''Pay as you drive" - KFZ-Versicherungen mit genauer Km-Abrechnung

Hammam

BMW Freak
Registriert
5 September 2007
Ort
Aachen/Stolberg
Wagen
BMW Z4 e86 M coupé
Hi Leute,

habe eben im Handelsblatt folgenden Artikel gelesen:

https://www.handelsblatt.com/finanz...-kfz-tarife-fuer-wenigfahrer-an/23215030.html

Es warden keine pauschalen KM-Angaben abgerechnet, sondern die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Also quasi wie bei Strom(zähler) und der Jahresabrechnung. Bei Wenigfahrern unter 10TKM soll es angeblich attraktiver sien als klassische Tarife.

Hat jmd. Erfahrungen mit diesen Versicherungen "Emil" oder "Friday"?

VG
Patrick
 
Interessant auch, was ich dieser Tage von der ADAC.Versicherung gehört habe!
Die versichern jetzt auch Kfz von Nicht-ADAC-Mitgliedern.
Ich habe mir das mal online ausrechnen lassen und siehe da, der Zetti soll nur noch die Hälfte kosten.
Nur, ich traue diesem Verein nicht.
 
[...]Nur, ich traue diesem Verein nicht.
Solange Du keinen Schaden hast, sind alle Versicherungen 100% gleich: Du zahlst und erhälst keinen meßbaren Gegenwert. Unter diesem Aspekt habe ich mit der ADAC-Versicherung nur positive Erfahrung gemacht - die haben sich über mein Geld gefreut.

Und mit Schadenfällen habe ich zum Glück praktisch keine Erfahrung mit irgendeiner anderen Versicherung.
 
Also bei "emil" finde ich schon mal keine Angaben über die Rückstufung im Schadensfall.
Bei SF 28 in VK und Haftpflicht wäre das schon interessant zu wissen.
Ich lese da nur was von "einmaliger Anpassung" bei einem Schaden ohne nähere Angaben.
Ansonsten hört sich das alles ja nicht schlecht an und auf 66 Seiten (!!) Versicherungsbedingungen kann man ja auch mal was übersehen :(

Ich habe mir mal das Online-Angebot ausgedruckt und werde das in den nächsten Tagen meinem Versicherungsvertreter unter die Nase halten
und ihm sagen, er soll sich meinen Vertrag mal ansehen und prüfen...
 
Klingt ganz interessant. Also gleich mal ausprobiert.

- Z4 sDrive 35i ist nicht wählbar
- Audi A2 meiner Frau mit unter 3000 km Jahresfahrleistung würde sich rechnen
- Triumph TR6 ist nicht wählbar
- Opel TigraTwinTops meiner Kinder würden sich rechnen
- VW Tiguan lohnt nicht, weil mit 27.000 km/a zuviel unterwegs

Der Risikoträger hinter Emil ist die Gothaer. Dort sind meine Autos bereits jetzt schon versichert.
Für 3 meiner Autos wird die Versicherung günstiger. Der VK-Selbstbehalt ist mit 150/300 € auch noch geringer als die bisher vereinbarten 150/500 €.

Jetzt bin ich erst einmal begeistert.

Nachtrag: Etwas, was ich nicht so toll finde, ist die Werkstattbindung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lustig: max. 12.000 Km pro Jahr sind erlaubt

upload_2018-10-23_22-25-34.png
Was passiert dann? Kann ich nach zwei Monaten und dem Erreichen dieser Grenze kündigen?

Auch lustig:
upload_2018-10-23_22-30-39.png

Da mußte ich gleich an das Fahrzeug aus dem Gotthardtunnel ein. Sollte der Käufer z.B. aus Italien kommen und erfährt nach langwieriger Recherche der Versicherung von dieser ihm unbekannten Klausel, so würde er in diesen Vertrage rückwirkend "reingetreten"? Das erscheint mir nicht ausgereift zu sein.

Und in diesem Sinne muß man bei so einem neuen Anbieter jeden Halbsatz dieser 63 Seiten umfassenden Versicherungsbedingungen analysieren.

That's hardcore!
:bierwein:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach waren das noch Zeiten als man bei der Autoversicherung automatisch eine Flatrate gebucht hat.:coffee:
Es gab Zeiten, da bedeutete Auto verkaufen auch Vertragsende. Und noch besser - am Jahresende bekamst Du bei Unfallfreiheit sogar Beitragsanteile wieder zurück erstattet!
:jever
 
Und dann...

