Probefahrt: Kriterien für Kurzzeitkennzeichen geändert. Ab 01.04.2015 neue Bestimmungen

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Umbau Hydraulikpumpe e85
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26 April 2011
Ort
Hasloch
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 2,5si
Probefahrt: Ab 1. April neue Bestimmungen

Bisher war es für die Kunden der Zulassungsstelle relativ einfach, Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten zu beantragen. Es genügte die Vorlage des Personalausweises und einer Versicherungsbestätigung. Der ständig steigende Missbrauch dieser Kennzeichen hat den Gesetzgeber veranlasst, die Kriterien zur Vergabe zum 1. April zu verschärfen.
Die Kurzzeitkennzeichen können nur bei der Behörde beantragt werden, die für den Wohnort des Antragstellers oder für den tatsächlichen Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Standort des Fahrzeugs ist durch die Fahrzeugpapiere oder einen Kaufvertrag nachzuweisen.

Daten nachweisen
Die Fahrzeugdaten werden von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt sein muss und die Daten anhand der Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden müssen.
Bei der Antragstellung muss neben einem Versicherungsnachweis auch eine gültige Hauptuntersuchung (bei Nutzfahrzeugen zusätzlich die Sicherheitsprüfung) vorgelegt werden. Fehlen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung, sind lediglich Fahrten zulässig, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis, der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung stehen. Erweist sich ein Fahrzeug dann als verkehrsunsicher, ist eine Weiterfahrt nicht möglich.

Quelle: <Klick>
Fragen und Antworten auf der Homepage des Verkehrsministeriums unter www.bmvi.de
 
Supi!

Also kann man sich, sollte man der Versuchung erliegen, sich ein KZK zu holen, den rosa Fahrzeugschein am besten gleich in A3 Format kopieren und links und rechts ins Seitenfenster pappen. Denn die Rennleitung wird einen nach dem 01.04.2015 alle Nase lang anhalten. :rolleyes:
 
Ein abgemeldetes Fahrzeug ohne TÜV an Privat verkaufen, kann man dann wohl so ziemlich vergessen. Allerdings ist wohl nicht geregelt wo man zur Erlangung der Hauptuntersuchung hinfahren darf. Wenn ich jetzt ein Fahrzeug ohne TÜV in Hamburg kaufe und will es zum TÜV nach Regensburg bringen? Ob das funktioniert? ;)
 
Wieder ein schönes Beispiel für eine lockere praxisnahe Regelung, die aufgrund ständigen Missbrauchs verschärft wird :(

Mein Kfzler meinte, auch die Regeln für die roten Werkstattkennzeichen werden verschärft (gültige HU notwendig o. ä.) und er müsse künftig wieder mehr Fahrzeuge schleppen.
 
Immerhin fällt der Termin auf: die Regelung beginnt am 1. April. Ob das eine besondere Bedeutung hat? ;)
 
Da ich in einem Gebiet unterwegs bin (z.b. A3 Richtung Österreich), wo viel in den Export geschafft wird, begrüße ich die Regelung irgendwie.
Wenn ich sehe was da z.b. auf der A3 vermutlich Richtung Balkan unterwegs ist (eins ist immer aufm Transporter), mit der roten Überführungsnummer (hoffe das gilt mit der aber dann auch), da wird mir schlecht.... defekte Beleuchtungseinheiten sind da noch nix...da flattern teils die Achsen als wären sie lose.
klar hat das natürlich auch Nachteile für uns hier, passiert jedoch was auf der Bahn ist das Geschrei vermutlich groß. Ist auch logisch.
habe damals schon z.b. nach dem Kauf eines A6 für nen Kollegen den sofort TÜVen lassen, alles andere war mir zur unsicher für 300km.
aber jedem das seine, just my two cents.
für die Händler mit der roten Nummer fänd ichs schon etwas schwerer, da diese ja eigentlich nur für kurze (Probe)Fahrten sein soll und wenn alles aufm Hof getüvt sein muss...naja...vermeidbare Unkosten, getüvt bei Verkauf und gut.
 
D.h. Ich fahre iwo hin, schau mir ein FZ an, er muss angemeldet sein um eine Probefahrt zu machen.
Sofern dies nicht der Fall ist pech gehabt.
Ansonsten kaufen, mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.. Und dann kann man das FZ ja eh gleich richtig anmelden.
Oder sehe ich das falsch?

Oh man.. Also weiss ja nicht wie das andere gemacht haben. Aber bei mir, kzk geholt, ne Route abgefahren 2/3 Autos angeschaut bzw. Eins Bar gekauft, kennzeichen ran und ab gings heimwärts.
 
