Performance 313 (E89) - es ist vollbracht

Bin jetzt erst bewußt über diesen Thread gestolpert.

Kannst Du mal bitte etwas genauer auf die Probleme eingehen und näher erläutern? Wäre interessant :t Im Besonderen hinsichtlich Fahrwerksstabilität, das erschließt sich mir nicht auf Anhieb.

Die Fahrwerksstabilität ist vom Fahrzeughersteller erprobt.
Das heist alle Komponenten sind aufeinander abgestimmt und halten jegliche im Normalfall entstehende Belastung aus!

Wenn man jetzt einfach mal 25mm pro Seite verbreitert...
Spurplatten oder andere ETs verändern sich die Belastungen an Federbein, lagern, Achsschenkeln usw.
Dafür müssen Gutachten vorhanden sein.

Bis 15mm +\- pro Seite ist gesetzlich ohne Gutachten erlaubt.

Ales was drüber geht muss irgendwie per Gutachten belegt werden.

In diesem Fall eine Felge mit et29 auf genanntem Fahrzeug, oder spurplattengutachten für Va was die et29 ohne Auflagen belegt.
 
Soweit mir bekannt, darf die Spurverbreiterung nicht weiter gehen als 2% der original Spurbreite. Gute Spurplatten haben dafür eine ABE bis zu einer sog. Mindesteinpresstiefe. (Also ET der Felgen-Spurplatten=Mindest ET) Alles was über 2% geht, muss per Einzelabnahme erfolgen. Soweit meine Erfahrung von meinem früheren Auto.
 
D.h. ich muss meine 10mm Distanzscheiben nicht eintragen lassen?
Hast du da irgendeine Internetseite oder einen Beleg dafür?

Gruß Dave

Die TÜV Abnahme ohne zusätzliche Angaben zu Fahrwerksstabilität ist erlaubt.

Ab den 15mm oder der genannten 2%(was mir jetzt neu ist, aber es nicht beneinen möchte)
Ist eine Art der Unbedenklichkeit vorzuweisen (bei der Abnahme)
Eine Eintragung ist also trotzdem nötig, außer eine ABE mit ausdrücklicher eintragungsbefreiung ist in vollem inhaltlichem Umfang/Einhaltung vorhanden.
 
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