Nutzungsausfall bei Luxus-Auto: Der BMW Z4 tut es auch

Das "Prahlen" bezog sich m.E. auf den Donkervoort, nicht auf den Z4 (welcher von den dreien überhaupt?) und dessen Fahrer.
Und ich finde das Urteil i.S. der Versichertengemeinschaft -diese vor exzessiven Forderungen zu schützen,
die die Beiträge noch schneller steigen lassen- nachvollziehbar. Auch im Sinne der Schadensminderungspflicht
ist es doch wohl zumutbar und auch "angemessen repräsentativ", mit einem Z4 die notwendigen und spassigen
Fahrten zu absolvieren. Der hat ja -zumindest wenn man hier geäußerte Reaktionen auf das Auto zugrundelegt-
auch ein unbestritten positives Image und demütigt seine/nFahrer/in schließlich nicht.

Jürgen
 
Das "Prahlen" bezog sich m.E. auf den Donkervoort, nicht auf den Z4 (welcher von den dreien überhaupt?) und dessen Fahrer.
Meinst du ernsthaft, ich hätte das anders verstanden…. im Prinzip ist das aber auch egal, der Richter ist imho ein Neidhammel, der den falschen Beruf hat. Wenn ich mich, unabhängig mit welchem Fahrzeug, mit Gleichgesinnten zu Treffen, Ausfahrten und zum Fachsimpeln treffe, dann tue ich das definitiv nicht um zu prahlen.
 
Leider hat hier LTO sehr freigiebig berichtet. So findet sich im Urteil (Volltext abrufbar unter Beck-Online, BeckRS 2025, 10974) der Wortstamm "prah" schlichtweg nicht. Auch aus den Entscheidungsgründen lässt sich dies nicht entnehmen. Vielmehr wird anhand der ständigen Rechtsprechung des BGH der Fall im Hinblick auf eine etwaige Nutzungsausfallentschädigung subsumiert (vgl. Rz. 28 ff., ebd.).

Insofern bitte nicht dem Gericht etwas andichten, was nicht vom Gericht kommt. Vielmehr sollte man sich über den LTO echauffieren, da man die Entscheidung deutlich konziser und weniger (ergänzend) ausschmückend hätte darstellen können.
 
Ich würde als Richter gegen solch eine falsche Darstellung meines Urteils gerichtlich vorgehen, wenn es denn so war.
 
Heinz, das Urteil ist veröffentlich. Es kann jeder - ggf. gegen Entgelt - nachlesen, was das Gericht tatsächlich geschrieben und entschieden hat.

Und als Richter (Person) kann man nicht wirklich viel machen, da es eine Entscheidung des Gerichts ("Institution") ist.(*) Selbst bei Beleidigung und Bedrohungen gegen den Richter (Person), kann diese nicht immer selbst entscheiden, wie damit umgegangen werden soll. Das obliegt im Zweifel den "Vorgesetzten".

(*) In Zivilurteilen findet man eingangs auch: "hat das Amtsgericht ... durch Richter..." oder "hat "die xxx Zivilkammer ... durch Vorsitzende/n Richter/in ... und ..."

(Wieder einmal natürlich alles sehr verknappt und eher umgangssprachlich dargestellt, da es in Realität natürlich nicht ganz so simpel geregelt und aufgebaut ist.)
 
Leider hat hier LTO sehr freigiebig berichtet. So findet sich im Urteil (Volltext abrufbar unter Beck-Online, BeckRS 2025, 10974) der Wortstamm "prah" schlichtweg nicht. Auch aus den Entscheidungsgründen lässt sich dies nicht entnehmen. Vielmehr wird anhand der ständigen Rechtsprechung des BGH der Fall im Hinblick auf eine etwaige Nutzungsausfallentschädigung subsumiert (vgl. Rz. 28 ff., ebd.).

Insofern bitte nicht dem Gericht etwas andichten, was nicht vom Gericht kommt. Vielmehr sollte man sich über den LTO echauffieren, da man die Entscheidung deutlich konziser und weniger (ergänzend) ausschmückend hätte darstellen können.