... Kamen die schwarz weiß Fernseher! Mensch war das ne Zeit! :b
Nene, das war vor Deiner beginnenden Demenz, da hast Du jetzt schon ein ganzes Jahrzehnt vergessen!
Zwischen schwarzweiß und heute gab es mal sogenannte 80er mit so komischen PayBack-Regelungen. Nur daß damals noch keiner diesen Begriff kannte. :D
 
Lustig: max. 12.000 Km pro Jahr sind erlaubt

Anhang anzeigen 328273
Was passiert dann? Kann ich nach zwei Monaten und dem Erreichen dieser Grenze kündigen?

Auch lustig:
Anhang anzeigen 328274

Da mußte ich gleich an das Fahrzeug aus dem Gotthardtunnel ein. Sollte der Käufer z.B. aus Italien kommen und erfährt nach langwieriger Recherche der Versicherung von dieser ihm unbekannten Klausel, so würde er in diesen Vertrage rückwirkend "reingetreten"? Das erscheint mir nicht ausgereift zu sein.

Und in diesem Sinne muß man bei so einem neuen Anbieter jeden Halbsatz dieser 63 Seiten umfassenden Versicherungsbedingungen analysieren.

That's hardcore!
:bierwein:

„geht auf den Erwerber über“
Aber die Prozente doch nicht, oder ???
 
Naja, ich habe jetzt einmal die 3 in Frage kommenden Autos durchgerechnet.

Das Ergebnis ist ernüchternd.

Beim Audi A2 würden wir tatsächlich ca. 35 EUR/a sparen ! - Er ist jetzt auch schon mit max. 5.000 km/a Jahresfahrleistung versichert. Gefahren wird er 2.000 bis 2.500 km/a. Ich werde ihn im Nahbereich allerdings nun auch häufiger fahren und den Tiguan stehen lassen, womit sich die Fahrleistung des A2 erhöhen wird. Als ich noch Dienstwagen gefahren bin, stand der A2 fast nur herum. Meine Frau hat dann natürlich den Dienstwagen genommen, wenn sie ihre Fahrten verschieben konnte.

Beim Opel TigraTwinTop meiner Tochter lohnt eine Umstellung nicht wirklich. Sie fährt jetzt ca. 4.000 km/a, hat als Fahranfängerin mit nun 4 Jahren Fahrpraxis, einen Vertrag von mir mit SF34 in KH und VK. Die Differenz ist vernachlässigbar, denn die Gothaer hat den Beitrag zum 01.01.2019 um ca. 47 EUR/a gesenkt. Mit Emil würde sie (ich) dann noch 42,40 EUR/a sparen. Im nächsten Januar schließt sie Ihre Ausbildung ab und dann könnte sich ihre Jahresfahrleistung drastisch steigern. Bei nur 6.000 km/a käme Emil schon teurer, als der bestehende Vertrag.

Beim Opel TigraTwinTop meines Sohnes käme bei ca. 6.500 km/a (mit sinkender Tendenz) eine Ersparnis von 56,10 EUR/a durch den Wechsel zustande. Die nächsten 3 Jahre wird er vermutlich sogar weniger fahren, da er öffentliche Verkehrsmittel zur Ausbildungsstätte und zur Berufsschule nutzt.

In Summe macht das eine Ersparnis von 133,50 EUR/a aus. Beim TTT meiner Tochter macht das wegen der Unsicherheit der sich ändernden Jahresfahrleistung keinen Sinn. Beim A2 geht das auch gegen Null. Das Einsparpotential läge dann bei nur noch 56,10 EUR/a.

Auf der Habenseite wäre da noch der um 200 EUR niedrigere Selbstbehalt bei der Vollkasko. Dagegen steht die Werkstattbindung, die mir gar nicht zusagt.

Fazit: Es bleibt nur noch die Umstellung eines Fahrzeuges sinnvoll und damit testen wir Emil dann einmal, um unsere Erfahrungen damit zu machen..
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, ich habe jetzt einmal die 3 in Frage kommenden Autos durchgerechnet.

Das Ergebnis ist ernüchternd.
[...]
Das Einsparpotential läge dann bei nur noch 56,10 EUR/a.
[...]
Nicht vergessen, 66 Seiten nagelneuer und bisher rechtlich ungeprüfter (weil nagelneuer Anbieter!) Versicherungsbedingungen bis ins kleinste Detail studieren. :D
Das Alles für 56 € Ersparnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht vergesswen, 66 Seiten nagelneuer und bisher rechtlich ungeprüfter (weil nagelneuer Anbieter!) Versicherungsbedingungen bis ins kleinste Detail studieren. :D
Das Alles für 56 € Ersparnis.

