baron-tigger
macht Rennlizenz
- Registriert
- 26 Januar 2005
Da ich meinen Wagen letztes Jahr im November abgemeldet habe werde ich bei der Anmeldung dieses Jahr (hat zum Glück noch bis Mai Zeit) nicht umhinkommen neue Papiere ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2 ) zu bekommen.
Jetzt ergeben sich 2 Probleme.
1. Gerade beim M Roadster ist in Hinblick auf einen möglichen Verkauf eine vernünftig Historie sehr wichtig. Daher möchte ich den originalen Brief mit den Vorbesitzern ungerne abgeben.
Ist es möglich den alten Brief irgendwie (meinetwegen entwertet) zu behalten oder wird der auf jeden Fall einbehalten?
Eine beglaubigte Kopie könnte ich machen lassen aber zählt die wohl genauso?
Ansonsten könnte ich noch sagen, daß ich ihn verloren habe aber das ist auch nicht ganz legal und kostet wieder extra.
2. Ich habe im letzten Jahr ein Gewindefahrwerk, Distanzscheiben und Bremsleitungen verbaut. Diese wurden auch von einem Gutachter abgenommen. Eintragen lassen in den Brief/Schein muss/soll man es "bei der nächste Befassung mit den Fahrzeugpapieren". Dies wäre ja jetzt eigentlich der Fall.
Ich möchte aber im Brief (resp. Zulassungsbescheingung Teil 2) keine Eintragungen haben. (Wenn dir Hinterachse einmal ausreist kann ich umbauen und behaupten, daß das Serienfahrwerk verbaut war)
Muss ich die Abnahmebescheinigungen unbedingt in die Papiere eintragen lassen oder reicht es wenn ich sie wie bisher mitführe?
Schließlich stimmt ja die im Abnahmegutachten eingtragene Briefnummer nicht mehr mit der der neuen Papiere überein.
Oder sollte ich vielleicht einfach den Wagen zulassen und dann noch einmal eine Abnahme machen lassen (Stabis die demnächst verbaut werden müssen eh noch eingetragen werden). Dann hätte ich Papiere in denen die Nummer der neuen Dokumente steht.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Jetzt ergeben sich 2 Probleme.
1. Gerade beim M Roadster ist in Hinblick auf einen möglichen Verkauf eine vernünftig Historie sehr wichtig. Daher möchte ich den originalen Brief mit den Vorbesitzern ungerne abgeben.
Ist es möglich den alten Brief irgendwie (meinetwegen entwertet) zu behalten oder wird der auf jeden Fall einbehalten?
Eine beglaubigte Kopie könnte ich machen lassen aber zählt die wohl genauso?
Ansonsten könnte ich noch sagen, daß ich ihn verloren habe aber das ist auch nicht ganz legal und kostet wieder extra.
2. Ich habe im letzten Jahr ein Gewindefahrwerk, Distanzscheiben und Bremsleitungen verbaut. Diese wurden auch von einem Gutachter abgenommen. Eintragen lassen in den Brief/Schein muss/soll man es "bei der nächste Befassung mit den Fahrzeugpapieren". Dies wäre ja jetzt eigentlich der Fall.
Ich möchte aber im Brief (resp. Zulassungsbescheingung Teil 2) keine Eintragungen haben. (Wenn dir Hinterachse einmal ausreist kann ich umbauen und behaupten, daß das Serienfahrwerk verbaut war)
Muss ich die Abnahmebescheinigungen unbedingt in die Papiere eintragen lassen oder reicht es wenn ich sie wie bisher mitführe?
Schließlich stimmt ja die im Abnahmegutachten eingtragene Briefnummer nicht mehr mit der der neuen Papiere überein.
Oder sollte ich vielleicht einfach den Wagen zulassen und dann noch einmal eine Abnahme machen lassen (Stabis die demnächst verbaut werden müssen eh noch eingetragen werden). Dann hätte ich Papiere in denen die Nummer der neuen Dokumente steht.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
