Hi Guggele
Also TüV/ETypen- Kennzeichnungen usw. kannst Du Gesamthaft in der Schweiz für ein Auto Zubehörteil vergessen. Interessiert bei der MFK effektiv niemanden, ich hatte mich vor einiger Zeit wegen Fahrwerkskomponenten erkundigt.
Grundsätzlich gilt in der Schweiz folgendes:
Generell kann bei der MFK nur geprüft werden was in der Schweiz als deklariertes Gutachten (homologisiert durch bzw. mit Hersteller) existiert. Klartext:
Ein Zubehörteil dem in der Schweiz kein Gutachten erteilt worden ist, muss zwingend zuvor bei einem Gutachter (DTC zum Beispiel) via Einzelgutachten geprüft werden. Erst danach wir die MFK die Zulassungsprüfung machen.
Bei den Stundensätzen die diese Gutachter so haben und der Komplexität der Anforderungen von der asa, ein sehr kostspieliges Unterfangen. Eine ziemliche Geldschneiderei aus meiner Sicht.(Laut Anfrage zwischen 3-5k SFR für ein exklusives Gutachten)

Lohnt bei einem Scheinwerfer Austausch wohl kaum.
Es gibt allerdings noch eine Möglichkeit, auf die mich mal ein Händler hingewiesen hat. Sofern ein TÜV Gutachten vom deutschen Hersteller existiert, das jünger als 3 Jahre ist, kann man das DTC zur Eignungsprüfung heranziehen (Unterschiede in der Anforderung zwischen De und CH sind zum Beispiel Böschungswinkel Tests bei Fahrwerken die hier in CH höher sind als in DE, bei Lampen keine Ahnung...). Damit würde das deutsche Gutachten zu einem Schweizer Gutachten gewandelt (Kosten zwischen 300-700 SFR). Das Funktioniert aber nur bei bestimmten Fahrzeugänderungen, nicht zum Beispiel bei Leistungssteigerungen. Diese werden sofern vom Ausland kommend, nahezu generell geprüft und sind somit sehr teuer.
Fazit: Der
Hersteller gibt dir ein Gutachten vom DTC, oder sonst Finger weg. Stell die Lampen in die Bucht oder ins Ricardo...
Hintergründe:
http://www.asa.ch/de/dienstleistungen
http://www.dtc-ag.ch/typo3/fileadmin/download/mu/MU_201_ex.pdf