Da hast du allerdings auch wieder recht. Die Versicherungsbedingungen sind grundlegend anders geschrieben als die gewohnten. Sie sind etwas verständlicher abgefasst. Gestern Abend habe ich sie mal diagonal gelesen und dabei ist mir nichts wirklich negatives - ausgenommen die Werkstattbindung - aufgefallen. Der Übergang der Versicherung auf den Erwerber ist in der Sachversicherung (z.B. Gebäudeversicherung) eigentlich üblich. Ob das in der Kraftfahrtversicherung auch so ist, habe ich bisher nicht geprüft.

Verkaufe ich ein Auto, wird es nur abgemeldet dem Verkäufer übergeben. Damit ist die Versicherung wohl auch beendet, denn der Käufer muss sich eine eigene Versicherung besorgen für ein Überführungskennzeichnung oder die Wiederzulassung. Damit kann auch kein Versicherungsschutz auf den Köufer übergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Versicherungsübergang auf einen Erwerber hat mir jetzt keine Ruhe gelassen - ich habe nachgeschaut.

Beim GDV kann man die Verbandsbedingungen nachschlagen. Die meisten Versicherer übernehmen diese - einige weichen hier und da davon ab.
https://www.gdv.de/resource/blob/61...fuer-die-kfz-versicherung--akb-2015--data.pdf

Darin findet sich der gleiche Text:

Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.

Mich hätte es gewundert, wenn es anders wäre.

Für den Tigra meines Sohnes mache ich das mal. Die Werkstattbindung ist bei diesem Wagen vielleicht auch nicht so wichtig - mein Sohn wohnt 250 km von uns entfernt und weiß sich sowieso nicht zu helfen, wenn mal was mit dem Auto ist - ein Netzwerk am neuen Wohnort hat er auch noch nicht - da wäre es vielleicht sogar gut, wenn sich der Versicherer um die "richtige" Werkstatt kümmert.

Irgendwie ist es ja auch ganz spannend, einmal etwas neues auszuprobieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit dem Versicherungsübergang auf einen Erwerber hat mir jetzt keine Ruhe gelassen [...]
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag nach G.7.1 oder G.7.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.
[...]
Genau diese rot markierte Option ist aber in den oben von mir zitierten Bedingungen nicht enthalten.
Spielt jetzt für Deinen Test sicher keine Rolle, aber in diesem Sinne wären diese "neuen" Bedingungen Wort-für-Wort und Seite-für-Seite zu prüfen.
 
Genau diese rot markierte Option ist aber in den oben von mir zitierten Bedingungen nicht enthalten.
Spielt jetzt für Deinen Test sicher keine Rolle, aber in diesem Sinne wären diese "neuen" Bedingungen Wort-für-Wort und Seite-für-Seite zu prüfen.

Dann solltest du aber auch vollständig zitieren. Der von dir markierte Satz ist mit genau dem gleichen Wortlaut in beiden Bedingungswerken enthalten.

Das neue an Emil ist das Beitragsberechnungsverfahren. Grundlage sind jedoch die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen, in die nur die Neuheiten des Ansatzes von Emil und die sich daraus ergebenden Obliegenheiten und die damit verbundenen Regularien eingepflegt wurden. Der Versicherungsgeber ist die Gothaer Versicherung.
 
Dann solltest du aber auch vollständig zitieren. Der von dir markierte Satz ist mit genau dem gleichen Wortlaut in beiden Bedingungswerken enthalten.

Das neue an Emil ist das Beitragsberechnungsverfahren. Grundlage sind jedoch die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen, in die nur die Neuheiten des Ansatzes von Emil und die sich daraus ergebenden Obliegenheiten und die damit verbundenen Regularien eingepflegt wurden. Der Versicherungsgeber ist die Gothaer Versicherung.
Ok, das hatte ich nicht mehr gegen gecheckt, ob mein Zitat gekürzt war.
 
Interessant auch, was ich dieser Tage von der ADAC.Versicherung gehört habe!
Die versichern jetzt auch Kfz von Nicht-ADAC-Mitgliedern.
Ich habe mir das mal online ausrechnen lassen und siehe da, der Zetti soll nur noch die Hälfte kosten.
Nur, ich traue diesem Verein nicht.

