OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

scarver_ox2

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Servus!

Hab da ein kleines Problemchen!
Meine Mutter hat mich in die Wohnung in München reingelassen und da i mir die alleine net ganz leisten kann, hab i mir nen Untermieter angeschafft (Mieter A)!
Jedenfalls brauch i das Zimmer für das nächste Halbe Jahr nicht mehr und habs a untervermietet (Mieter B)!
Am Anfang (Oktober)als Mieter A einzog, funktionierte plötzlich der Geschirrspüler nicht mehr. Hab gedacht die Umweltspumpe (oder so) wäre verstopft! Laut Siemens-Hotline müßte man Maschine aber ausbaun, da man nur von unten rankommt ... des haben wir (anfang Februar) endlich gemacht (selber, da mein beantragte Gelder immer no in Bearbeitung sind) und da hat sich rausgestellt das die Pumpe total im Eimer ist!
Beim Gespräch damals mit der Hotline sagte der Typ bei Fremdkörperverstopfung ca. 180€, wenn jetzt die Pumpe hinüber ist, ist ja billiger nen neuen geschirrspüler zu kaufen!
Des ist mir leider im nächsten halben Jahr nicht möglich (da i ne Auszeit genommen hab, allgemein; und i daher keine großartigen einkommen habe; sprich muß schaun, wie i über die runden komme)!

Heut morgen eine Email vom Mieter A, dass i
versprochen hätte, dass des repariert wird! Habe aber nur gesagt, dass wenn i des Geld (beantragtes Geld) bekomme des repariert wird (wenns im bereich von bis 180€ ist)! Jetzt schrieb er, da i des noch nicht gemacht habe (da komplett kaputt ist und keine neue gekauft wird, aus oben genannten Gründen), er die Miete für den märz als Mietminderung KOMPLETT einbehalten hat!
Zudem läuft der Mietvertrag eigentlich bis Ende September, jetzt schrieb er plötzlich möchte er um 15.Juli kündigen!!


Bin in solchen Sachen etwas "unbeholfen" (kenn mi da net so aus) und würde daher gerne um eueren Rat fragen, was ich machen soll!


Achja, im Mietvertrag steht unter vielen Punkten nur "Mitbenutzung der Küche"! Weiß net, ob des was ändert!

Bitte um "schnelle" Antwort! merci schonmal im Voraus!

Scarver_ox2
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Komplett kenne ich mich auch nicht aus, aber sofern die Spülmaschine nicht explizit im Mietvertrag erwähnt ist, hat der Mieter kein Recht darauf zu bestehen. Einbehaltung der Miete ist somit nicht rechtens. Sollte die Maschine doch drinstehen, dann darf er die Miete auch nur prozentual mindern. Wieviel das ist und ob eine defekte Spülmaschine überhaupt eine gerechtfertigte Mietminderung bedeutet, wird dir da wohl nur der Mieterschutzbund sagen können.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass es kein Grund ist.... aber da solltest du dir fachliche Hilfe holen.
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

war gerade auf der Homepage vom mieterschutzbund und da steht, die geben nur konkrete Auskünfte an Mitglieder (bin dort kein Mitglied, wozu brauch i des bei meiner Mutter als Vermieter)!
Hab trotzdem an die geschrieben mit der Bitte nur 2 Prozentsätze zu nennen, das würde schon reichen!

Falls jemanden die Prozentsätze einfallen würden (sprich einmal als ob die Geschirrspüler drinnen ist im Vertrag und einmal net im Vertrag)!

Ich bin mir aber zu 99,9% sicher, dass nur Mitbenutzung dasteht! Würde sogar mein QP drauf verwetten!

Nachtrag:
Gerade email von Mieterschutzbund bekommen! geben trotzdem keine Auskunft! :-[
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Du bist ja klasse, deine Mutter ist die Vermieterin und du fragst den MieterSCHUTZbund, wenn dann solltest du es bei einer Interessensvertretung der Vermieter versuchen (Grundbesitzerverein).

Zudem kann man die Frage ohne genaue Details nicht beantworten.

Steht die Küche im Mietvertrag, steht dabei das da ein Geschirrspüler drin ist, wie alt ist der Geschirrspüler, warum ist er kaputt, warum setzt du dich mit diesen Sachen auseinander und nicht deine Mutter???

