Offizielle DB-Grenzen?

macks

Testfahrer
Registriert
13 August 2006
Guten Abend zusammen!

Ich hab mir heute den Eisenmann ESD (2x76) verbauen lassen. Die "TÜV Eintragung"
hat der Monteur gemacht, oder aber um es klarer auszudrücken: Kopie vom
Fahrzeugschein -> "Alles OK Zettel" wird zugeschickt, den ich dann im Falle einer
Kontrolle vorzutragen habe. Nunja, im Juli muss ich so oder so zum TÜV, wenn die die
Kiste hören - ich glaube nicht, dass die Eintragung ohne weiteres stattfindet. Also klingt
geil ohne Ende, für den Prüfer vielleicht etwas too much!?!

Wie lauten eigentlich die offiziellen Dezibel-Grenzen?
 
AW: Offizielle DB-Grenzen?

Grundsätzlich brauchst Du zu einem ausgetauschten Bauteil wie einem ESD eines der folgenden Papiere:

Teilegutachten - mit dem kannst Du zum TÜV fahren und läßt eine Anbau-Prüfung durchführen. Dann wird ein Änderungsabnahmenachweis erstellt, den Du im Auto mitführen mußt. Alternativ kannst Du die Änderung dann auch im Kfz-Schein eintragen lassen.

Teilegenehmigung (ABE) - dann darf das Teil einfach angebaut werden. Das trifft z.B. auf Sonderausstattung von BMW zu.

Einzelgutachten - everything goes...:B

Hab ich was vergessen? :M
 
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