Probefahrt: Ab 1. April neue Bestimmungen
Bisher war es für die Kunden der Zulassungsstelle relativ einfach, Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten zu beantragen. Es genügte die Vorlage des Personalausweises und einer Versicherungsbestätigung. Der ständig steigende Missbrauch dieser Kennzeichen hat den Gesetzgeber veranlasst, die Kriterien zur Vergabe zum 1. April zu verschärfen.
Die Kurzzeitkennzeichen können nur bei der Behörde beantragt werden, die für den Wohnort des Antragstellers oder für den tatsächlichen Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Standort des Fahrzeugs ist durch die Fahrzeugpapiere oder einen Kaufvertrag nachzuweisen.
Daten nachweisen
Die Fahrzeugdaten werden von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt sein muss und die Daten anhand der Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden müssen.
Bei der Antragstellung muss neben einem Versicherungsnachweis auch eine gültige Hauptuntersuchung (bei Nutzfahrzeugen zusätzlich die Sicherheitsprüfung) vorgelegt werden. Fehlen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung, sind lediglich Fahrten zulässig, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis, der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung stehen. Erweist sich ein Fahrzeug dann als verkehrsunsicher, ist eine Weiterfahrt nicht möglich.
Quelle: <Klick>
Fragen und Antworten auf der Homepage des Verkehrsministeriums unter www.bmvi.de
Bisher war es für die Kunden der Zulassungsstelle relativ einfach, Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten zu beantragen. Es genügte die Vorlage des Personalausweises und einer Versicherungsbestätigung. Der ständig steigende Missbrauch dieser Kennzeichen hat den Gesetzgeber veranlasst, die Kriterien zur Vergabe zum 1. April zu verschärfen.
Die Kurzzeitkennzeichen können nur bei der Behörde beantragt werden, die für den Wohnort des Antragstellers oder für den tatsächlichen Standort des Fahrzeugs zuständig ist. Der Standort des Fahrzeugs ist durch die Fahrzeugpapiere oder einen Kaufvertrag nachzuweisen.
Daten nachweisen
Die Fahrzeugdaten werden von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eingetragen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt sein muss und die Daten anhand der Fahrzeugpapiere nachgewiesen werden müssen.
Bei der Antragstellung muss neben einem Versicherungsnachweis auch eine gültige Hauptuntersuchung (bei Nutzfahrzeugen zusätzlich die Sicherheitsprüfung) vorgelegt werden. Fehlen Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung, sind lediglich Fahrten zulässig, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis, der Hauptuntersuchung oder der Sicherheitsprüfung stehen. Erweist sich ein Fahrzeug dann als verkehrsunsicher, ist eine Weiterfahrt nicht möglich.
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