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Wenn der VK zum Schluss noch was dazu gibt, habt ihr vorher nicht richtig verhandelt 

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Wenn der VK zum Schluss noch was dazu gibt, habt ihr vorher nicht richtig verhandelt![]()


Hach ja, das bei manch einem so beliebte Feilschen bis zum letzten Cent.
Mir ging es nicht um einen möglichst kleinlichen Verhandlungserfolg, sondern darum, dass man nicht ungebührlich eigene Kosten auf den Käufer abwälzen soll, - egal wie üblich es auch sein mag.
da sitzt du schon lange nicht mehr beim Verkäufer.

Geht es jetzt um zwei Paar Schuhe unter gleichem Namen? Die "Überführungskosten", die bei Abholung in der BMW-Welt fällig werden, nimmt der Händler für für den Hersteller entgegen. Daher werden die wohl sofort erhoben. Anders ist es, wenn der Wagen von Händler zur Abholung bereitgestellt wird. Dann sind diese Kosten Bestandteil seiner Kalkulation und damit auch verhandelbar. Werden sie gezahlt, dann bei Erbringung der Leistung, sprich Lieferung des Autos und nicht schon bei der Bestellung/Bestellbestätigung. Ich habe jedenfalls vor Lieferung des Autos nichts bezahlen müssen.
... Tatsache ist, das diese hohen Zusatzkosten nicht gerechtfertigt sind, weil hier nur ein Bruchteil dieser Kosten tatsächlich anfällt, aber solange der Gesetztgeber das als Rechtens ansieht, werden wir das wohl weiterhin bezahlen.
... Es wäre an der Zeit, das dieser Betrag auch für die "Ware Auto" nicht mehr separat erhoben werden darf und somit das Produkt zusätzlich verteuert.
Nun dem Verkäufer aber auch noch vorschreiben zu wollen, welche Posten er überhaupt einpreisen darf, würde nicht nur marktwirtschaftliche Prinzipien konterkarieren, sondern stünde wohl auch im Widerspruch zu der grundsätzlichen Pflicht einer transparenten Preisgestaltung.