Du mietest die Wohnung von deiner Mutter an? Nimmst einen Mitbewohner auf der 1 Hälfte der Miete bezahlt? Du ziehst für 6 Monate aus und vermietest deine Hälfte der Wohnung an einen anderen? Hast du mit deinen Untermietern Vertröge abgeschlossen? Bist du dir ganz sicher, dass du gegen die Untermieter rechtlich vorgehen kannst? Wenn du schon keine 180 Euro für eine neue Maschine hast, wie willst du gegen die klagen?

Also deine ganzen Ausführungen sind mir zu komisch... denke mal nach was du willst und ob du dein Ziel erreichen kannst. Recht haben und Recht kriegen sind immer noch 2 Paar Schuhe.

Ansonsten viel Erfolg
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Gerry, den Mieterschutzbund habe ich vorgeschlagen ;)
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Sorry, war halt so die erste Idee nach dem kurzen Schock! *schäm*
Ich habe bisher die 100% Miete meiner Mutter überwiesen und halt die 50% vom Untermieter!
Ich habe jeweils Verträge mit den abgeschlossen!

Und zudem habe ich bisher nirgends nen Geschirrspüler für 180€ gesehen, hab bisher des günstigste für 380€ (45cm-Breite)!

2. meine mutter ist zur zeit krank, da übernehme ich des halt zur zeit!

Hab irgendwo gelesen, das man höchstens 5% abziehen dürfte (war ein BSP. für ne Waschmaschine) und net gleich 100%! Das der früher ausziehen will, ist eigentlich kein so Problem! Nur das er am Ende bis 15.Juli überhaupt nichts zahlen will!
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Hallo Scarver,

Da die Mitbenutzung der Küche vereinbart ist, gehört auch die Maschine mit zur Mietsache - jedenfalls meiner Ansicht nach. Damit gilt § 535 Abs. 1 S. 2 BGB: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." Der Mieter kann's zur Not auch einklagen.

Trotzdem kann der Mieter nicht unbedingt mindern. Es gilt § 536 Abs. 1 S. 3 BGB: "Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht". Ich meine, der Mangel ist vorliegend unerheblich.

Entsprechend scheidet auch die Möglichkeit einer (fristlosen) Kündigung aus.

Aber Vorsicht: Der Mieter kann grundsätzlich in der gesetzlichen Frist kündigen. Zeitmietverträge sind - außer in Ausnahmefällen - nicht mehr wirksam. Ein Ausnahmefall: Hier ist vielleicht eine "Studi-Bude" vermietet, § 549 Abs. 3 BGB. Es müsste sich dann aber um Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim handeln.

Ansonsten kann sogar eine ganz kurze Kündigungsfrist gelten, siehe § 573c Abs. 3 i.V.m. § 549 Abs. 2 S. 2 BGB.


Wackeldackel
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

der Geschirrspüler ist schon mindestens 10Jahre alt und ist schon vor dem Einzug des Mieters A kaputt gegangen!

Ich denk mir nur, der letzte Mieter der Wohnung hat uns 750€ Kalt überwiesen und jetzt "darf" ich 600€ monatlich Kalt überweisen, sprich Untermieter die Hälfte, also 300€! Da soll er sich nicht beschweren für die Lage, da es eh schon recht günstig ist (300€ vgl. 375€ Kalt); 70m² zwischen Englischen Garten und Isar (lehel)!

Was mir ah irgendwie zu schaffen macht, ist mein Gefühl bzw. Möglichkeit der Vorstellung bei Mieter A, dass ich ein "böser Vermieter" bin (wisst was i meine) und ich es überhaupt net ansatzweise sein will bzw. bin! :#

Und außerdem, er weiß, dass es bei mir gerade "etwas" knapp ist und wie denkt er sich, dass i den Geschirrspüler reparieren bzw. kaufen soll, wenn er jetzt die KOMPLETTE MIETE einbehält??? &: &:

Merci Leutz
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

ich wusste gar nicht, dass man auch im freed mit dialekt schreiben kann... bin beeindruckt.:X
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Bonc schrieb:
ich wusste gar nicht, dass man auch im freed mit dialekt schreiben kann... bin beeindruckt.:X

...und nicht nur mit Dialekt, sondern....;) :3devilish

Gruß Segler
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Mensch scarver,

warum brauchst Du mit 23 Jahren eine "Auszeit"?
Ohne jetzt populistisch werden zu wollen: suche Dir einen neuen Job, in München und umzu müßte doch noch was gehen:w .
Dann ist auch wieder Bares in der Kasse und Du kannst diesen Untermieter kicken, hat doch eh' was Asseliges mit solch einem Vogel in der eigenen Wohnung.
Denke mal. die wildromantischen Zeiten von linksliberalen WGs sind vorbei...:X

Schönen Abend noch vom


Z4-Pilot
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Was bringt es dir zu wissen ob es 5 oder 10 oder 0% Mietminderung sind? Für den Mieter bist du scheinbar eh unten durch und der pfeift auf das was du sagst. Glaubst du allen ernstes der zahlt dir die Kohle zurück wenn du ihm einen Wisch mit dem Gesetz nter die Nase hälst.

