Parkschaden mit Fahrerflucht - wie vorgehen?

Gerrit89

macht Rennlizenz
Registriert
11 Januar 2016
Ort
77836 & 72280
Wagen
BMW Z3 roadster 2,8i
Hallo zusammen,

mein Alltagsauto (e30) wurde in der Nacht vom 18. auf 19. Dezember in unserer Straße beim ausparken beschädigt, der Verursacher beging Fahrerflucht.

Schon beim Entdecken des Schadens habe ich mich gewundert, dass die Stoßstange keinerlei optische schäden aufweist, sondern lediglich die Niere eingedrückt wurde... Da habe ich mich schon gefragt wie man sowas hinbekommt... rote Lackspuren vom Verursacher sind an meiner Niere vorhanden.

Heute laufe ich durch unsere Straße und entdecke einen Roten Mazda mit einer so komischen herausstehenden umlaufenden Wulst/Schnabel oder als was auch immer man dieses Geschwür bezeichnen soll. Sie ist auch in Wagenfarbe (rot lackiert). Die Stoßstange hatte Vorschäden und war sogar auf der linken Seite nicht mehr befestigt/aus ihren Plastik-Haltern raus (wegen eines Vorschadens). Mit dem Zollstock nachgemessen passte die umlaufende Lippe(das Ding hat nichts mit einer Stoßstange zu tun, gehört aber in einem Teil zur hinteren lackierten Plastik-Stoßstange des roten Autos) auf den Zentimeter genau in die Delle meiner Niere.

Meine Stoßstange vor der Niere ist ca. 8,5cm breit, der Überstand des Verursacher lediglich 5,5cm

Ich den Sachverhalt der Polizei gemeldet, die Kollegen durchgekommen und von Anfang an hatte ich das Gefühl, dass nicht nach übereinstimmenden Punkten gesucht wird. So hat der Herr Polizist sich geweigert eine Lackprobe zu nehmen, da der Lackabrieb an meiner Niere sich auf eine Höhe von 5cm verteilt, die gegnerische Lippe in der Höhe (im geparkten Zustand) aber nur 3cm verursacht haben kann, die 2cm darüber endet der Lack des Gegners. Auch war der Überstand seiner Lippe zu meiner Stoßstange (ca 3cm zu kurz um die Niere zu erreichen) für ihn ein Ausschluss Kriterium.

Meine Versuche ihm begreiflich zu machen wie viel Spielraum vermutlich beim Aufeinandertreffen meiner Vollmetall-Stoßstange (Baujahr 86ig zu einer nur halbseitig befestigten dünnen Plastik Stoßstange der Gegenseite welche ich bereits mit dem Finger eindrücken kann) wirken können hat ihn überhaupt nicht interessiert.

Letztendlich bin ich mir ja auch nicht 100 Prozent sicher, aber eine Lackuntersuchung hätte hier schnell Klarheit verschafft, zumal es bei uns vermutlich kaum Autos mit so einer Farbe und noch so einem komischen Heck gibt.

Ende vom Lied, er hat sich geweigert eine Lackprobe zu machen und mir gleich mitgeteilt, so wie er den Bericht aufnimmt mit den fehlenden 2cm wird eine Lackprobe sicher nicht vom Staatsanwalt angewiesen...
Mein Schaden ist recht überschaubar, jedoch finde ich es wichtig, wenn man mal eine Fahrerflucht nachweisen kann, diese auch zu ahnden.. Jetzt ist es nur Blech, aber das sind später auch die Leute, die bei einem Personenschaden abhauen - sie kommen ja (fast) immer damit weg...

Was für Möglichkeiten habe ich bezüglich des Lackabgleichs? Hatte jemand schon Ähnliches?

Anwalt fällt vermutlich flach aufgrund der Schadenhöhe/keine Rechtschutzversicherung...

Grüße Gerrit
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hätte erstmal den Halter ausfindig gemacht (Zentralruf der Versicherer) und ihn kontaktiert. So wie sich das liest, wohnt er in Deiner Nähe.
Wenn er sich weigert, den Schaden anzuerkennen, mit der Versicherung weitermachen.

So würde ich - wie oben beschrieben, via Versicherung weitermachen.
Strafanzeige bringt Dir eh nix.
 
Gibt es da etwas neues? &: :) :-)
Ist inzwischen ein Monat vergangen.
Nein, da sich die Polizei hartnäckig querstellt nen Lackabgleich zu nehmen und hier mal wieder super Täterschutz betreibt, schaue ich halt in die Röhre - nur ne Vermutung reicht halt leider nicht. Und dass ich selbst nen Lackabgleich machen lasse oder zum Anwalt gehe lohnt sich die Schadens Höhe nicht.

Einfach schade, da ist man mal so nah dran so ein Unfallflucht-Ferkel endlich mal dingfest zu machen und dann scheitert es an der Faulheit der Beamten... Bei meinem Bruder damals wurde ein Lackabgleich ohne Wenn und Aber durchgeführt trotz viel geringerer Aussichten auf einen Fahndungserfolg...

Naja die Quittung im Leben bekommen die werten Herren dafür tagtäglich in unserer Ecke, vllt wird man dann halt so wenn man jeden Tag kassieren muss.. 🤷‍♂️
 
Wenn Du Rechtsschutz hättest, könntest du den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Wenn die nicht zahlen, könnte man klagen. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens würde dann ein Sachverständigengutachten eingeholt und somit ein Ergebnis erzielt.
So aber bleibt Dir leider nichts anderes übrig, als auf dem Schaden sitzen zu bleiben...
 
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