Solange Du keinen Schaden hast, sind alle Versicherungen 100% gleich: Du zahlst und erhälst keinen meßbaren Gegenwert. Unter diesem Aspekt habe ich mit der ADAC-Versicherung nur positive Erfahrung gemacht - die haben sich über mein Geld gefreut.

Und mit Schadenfällen habe ich zum Glück praktisch keine Erfahrung mit irgendeiner anderen Versicherung.



meine meinung. egal bei welcher versicherung man ist, die bieten alle den gleichen vorteil nachteil im extremfall..
von daher, die billigste macht das rennen, ich halte generell von versicherung nicht viel. ende-


bin bei cosmoscirekt. 165 euro halbahr, vollkasko bei SF18 für 2019.
 
Hier sind ja wieder richtige Experten am Werk. Zum Preis gehöhrt auch die Leistung. In beidem gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Versicherungsangeboten. Wer nicht zu tief in das Kleingedruckte einsteigen will, wird gerade bei der Schadensabdeckung der Kaskoversicherung sehr schnell Unterschiede herausfinden. Ein Tier ist nicht immer auch Haarwild, z.B.. Es ist auch überhaupt nicht überraschend, oder gar neu, dass bei Verkauf eines Fahrzeugs die Versicherung grundsätzlich auf den Käufer übergeht. Sonst wäre das Fahrzeug mit dem Verkauf aus dem Vekehr zu ziehen, da ja kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Deshalb nimmt man in den Kaufvertrag eine Klausel auf, in der sich der Käufer zur Ummeldung auf den eigenen Namen mit eigener Versicherung verpflichtet, lässt sich den Gefahrübergang mit Datum und Zeit quittieren und informiert umgehend die Versicherung über den Verkauf. Schäden bis zur Ummeldung wirken sich dann nicht mehr nachteilig auf den eigenen Schadensverlauf aus und man behält seine Versicherungsmerkmale für ein neues Fahrzeug. Jedenfalls bei den Versicherungen mit den besseren Konditionen. Die nicht zwangsläufig auch die teuren sein müssen.:) :-)
 
Es ist auch überhaupt nicht überraschend, oder gar neu, dass bei Verkauf eines Fahrzeugs die Versicherung grundsätzlich auf den Käufer übergeht. Sonst wäre das Fahrzeug mit dem Verkauf aus dem Vekehr zu ziehen, da ja kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Deshalb nimmt man in den Kaufvertrag eine Klausel auf, in der sich der Käufer zur Ummeldung auf den eigenen Namen mit eigener Versicherung verpflichtet, lässt sich den Gefahrübergang mit Datum und Zeit quittieren und informiert umgehend die Versicherung über den Verkauf. Schäden bis zur Ummeldung wirken sich dann nicht mehr nachteilig auf den eigenen Schadensverlauf aus und man behält seine Versicherungsmerkmale für ein neues Fahrzeug. Jedenfalls bei den Versicherungen mit den besseren Konditionen. Die nicht zwangsläufig auch die teuren sein müssen.:) :-)
Das klingt plausibel. Danke für die Aufklärung.
 
also was postiv ist, mtl. kündbar, plus wirklich extrem simpel auszufüllen, gut bei der huk24 kann ich das auch aus dem EFEF.
aber ich wäre teurer als bei meiner jetzigen versicherung. ca 50 euro.
und wie schon gesagt wurde, keine freie werkstattwahl.
aber so ansonst sicher top für leute die wenig fahren.
seriös scheint es zu sein,weil in koop mit gothaer.
 
Wahlweise keine freie Wekstattwahl ist für mich alles andere als seriös und damit verschwende ich an diese Versicherung auch schon mal keinen enzigen Gedanken.
 
Jetzt sind auch die Z4 sDrive 35 i und is wählbar.

Mit SF 36 (20%) - Emil sieht max. SF35 vor - ist die Einsparung (11,19 EUR/a) vernachlässigbar. Ich zahle derzeit 235,09 EUR bei ebenfalls einer max. Fahrleistung von 5.000 km/a und Selbstbehalt 150/500 EUR.

Selbstbehaltsunterschied und Werkstattwahl heben sich für mich auf.
Für den Zetti bleibt alles wie es ist.
 

Anhänge

  • Unbenannt.jpg
    Unbenannt.jpg
    98,2 KB · Aufrufe: 12
Zurück
Oben Unten