D.h. Ich fahre iwo hin, schau mir ein FZ an, er muss angemeldet sein um eine Probefahrt zu machen.
Sofern dies nicht der Fall ist pech gehabt.
Ansonsten kaufen, mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle.. Und dann kann man das FZ ja eh gleich richtig anmelden.
Oder sehe ich das falsch?

Oh man.. Also weiss ja nicht wie das andere gemacht haben. Aber bei mir, kzk geholt, ne Route abgefahren 2/3 Autos angeschaut bzw. Eins Bar gekauft, kennzeichen ran und ab gings heimwärts.
Wenn du dir ein unangemeldetes Fahrzeug mit TÜV anschaust, dann musst du entscheiden ob es für eine Probefahrt lohnt. Dann fährst du zur nächsten Zulassungsstelle und holst dir für dieses Fahrzeug ein KZK. Aber das KZK gibts nur wenn das Fahrzeug noch TÜV hat. Ansonsten nicht. Und wenn du nach der Probefahrt feststellst die Kiste ist nichts, hast du das Geld aus dem Fenster geworfen. Beim nächsten unangemeldeten Fahrzeug ist dann wieder dasselbe. Die KZK sind nicht übertragbar.
Die neue Regelung ist irgendwie total für den Arsch. Wenn man eine Kiste ohne TÜV abmeldet ist es an Privat so gut wie nicht mehr zu verkaufen und wenn die Regelung mit dem TÜV auch auf die Händlerkennzeichen übergeht, dann kann man sich nur noch mit Exporthändlern rumärgern. Und als Privater Käufer gibst für ne Probefahrt erstmal knapp 100€ aus und wenn du Pech hast für nix.
 
Für mich stellt sich die Frage, wie der "Nachweis" für das Fahrzeug zu erbringen sein wird. Letztlich sieht es so aus, als dass man die Kurzzeitzulassung bis zum Verkauf auf den Verkäufer und danach auf den Käufer aufteilen will. Wie immer das dann geschehen soll. Wochenendkauf: Forget it.
Entweder muss der Verkäufer dann für ein kurzzeitzugelassenes Fz sorgen, oder die Käufergemeinschaft wird das Kaufangebot zumeist ignorieren.
 
Damit soll wohl nur verhindert werden, dass abgemeldete Fahrzeuge, die evtl. seit Jahren keinen TÜV mehr gesehen haben, über die Straße und nicht über Anhänger transportiert werden.
Denn ein fahrbereites Auto, welches zum Verkauf steht, das hat normalerweise TÜV und ist zugelassen. Da ist dann das Problem nicht so groß. Dass der normale Autokäufer/verkäufer wegen z.B. Saisonkennzeichen hier massiv benachteiligt wird, dass wird halt einfach ignoriert, oder die Damen und Herren haben da nicht weiter nachgedacht.
 
Denn ein fahrbereites Auto, welches zum Verkauf steht, das hat normalerweise TÜV und ist zugelassen.
Nein. Ich habe meine Fahrzeuge stets ohne Regel-Anmeldung veräußert. Mit meiner zulassung lass ich doch keinen durch die Gegend gurken.
Der potentielle Käufer brachte die Kennzeichen stets selbst mit (erst so am letzten Samstag).

Da ist dann das Problem nicht so groß. Dass der normale Autokäufer/verkäufer wegen z.B. Saisonkennzeichen hier massiv benachteiligt wird, dass wird halt einfach ignoriert, oder die Damen und Herren haben da nicht weiter nachgedacht.
Wenn man den Staat schon betrügt, indem man so knauserig ist und nicht voller Freude die Kfz-Steuer zahlt, muss man halt sehen, was man davon hat.:whistle:
 
Immerhin fällt der Termin auf: die Regelung beginnt am 1. April. Ob das eine besondere Bedeutung hat? ;)
Nö, ist schon länger im Gespräch - das trifft diverse Spaßauto-Fahrer ziemlich empfindlich.

Aber auch da wird es Auswege geben, ich denke mal, dass es bald einen Zulassungsservice geben wird, der Fahrzeuge auf (fiktive) ausländische Personen anmelden wird, für die es dann ausländische Zulassungspapiere und Kennzeichen geben wird - wir dürfen gespannt sein :M
 
Nein. Ich habe meine Fahrzeuge stets ohne Regel-Anmeldung veräußert. Mit meiner zulassung lass ich doch keinen durch die Gegend gurken.
Der potentielle Käufer brachte die Kennzeichen stets selbst mit (erst so am letzten Samstag).

