Neue Felgen eintragen lassen

Roadie195

Fahrer
Registriert
10 Juli 2016
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0i
Moin moin,

ich habe ein Z4 Coupe und will kommenden Mi. bei der Werkstatt meines Vertrauens (durch Dekra Vertreter) meine neuen Felgen eintragen lassen. Im Fahrzeug ist ein Eibach/Billstein B12 Fahrwerk verbaut und auch eingetragen. Zur Zeit habe ich an der VA 225/45 r17 und an der HA 255/40 r17 verbaut. Bei den Felgen handelt es sich um ori. BMW felgen.

Nun sollen am Mi. 18'' OZ Ultraleggera Felgen mit 225/40 an der VA und 255/35 an der HA. Meine Frage wäre ob ihr mir noch irgendwelche Tipps hinsichtlich der Eintragung geben könnt? Was sollte ich alles mitbringen? Die OZs haben auch ein Gutachten was ich natürlich mitbringen werde. Gibt es irgendwo eine offizielles Dokumuent auf dem ersichtlich ist welche Reifendimensionen fürs Coupe von BMW freigegeben sind?

Besten Dank schonmal!
 
Auf dem Gutachten sind alle relevanten für den Prüfer. Für dich ist wichtig, dass du jetzt eine Einzelabnahme (darf die Dekra leider nicht) der Felgen machen musst, da du bereits das Fahrwerk (und noch anderes?) geändert hast. Es sei denn, das Gutachten sagt etwas anderes aus!?
Das Teilegutachten bezieht sich idR immer auf den sonst Serienzustand des Fahrzeugs.
Die erlaubten Reifendimensionen findest du ebenfalls im Gutachten [emoji4]
 
Moin,

nimm das Gutachten der Eibachfedern mit, da der Prüfer das Gesamtwerk prüft: also er wird im Gutachten der Federn und der Felgen schauen, ob es Einschränkungen in Bezug auf Veränderungen gibt.
Alle Veränderungen sind ab jetzt immer bei Deinem Wagen eine Einzelabnahme, also auch, wenn Du Spurplatten verbauen solltest.
 
Eines interessiert mich aber auch noch sehr...
Das Gutachten gibt es nur für mischbereifung 8x18 u. 9x18.
Ich habe allerdings jetzt auf allen 8x18... muss ich ebenfalls eine einzelabnahme machen oder kann man das auch über das Teilegutachten abarbeiten?
 
Einzelabnahme mit dem Teilegutachten, da stehen ja die Radlasten auch für die 8x18" drin, da sieht der Prüfer, ob die hinten das Gewicht des Fahrzeuges tragen können.
 
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Sind nur 12 kg Differenz, sollte also machbar sein [emoji6]
Schade, dass man nur "deshalb" eine einzelabnahme machen muss...
 
Schade, dass man nur "deshalb" eine einzelabnahme machen muss...
Viel schlimmer finde ich, das jeder Prüfer in Deutschland für sich selber entscheidet...
Was ein Prüfer in Bayern oder Ba-Wü einträgt, ist in HH oder Niedersachsen nicht eintragungsfähig
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Ich habe heute bei der Dekra angerufen und der gute Mann meine trotz des nicht ori. Fahrwerks trotzdem eine Einzelabnahme nicht zwingend ist.
Es kommt auf die Auflagen in den jeweiligen Gutachten an.
Ich berichte auf jeden Fall!
 
Keine Einzelabnahme notwendig!
Hat alles soweit gepasst B;
 
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