief wieder, schön mit Stempeln versehen "ungültig".
 
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Zu 2. ... eigentlich klar, dass du es eintragen "musst". Alles andere ist illegal. Im Falle eines Unfalls mit ausgerissener Hinterachse könnte es dir dann passieren, das deine Versicherung nicht zahlt.
Lass den Kram eintragen und wende dich mal an den elefantenturnschuh wegen des Hinterachsproblems.
 
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hab meinen brief vom benz auch wiederbekommen, unten ein teil abgeschnitten somit ungültig und ende.

es ist rechtens dass die zulassungsstelle dir den alten brief (entwertet) aushändigen MUSS. dazu gabs mal einige Beiträge im TV. wird die herausgabe verweigert, sofort anwalt verständigen (klingt überzogen ist aber so) :M
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Jokin schrieb:
Zu 2. ... eigentlich klar, dass du es eintragen "musst". Alles andere ist illegal. Im Falle eines Unfalls mit ausgerissener Hinterachse könnte es dir dann passieren, das deine Versicherung nicht zahlt.
Lass den Kram eintragen und wende dich mal an den elefantenturnschuh wegen des Hinterachsproblems.

was meinst Du mit "eintragen"? Nochmal zum TÜV und alles neu eintragen lassen? Oder mit den Unterlagen, die man damals bei der Eintragung erhalten hat, vorfahren und in den neuen Schein (und Brief?) eintragen lassen?

Ich bin, nachdem ich meinen neuen Brief samt Schein erhielt, gleich zur GTÜ gefahren, wo ich damals alle Umbauten eintragen lies. Die fragte ich dann, ob ich nun wieder alles in den neuen Schein eintragen müßte. Dazu kommt, das jetzt im Schein nur die Standard-Bereifung eingetragen sind und nicht meine Mischbereifung, die aber eigentlich ja auch "original" ist.

Die Menschen bei der GTÜ meinten daraufhin, daß die Polizei bei einer Kontrolle alles in ihrer Datenbank haben würde und darin auch die Mischbereifung zu finden sei.
Wegen den Eintragungen solle ich "einfach" die Unterlagen mitführen, die ich damals bei der Eintragung erhalten habe und gut ist.

Stimmt das? Zweifel ein wenig an deren Kompetenz...
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Jokin schrieb:
Zu 2. ... eigentlich klar, dass du es eintragen "musst". Alles andere ist illegal. Im Falle eines Unfalls mit ausgerissener Hinterachse könnte es dir dann passieren, das deine Versicherung nicht zahlt.
Lass den Kram eintragen und wende dich mal an den elefantenturnschuh wegen des Hinterachsproblems.

Zwischen "Abnahme und Eintragung besteht ein Unterschied soweit ich weis.
Wenn die Umauten von einem Gutachter abgenommen sind besteht auch ganz normal Verserungsschutz.
Man muss nur solange bis die Änderungen im Schein/Brief stehen die Abnahmebescheinigung mitführen.

Mit "ausgerissener Hinterachse" meinte ich das Z3 Problem bei dem die Differentialaufhängung aus dem Bodenblech reist.
Die Hinterachse ist ja nicht weg und daß daurch ein Unfall passiert habe ich auch noch nicht gehört.
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Sib schrieb:
was meinst Du mit "eintragen"? Nochmal zum TÜV und alles neu eintragen lassen? Oder mit den Unterlagen, die man damals bei der Eintragung erhalten hat, vorfahren und in den neuen Schein (und Brief?) eintragen lassen?

Ich bin, nachdem ich meinen neuen Brief samt Schein erhielt, gleich zur GTÜ gefahren, wo ich damals alle Umbauten eintragen lies. Die fragte ich dann, ob ich nun wieder alles in den neuen Schein eintragen müßte. Dazu kommt, das jetzt im Schein nur die Standard-Bereifung eingetragen sind und nicht meine Mischbereifung, die aber eigentlich ja auch "original" ist.

Die Menschen bei der GTÜ meinten daraufhin, daß die Polizei bei einer Kontrolle alles in ihrer Datenbank haben würde und darin auch die Mischbereifung zu finden sei.
Wegen den Eintragungen solle ich "einfach" die Unterlagen mitführen, die ich damals bei der Eintragung erhalten habe und gut ist.

Stimmt das? Zweifel ein wenig an deren Kompetenz...

