Stutzeweck
macht Rennlizenz
- Registriert
- 16 Oktober 2005
- Wagen
- BMW Z3 roadster 2,8i
Ist zwar noch der 1. April, aber folgendes ist mir heute passiert.
Meine
fuhr letztens etwas forsch und vor allen Dingen zu weit in die Garage und auf das an der Stirnseite stehende Fahrrad. Sie sagte mir noch, so beiläufig, auf meine Frage, ob mit dem Z3 alles klar gegangen sei, "ja, lediglich ist mein Fahrrad umgefallen".
Sie ist eine exellente Fahrerin. Kann ja jedem mal passieren.
Nun fuhr ich heute ins Nachbardorf und beim wiedereinsteigen traf mich der Schlag:
Das vordere Nummernschild ist weg.
ICH muß es auf der kurzen Fahrt verloren haben. Gestern war es noch da. Lach.
Ich fuhr naturgemäß auf der Heimfahrt den gleichen Weg, unter besonderer Beobachtung der Straßenränder, ob sich das Corpus Delikti vielleicht ausfindig machen würde.
Und siehe da, es blitzte ein silbernes etwas, es muß sich beim abfallen wohl (vor Gram) umgedreht haben.
Anhalten, aufnehmen und frohgemut in die Garage.
Es stellte sich heraus, dass sich wohl seinerzeit bei dem Fahrradaufprall der Nummernschilderhalter etwas unglücklich am unteren Bereich in Luft aufgelöst hatte und deshalb das Taferl unten keinen Halt mehr hatte und mir am 1. April einen Scherz spielte.
Nun die Frage:
Was wäre gewesen, ich hätte das Nummernschild nicht mehr wiedergefunden?
Habe etwas recherchiert:
Zitat:
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls gesperrt.
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
den Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II
den Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil I
den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
eine Lastschriftermächtigung für das Finanzamt für die Kfz.-Steuer [/I]
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren gegangen ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine Erklärung über den Verlust des/der Kennzeichenschilder. Diese Erklärung ist vom Fahrzeughalter persönlich schriftlich abzugeben.
Zitat Ende.
Fazit:
Was bin ich froh, das ich das Schild auf der Heimfahrt auf einer Kreuzung wiedergefunden habe!!!
Habe eine neue Kennzeichenhalterung vorne fürn Appel und nen Ei gekauft und gut war.
Hätte nicht gedacht, dass der Verlußt eines Kennzeichens solch einen Aufwand bedeutet hätte.
Ps.: der 1. April ist mittlerweilen vorrüber und die Story war/ist kein Witz.
Also:
Passt gut auf Eure Taferl (wie der Österreicher sagt) auf.
:)
Meine
fuhr letztens etwas forsch und vor allen Dingen zu weit in die Garage und auf das an der Stirnseite stehende Fahrrad. Sie sagte mir noch, so beiläufig, auf meine Frage, ob mit dem Z3 alles klar gegangen sei, "ja, lediglich ist mein Fahrrad umgefallen".Sie ist eine exellente Fahrerin. Kann ja jedem mal passieren.
Nun fuhr ich heute ins Nachbardorf und beim wiedereinsteigen traf mich der Schlag:
Das vordere Nummernschild ist weg.
ICH muß es auf der kurzen Fahrt verloren haben. Gestern war es noch da. Lach.
Ich fuhr naturgemäß auf der Heimfahrt den gleichen Weg, unter besonderer Beobachtung der Straßenränder, ob sich das Corpus Delikti vielleicht ausfindig machen würde.
Und siehe da, es blitzte ein silbernes etwas, es muß sich beim abfallen wohl (vor Gram) umgedreht haben.
Anhalten, aufnehmen und frohgemut in die Garage.
Es stellte sich heraus, dass sich wohl seinerzeit bei dem Fahrradaufprall der Nummernschilderhalter etwas unglücklich am unteren Bereich in Luft aufgelöst hatte und deshalb das Taferl unten keinen Halt mehr hatte und mir am 1. April einen Scherz spielte.
Nun die Frage:
Was wäre gewesen, ich hätte das Nummernschild nicht mehr wiedergefunden?
Habe etwas recherchiert:
Zitat:
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls gesperrt.
Benötigte Unterlagen
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
den Fahrzeugbrief / Zulassungsbesch. Teil II
den Fahrzeugschein / Zulassungsbesch. Teil I
den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
eine Lastschriftermächtigung für das Finanzamt für die Kfz.-Steuer [/I]
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren gegangen ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine Erklärung über den Verlust des/der Kennzeichenschilder. Diese Erklärung ist vom Fahrzeughalter persönlich schriftlich abzugeben.
Zitat Ende.
Fazit:
Was bin ich froh, das ich das Schild auf der Heimfahrt auf einer Kreuzung wiedergefunden habe!!!
Habe eine neue Kennzeichenhalterung vorne fürn Appel und nen Ei gekauft und gut war.
Hätte nicht gedacht, dass der Verlußt eines Kennzeichens solch einen Aufwand bedeutet hätte.
Ps.: der 1. April ist mittlerweilen vorrüber und die Story war/ist kein Witz.
Also:
Passt gut auf Eure Taferl (wie der Österreicher sagt) auf.
:)
