Probefahrt mit E86 für über 2000.-€

ich denke so mancher liest die Auktion nicht genau :j

der hinweis, dass es sich nur um ne probefahrt handelt, wird ganze drei mal gegeben und ist in zwei fällen farblich sogar hervorgehoben (nicht wie bei manch anderen in ganz klein am ende des textes), weswegen der hinweis selbst beim überfliegen raus sticht. wer dann immer noch so doof ist und bietet, hats in meinen augen nicht anders verdient.

sorry aber in meinen augen ist die auktion eindeutig als probefahrt erkennbar (selbst ohne genauem lesen).
 
der hinweis, dass es sich nur um ne probefahrt handelt, wird ganze drei mal gegeben und ist in zwei fällen farblich sogar hervorgehoben (nicht wie bei manch anderen in ganz klein am ende des textes), weswegen der hinweis selbst beim überfliegen raus sticht. wer dann immer noch so doof ist und bietet, hats in meinen augen nicht anders verdient.

sorry aber in meinen augen ist die auktion eindeutig als probefahrt erkennbar (selbst ohne genauem lesen).

sicherlich, nur kann man den text nicht auch wärend der auktion bearbeiten.. (sprich, die probefahrt nachträglich erwähnen)?
ich biete nicht mal eben 2000,-euro, ohne mir den text durchgelesen zu haben. - und das von nun 3 personen
 
"Winterreifen auf 17´´ Alus optional gegen Aufpreis" :d

Na klar, für nen Aufpreis lasse ich mir für die PROBEFAHRT noch extra die "geilen" Winterräder aufziehen....:t
 
der hinweis, dass es sich nur um ne probefahrt handelt, wird ganze drei mal gegeben und ist in zwei fällen farblich sogar hervorgehoben (nicht wie bei manch anderen in ganz klein am ende des textes), weswegen der hinweis selbst beim überfliegen raus sticht. wer dann immer noch so doof ist und bietet, hats in meinen augen nicht anders verdient.

sorry aber in meinen augen ist die auktion eindeutig als probefahrt erkennbar (selbst ohne genauem lesen).

Man kann das natürlich so sehen - und damit der Internet-Abzocke weiteren Vorschub leisten. Wolltest du aber nun einmal versuchen, die Umstände objektiv zu würdigen und dabei u. A. auch berücksichtigen, dass man für die deutlichen Hinweise erheblich scrollen muss und der deutlichste Hinweis erst am Ende des Textes erfolgt, dann wärst du einen Schritt weiter auf dem Weg zu einem sachgerechten Urteil. :w
 
...ich biete nicht mal eben 2000,-euro, ohne mir den text durchgelesen zu haben. - und das von nun 3 personen

Auch das ist zu einfach gedacht. Im Wettbewerbs- und Glücksspielrecht kennt die Rechtsprechung sog. aleatorische Reize. Kurz gesagt bedeutet das, dass die Entscheidung des Interessenten maßgeblich nicht durch sachliche Gesichtspunkte bestimmt wird, sondern durch das Streben nach einer in Aussicht gestellten (Gewinn-) Chance.

Überträgt man dies frei auf den vorliegenden Fall, so stellt sich die Frage, ob nicht der eine oder andere Interessent von dem vermeintlich spektakulären Angebot so stark beeinflusst wird, dass er spontan mitbietet, ohne in Ruhe den Text zu lesen.
 
Dazu kommt, dass der Verkäufer im Text behauptet, dass das Fahrzeug 260 km/h läuft. Kann man ihm nicht schon alleine deswegen Betrug anhängen? :p :P
 
ziemlich heftiger preis ;) aber wer bietet ist selbst schuld...
Wird aber im rechtsstreit enden denke ich...
Der käufer wird sich nicht damit zufrieden geben.. ob er jedoch nicht zahlen muss... ich denke der verkäufer hat oft genug darauf hingewiesen...
geniales konzept... ich überlege gerade das gleiche zu starten ;) das geld kann man doch gut gebrauchen :P
 
sicherlich, nur kann man den text nicht auch wärend der auktion bearbeiten.. (sprich, die probefahrt nachträglich erwähnen)?
ich biete nicht mal eben 2000,-euro, ohne mir den text durchgelesen zu haben. - und das von nun 3 personen

sicherlich kann man den text ändern - wobei das jetzt erstmal ne unbegründete vermutung von dir ist. wird so eine laufende auktion allerdings geändert, bekommt man als mitbieter aber ne email, die einen auf die änderung hinweist (das habe ich in der vergangenheit schon öfter erlebt) und so hat man auch die möglichkeit sein gebot zurück zu ziehn (weil sich eben der kaufgegenstand komplett geändert hat). also auch hier seh ich kein problem.