Ok, ich hätte schreiben können, dass das Auto von Mo.-Fr. während der Geschäftszeiten der Zulassungsstellen zum Verkauf steht, dann kann mit dem zugelassen Fahrzeug zur Zulassungsstellt gefahren werden und der Käufer besorgt sich dann hier die KKZ.
Dein Auto wird abgemeldet und gut ist.
 
Oh man.. Also weiss ja nicht wie das andere gemacht haben. Aber bei mir, kzk geholt, ne Route abgefahren 2/3 Autos angeschaut bzw. Eins Bar gekauft, kennzeichen ran und ab gings heimwärts.

Exakt so sieht auch eine meiner Lieblings-Wochenendbeschäftigungen aus. Samstags früh (geht hier im Rhein-Erft-Kreis) ein KZK geholt, mit der Kriegskasse dann die Kiesplatzhändler und Privatverkäufer der mobile.de und autoscout Auswahl abgefahren und spätestens Sonntag Nachmittag hatte ich wieder was in der Garageneinfahrt stehen. - Das geht dann so demnächst nun nicht mehr. :mad:
 
Ein unglaublich gravierendes "Missbrauchproblem" wurde also jetzt gelöst indem man ehrliche Bürger wieder einschränkt. Die unehrlichen finden eh wieder einen Weg drumrum und trifft das nicht.

Gab oder gibt es Verletzte oder geht´s hier um Kohle?

:(
 
Für die private Fahrzeuveräußerung ist damit doch nur die Pflicht zur gültigen HU verbunden. Für den ehrlichen Verkäufer kein ernsthaftes Problem. Zumal die Fahrt zur Prüfstelle innerhalb des Zulassungsbezirks auch mit länger stillgelegten Fahrzeugen ohne Plakette möglich ist.
Was nun nicht mehr funktioniert, ist das Bewegen einer kleinen Fahrzeugsammlung (z.B. eine schöne Woche Oldtimerurlaub :) :-)) mit nur einem Kennzeichen.
 
Was nun nicht mehr funktioniert, ist das Bewegen einer kleinen Fahrzeugsammlung (z.B. eine schöne Woche Oldtimerurlaub :) :-)) mit nur einem Kennzeichen.

Hast vergessen, das HU in der Regel Mo. bis Fr., in Ausnahmen auch Sa. vormittag möglich ist....
 
Missbrauch ist ja ein gutes Argument. Kann jeder nachvollziehen und viele werden sagen:" ja da bezahl ich gerne etwas mehr, wenn nur kein Missbrauch mehr betrieben wird". Klappe zu, Affe tot.

Wie es wirklich ausschaut... der Wohl hier zugrunde liegende Missbrauch ist, dass es wohl ein Gewerbsmäßiges beantragen und dann -gewinnbringendes- veräußern an Dritte gegeben hat.
 
Gab oder gibt es Verletzte oder geht´s hier um Kohle?
:(
Es geht darum, den schwunghaften Handel mit diesen Kennzeichen ohne Bezug zu einer Person und einem Auto zu unterbinden. So ein anonymes Auto kann dann natürlich gut für Ziele, die mit Kohle oder Verletzten zu tun haben, genutzt werden.:b
 
Für die private Fahrzeuveräußerung ist damit doch nur die Pflicht zur gültigen HU verbunden.
Nein. ich kann das Fahrzeug auch ohne Hu verkaufen und auf nem Hänger transportieren. Oder der TÜV ist nur noch ein paar Tage gültig. Wobei TÜV eher das kleinere Problem ist, als vielmehr die Kurzzeitzulassung, die ja 2x gemacht wird. 1x ginge zwar auch, dann müsste aber ein Fremder mit "meinem" Versicherungsschutz wegfahren.
 
dann müsste aber ein Fremder mit "meinem" Versicherungsschutz wegfahren.

Der ADAC-Vertrag (bitte nicht steinigen wegen ADAC ;)) sieht vor, dass das Fahrzeug noch auf die zugelassen übergeben wird.
In den Vertrag kommen die Käuferdaten, vom Perso über Anschrift, Datum und Uhrzeit.
Diese Unterlagen faxt du sofort deiner eigenen Versicherung, damit sind schon mal alle anfallenden Schäden nicht mehr durch dich entstanden. Auch möglichen Blitzerkosten kannst du so entgegenwirken.
Und verlange von vorne herein eine Kaution von X Euro, die wirst du erstatten, wenn dein altes Fahrzeug gleich am nächst Möglichen Tag ab/umgemeldet wird. Natürlich nur gegen Nachweis. Ein Anruf bei deiner Versicherung wird dann auch bestätigen, dass der Wagen abgemeldet wurde. Dank EDV geht das relativ zügig.
Seriöse Käufer werden da keine Probleme machen.
Autokauf/verkauf ist halt auch mal Vertrauenssache.
 
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