Also meine Lebenserfahrung hat gezeigt, das jemand der zu solch drastischen Mittel greift kein Interesse an einer friedlichen Lösung hat, zudem er auch noch in 3 Monaten draussen ist.

Frag ihn doch einfach mal, wieviel von der Miete er dir zurückzahlen will, wenn du eine neue Waschmaschine kaufst. Ich wette er will dir garnichts zurück bringen.

Ach ja, so wie ich das kenne: Sollte ein Mangel in der Wohnung vorliegen (Kaputter Wasserhahn oder verstopfter Abfluss) dann muss der Mieter den Vermieter informieren und ihm eine gewisse Zeit (je nach Schaden) geben damit der Vermieter das in Ordnung bringen kann. Kümmert sich der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderung nicht darum, dann kann der Mieter den Mangel beseitigen lassen, also der Mieter A hätte den Reperaturdienst kommen und die Spülmaschine reparieren lassen. Das Geld (gegen Vorlage der Rechnung) hätte er von dir verlangen können. Ob er das mit der Miete verrechnen kann weiß ich nicht.

Der Fall ist doch klar, die Reparatur der Maschine hätte 180 Euro gekostet, der Mietabzug beträgt 300 Euro = passt nicht.

Also vielleicht solltest du mit dem Mieter nochmal sprechen, wie ihr euch einigen wollt.

Viellecht kannst du günstig eine gebaruchet Geschirrspülmaschine kaufen.

Ach ja, kann es vielleicht sein, das du Mieter A bist :w .....
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

Z4-Pilot schrieb:
Mensch scarver,

warum brauchst Du mit 23 Jahren eine "Auszeit"?
Ohne jetzt populistisch werden zu wollen: suche Dir einen neuen Job, in München und umzu müßte doch noch was gehen:w .
Dann ist auch wieder Bares in der Kasse und Du kannst diesen Untermieter kicken, hat doch eh' was Asseliges mit solch einem Vogel in der eigenen Wohnung.
Denke mal. die wildromantischen Zeiten von linksliberalen WGs sind vorbei...:X

Schönen Abend noch vom


Z4-Pilot
Auszeit? Sorry, etwas falscher Ausdruck (mal wieder)! Wenn i da jetzt nen Job finde, decke ich da gerade meine Lebensunterhaltskosten (miete eingerechnet), jetzt bin i zur Not (für 6Monate) in mein altes Zimmer daheim eingezogen um wenigstens an der Miete zu sparen, damit wenigstens was fürn Zetti bleibt ;-) ! Nach den 6Monaten möcht i aber so schnell wie möglich wieder ausziehen, wenn i was langfristiges gefunden habe!


NACHTRAG:
Gerade email vom Untermieter erhalten, er hat sich in letzter email vertippt (statt€ das ? eingetippt usw), er zieht 30€ ab! Naja, dann passt des schon. Der Mieter B hat von Anfang an gewußt das der Geschirrspüler net repariert wird, da für eine Person bzw. 2 (die beiden werden wohl kaum zusammen gleichzeitig essen) man a gleich mit Spülbecken mit der Hand waschen kann!

@Bonc & Segler:
des bisserl dialekt was i da schreibe is net schlimm!!! Was i da teilweise bei den Schweizern schon gesehen haben *wow* da hab i keine chance gehabt irgendetwas zu verstehen!!!!!!!!
 
AW: OT: Frage zu Mietverhältnis (ich vermieter)

scarver_ox2 schrieb:
der Geschirrspüler ist schon mindestens 10Jahre alt und ist schon vor dem Einzug des Mieters A kaputt gegangen!

Maßgeblich ist nicht das Datum des Einzugs, sondern das Datum des Vertragsschlusses. Der Miter müsste den Mangel zu diesem Zeitpunkt auch gekannt haben. (§536b S. 1 BGB)


Wackeldackel
 
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