Ggf. wurde ein anderes Wort als Prahlen benutzt, da müsste man sich jetzt schon die Mühe machen, es im Volltext zu lesen. Die Intention, den Nutzungsausfall zu versagen und dass (auch) darauf zu stützen, dass Luxusautos für sich allein keine Grundlage bilden, kann man ja auch anders ausdrücken.
 
Heinz, das Urteil ist veröffentlich. Es kann jeder - ggf. gegen Entgelt - nachlesen, was das Gericht tatsächlich geschrieben und entschieden hat.

Und als Richter (Person) kann man nicht wirklich viel machen, da es eine Entscheidung des Gerichts ("Institution") ist.(*) Selbst bei Beleidigung und Bedrohungen gegen den Richter (Person), kann diese nicht immer selbst entscheiden, wie damit umgegangen werden soll. Das obliegt im Zweifel den "Vorgesetzten".

(*) In Zivilurteilen findet man eingangs auch: "hat das Amtsgericht ... durch Richter..." oder "hat "die xxx Zivilkammer ... durch Vorsitzende/n Richter/in ... und ..."

(Wieder einmal natürlich alles sehr verknappt und eher umgangssprachlich dargestellt, da es in Realität natürlich nicht ganz so simpel geregelt und aufgebaut ist.)
Mag alles sein, Max, aber ich finde es trotzdem nicht gut, wenn die Aussage eines Richters so verfälscht wird, dass es missverständlich rüber kommt und die wenigsten werden ein Urteil in Gänze als Originalfassung lesen.

Egal, zurück zum Thema; im obigen Fall verstehe ich die Entscheidung des Richters, wenn allerdings nur ein Roadster zur Verfügung stünde, würde ich gerade im Sommer auf passenden Ersatz bestehen oder eben Nutzungsausfall.
 
da müsste man sich jetzt schon die Mühe machen, es im Volltext zu lesen
Und, hast du denn Volltext gelesen?

Mir ist auch beim Querlesen des Volltextes nichts aufgefallen, was für eine persönliche Präferenz spräche. Das ist schlichtweg ständige Rechtsprechung.

@H-P
Das ist durchaus verständlich.

Aber allein der Entfall von persönlichen Interessen begründet nicht per sé einen ersatzfähigen Schaden. Allerdings kommt es ohnehin immer auf den konkreten Einzelfall an. Der BGH hat da mehr oder minder grobe (auch nicht zwingend bindende) Rahmen abgesteckt und die Instanzgerichte prüfen anhand derer die rechtliche Vereinbarkeit im konkreten Einzelfall.
 
Und, hast du denn Volltext gelesen?

Mir ist auch beim Querlesen des Volltextes nichts aufgefallen, was für eine persönliche Präferenz spräche. Das ist schlichtweg ständige Rechtsprechung.

@H-P
Das ist durchaus verständlich.

Aber allein der Entfall von persönlichen Interessen begründet nicht per sé einen ersatzfähigen Schaden. Allerdings kommt es ohnehin immer auf den konkreten Einzelfall an. Der BGH hat da mehr oder minder grobe (auch nicht zwingend bindende) Rahmen abgesteckt und die Instanzgerichte prüfen anhand derer die rechtliche Vereinbarkeit im konkreten Einzelfall.

Nein, habe ich nicht, ich habe ja auch nicht behauptet, LTO hätte nicht sachgerecht und nüchtern genug berichtet. Einfach nur "Prah" nachschlagen finde ich auch etwas zu kurz gegriffen. Du monierst die oberflächliche Berichterstattung, schaust aber selber nur oberflächlich nach. Naja, seis drum. Das war auch einfach als lustige Anekdote gedacht ;)
 
Du hast aber schon gelesen, was ich geschrieben habe?! Den Anschein erweckt es jedenfalls nicht. Ich habe den Volltext, wie bereits geschrieben, durchaus quergelesen und sogar die Randziffern der betreffenden Passage angegeben und (m)eine konkrete Einschätzung dazu abgegeben.

Wie man das mit allein STRF+F hinbekommen soll, darfst du mir sehr gerne verraten. Das würde meinen Berufsalltag enorm erleichtern. Und es erschlösse sich mir zugleich, wo genau sich nun der lustige Gedankenanteil deiner "Anekdote" verbirgt...
 
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