Noch einmal: Rost an der Heckklappe

Piet

Fahrer
Registriert
19 Juni 2002
Hallo Leute ich habe mein Prob. ja schon einmal in einem Thema beschrieben:
http://www.zroadster.com/forum/bmw-z3-coupe/28410-rost.html?highlight=rost

Ich habe heut in einer NL in Hamburg einen Rep.-Termin abgesprochen. Inzwischen sind es drei Stellen die betroffen sind ( Heckklappe, Beifahrertür, Auspuffhalterung ) . Ich war doch etwas verwundert, weil der Freundliche heute sagte, das die Roststellen " ein wenig angeschliffen und neu lackiert werden ". In einem Vorgespräch wurde mir von einem seiner Kollegen ( der heute nicht da war ) gesagt, das die Heckklappe getauscht wird.
Ach so, der abgegammelte Auspuffhalter würde wohl nicht unter die Rostgarantie fallen, da es kein Orig. BMW-Ausp. sei ( Eisenmann ).

Was meint Ihr, ist ein ausbessern OK ?

Gruß von Piet
 
AW: Noch einmal: Rost an der Heckklappe

Hi Piet,

denke wenn an Tür und Heckklappe leichter Rostansatz (Flugrost) ist und der fachgerecht entfernt, grundiert und lackiert wird brauchen die Teile nicht getauscht werden.

An welcher Stelle befinden sich die Roststellen (Falzkante, Schweissnähte oder Ganz wo anders)?
Zum Thema Auspuffhalter würde ich sagen den müssen die auch mitmachen auch wenns nen Eisenmann ist der hängt ja in zwei Gummis an der Karosse und die würden, behaupte ich mal, mit Original-Topf nicht anders ausehen.

Fahr mal zu einem anderen :), da gibts manchmal grosse Unterschiede was Kulanzarbeiten betrifft.

Gruss
Joe
 
AW: Noch einmal: Rost an der Heckklappe

na, ich weiß ja nicht.

Meist rostets doch doch von innen nach außen, soviel ich weiß. Damit das alleinige Abschleifen und Lackieren was bringt, müßten die Roststellen schon aufgrund äußerer Beschädigung enststanden sein, das dürfte aber doch an den von Dir beschriebenen Stellen eher selten sein, oder?

Ich würde es mal weiter beobachten, wenn der Rost von innen kommt, dann sollte er wohl auch spätestens ein halbes Jahr nach der Lackiererei wieder da sein. Achte drauf, dass Du irgendeine schriftliche Bestätigung bekommst, dass die Arbeiten ausgeführt worden sind, damit Du dann nachweisen kannst, dass Du innerhalb der Garantiezeit (zumindest hab ich den Ausgangsthread so verstanden, dass die Arbeiten auf Kosten von BMW wg. noch laufender Durchrostungsgarantie gemacht werden) da warst und den Rost reklamiert hast. Die machen das nämlich gerne so, dass Du für die Ausführung von "Gratisarbeiten" keine schriftliche Bestätigung bekommst ("warum, hat ja nix gekostet, also gibts auch keine Rechnung und ne andere Art der Bestätigung kennen wir hier nicht.")

Grüße
Robert
 
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