Ich meinte:

Oder sollte ich vielleicht einfach den Wagen zulassen und dann noch einmal eine Abnahme machen lassen von den bereits abgenommenen Änderungen (Stabis die demnächst verbaut werden müssen eh noch abgenommen werden). Dann hätte ich Papiere in denen die Nummer der neuen Dokumente steht.

Jetzt einmal etwas grundsätzliches:

Entweder liege ich jetzt vollkommen daneben oder ein paar andere hier.

Der TÜV macht doch nur eine Abnahme die auf einer Abnahmebestätigung (ein Stück Papier) bestätigt wird. Damit geht man (oder auch nicht) zur Zulassungsstelle und die ändern die Papieren.

@sib
wenn die von der GTÜ recht haben dann wäre mein 2. Problem ja schon gelöst. Dann kann ich die Abnahmebestätigung die ich schon habe einfach wie bisher mitführen.
Kann das noch jemand bestätigen?
 
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Ja, klar nimmt der Tüv nur ab. Aber die Zulassungssteclle trägt es ein. Und der Tüv schreibt vor, wann die Sachen eingetragen werden müssen.
- entweder unverzüglich
- oder bei der nächsten Änderung der Papiere
- oder nur mitzuführen

Und so wie ich das gelesen hab, muss das Zeug bei der nächsten Papieränderung eingetragen werden - somit gibt es da gar keine Diskussion ob das nun rein muss oder nicht ...
Wie baron-tigger sich dann entscheidet ist doch vollkomen egal, solange er die Konsequenzen trägt. Und die "könnten" eben schlimmstenfalls den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

... klar, "wahrscheinlich" fragt keine Sau nach der Eintragung, weil aktuell niemand weiß, wie die Polizei im Zweifelsfall handeln wird.

Ich für meinen Teil werde versuchen meine alten Papiere solange wie nur irgend möglich zu behalten, weil dort all meine Änderungen eingetragen sind und ich nicht zig Zettel mit rumfahren muss.

Da der aktuelle Zustand für Chaos und Mehraufwand bei allen sorgt, rechne ich fest mit einer Änderung noch in diesem Jahr.
 
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Jokin schrieb:
Ja, klar nimmt der Tüv nur ab. Aber die Zulassungssteclle trägt es ein. Und der Tüv schreibt vor, wann die Sachen eingetragen werden müssen.
- entweder unverzüglich
- oder bei der nächsten Änderung der Papiere
- oder nur mitzuführen

Und so wie ich das gelesen hab, muss das Zeug bei der nächsten Papieränderung eingetragen werden - somit gibt es da gar keine Diskussion ob das nun rein muss oder nicht ...
Wie baron-tigger sich dann entscheidet ist doch vollkomen egal, solange er die Konsequenzen trägt. Und die "könnten" eben schlimmstenfalls den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten.

... klar, "wahrscheinlich" fragt keine Sau nach der Eintragung, weil aktuell niemand weiß, wie die Polizei im Zweifelsfall handeln wird.

Ich für meinen Teil werde versuchen meine alten Papiere solange wie nur irgend möglich zu behalten, weil dort all meine Änderungen eingetragen sind und ich nicht zig Zettel mit rumfahren muss.

Da der aktuelle Zustand für Chaos und Mehraufwand bei allen sorgt, rechne ich fest mit einer Änderung noch in diesem Jahr.

Wo bitte steht denn daß der Versicherungsschutz erlischt wenn man Teile nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen lässt?

Es geht ja wohl darum ob von dem Umbauten eine Gefahr ausgeht und nicht wo steht, daß sie abgenommen sind.

Außerdem bin ich nicht sicher ob die Papiere geändert werden MÜSSEN oder ob mich das nur davon befreit die Abnahmebescheinigungen mitzuführen.

Mir ging es eher darum ob die Abnahmen ihre Gültigkeit verlieren weil ja nirgendwo mehr die alte Briefnummer auf den neuen Papieren steht.
Das Kennzeichen/Fahrgestellnr. bleibt ja gleich, so daß sich ja eigentlich nachvollziehen lässt, daß die Abnahme für das Fahrzeug gemacht wurde.
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere - kann ich die alten behalten ?

Weis vielleicht noch jemand wie es mit Abnahmebescheinigungen ist die noch nicht in die Papiere eingetragen sind?
Behalten die ganz normal ihr Gültigkeit oder muss ich da irgendetwas ändern lassen?
 
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