Neue Fahrzeugpapiere???

Atze

Fahrer
Registriert
15 November 2002
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0i
Hallo,
wie ist das denn nun mit den neuen Fahrzeugpapieren wenn ich andere Felgen eintragen lassen will?
Brauch ich alles neu?
Müssen die überhaupt noch eingetragen werden (Bei gleicher Reifengrösse)? Was kostet der Kram?

Hab auch schon beim KBA geguckt, werd daraus aber nicht schlau.
Hat jemand schon Erfahrungen?

Gruss Atze

PS. Ist der Beitrag hier richtig? (Geht aber eigentlich alle an oder?)
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere???

Atze schrieb:
Hallo,
wie ist das denn nun mit den neuen Fahrzeugpapieren wenn ich andere Felgen eintragen lassen will?
Brauch ich alles neu?
Müssen die überhaupt noch eingetragen werden (Bei gleicher Reifengrösse)? Was kostet der Kram?

Hab auch schon beim KBA geguckt, werd daraus aber nicht schlau.
Hat jemand schon Erfahrungen?

Gruss Atze

PS. Ist der Beitrag hier richtig? (Geht aber eigentlich alle an oder?)

Hallo Atze,

wenn die Felgen ne ABE haben mußt Du nix eintragen. Wenn aber heute z.B ein Briefeintrag (sprich also Einzelabnahme) erforderlich ist gibst ne §19 Untersuchung und die sieht eine Briefeintragung vor. Diese ist ja nicht mehr möglich also muß "Mann" zum STVA nen neuen Brief heißt jetzt Zulassungsbescheinigung I und II ausstellen. Kosten dafür preiswerte 15.40 Euro!

Also schau mal ob ne ABE dabei ist dann brauchst Du die Eintragung auf keinen FAll. Nur nicht Ohne rumfahren.....die Betriebserlaubnis erlischt...

Hilfreich ist das Forum bestimmt auch wenn Du mal ein Foto postest und vielleicht hat ja jemand die Räder auch auf seinen Zetti...

Ich hoffe ich konnte Dir ein bißchen helfen....
 
AW: Neue Fahrzeugpapiere???

Sobald die Felgen/Reifen andere Dimensionen haben,
als im "alten Brief / Schein" eingetragen, sind
Änderungen in den Papieren erforderlich, Du
bekommst die neuen.
Kurios: in der neuen Zulassungsbescheiningung
ist nur noch eine "normale" Größe eingetragen. Dazu ist der
Hinweis vermerkt, dass nach Maßgabe des Herstellers
auch andere Reifen-/Felgenkombinationen gefahren
werden dürfen. Bei einer Kontrolle muß die Rennleitung
nun therotisch Listen des Herstellers dabei haben... :b :b :b
Weiterhin eingetragen sind alle individuellen Änderungen,
z.B. Tieferlegungen, von der Norm abweichende Felgen-/
Reifenkombinationen pp.

 
Zurück
Oben Unten