aber ich werf jetzt auch mal ne vermutung ein:
vielleicht bekommt man den wagen ja ein komplettes wochenende zum spass haben? andere zahlen 2000€ für ne stunde lambo fahren ;) vielleicht haben sich die bieter ja informiert, genau diese info bekommen und deshalb ein gebot abgegeben?

vielleicht wissen die bieter auch nicht, dass man ne probefahrt auch kostenlos haben kann?
(wobei mir ein bmw händler auch schonmal 500€ für ne probefahrt abknöpfen wollte und mir hat der troll das sogar ins gesicht gesagt).

ich bleib dabei: die auktion ist eindeutig. wer das anders sieht soll die auktion melden, vielleicht nimmt ebay die auktion dann ja raus und der dank der bieter wird für immer euer sein.
 
erheblich scrollen muss? Das Angebot ist keine 10 Seiten lang. Und was erwartest du? Dass bereits in der Betreffzeile "Achtung Verarsche" steht?
:d...

Ich erwarte gar nix, sondern habe mit dem Scrollen lediglich einen Aspekt genannt, den auch die Rechtsprechung als maßgeblich erachtet. Er ist übrigens auch ausdrücklich Gegenstand der Gesetzesbegründung zu der gerade vom Bundeskabinett verabschiedeten "Button-Lösung".

Ob man mit solchen Aspekten umgehen möchte, oder mangels Verständnis einfach darüber lacht, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. ;)
 
Auch das ist zu einfach gedacht. Im Wettbewerbs- und Glücksspielrecht kennt die Rechtsprechung sog. aleatorische Reize. Kurz gesagt bedeutet das, dass die Entscheidung des Interessenten maßgeblich nicht durch sachliche Gesichtspunkte bestimmt wird, sondern durch das Streben nach einer in Aussicht gestellten (Gewinn-) Chance.

Überträgt man dies frei auf den vorliegenden Fall, so stellt sich die Frage, ob nicht der eine oder andere Interessent von dem vermeintlich spektakulären Angebot so stark beeinflusst wird, dass er spontan mitbietet, ohne in Ruhe den Text zu lesen.
Da wirst du vermutlich in allen Punkten Recht haben, jedoch missfällt mir einfach der Umstand, dass man hier als Internet-nutzer und Bieter in ein Auktion, von jeglicher Selbstverantwortung freigesprochen werden soll. Ich kenne natürlich die ganzen Lockangebote und Täuschungen bei ebay - aber hier - meine Herren, wie geil auf ein Schnäppchen kann man nur sein?! :j
Da hab ich wenig Mitleid in diesem Fall..
LG
Didi
 
Das ist eine eindeutige Verkaufsauktion so wie das Fahrzeug dargestellt und angeboten wird, das es sich nur um eine Probefahrt handelt ist leicht zu übersehen zumal der Anbieter ja das Fahrzeug auch veräussern will auf einer anderen Plattform
allein diese Aussage kann den Textüberflieger schon verunsichern

"
Zur Klarstellung: Sie bieten hier auf eine Probefahrt mit dem nachfolgend beschriebenen Fahrzeug, nicht auf den Kauf. Das Fahrzeug wird in einem mit ebay verbundenen Verkaufsportal für Automobile angeboten.
 
Das ist eine eindeutige Verkaufsauktion so wie das Fahrzeug dargestellt und angeboten wird, das es sich nur um eine Probefahrt handelt ist leicht zu übersehen zumal der Anbieter ja das Fahrzeug auch veräussern will auf einer anderen Plattform
allein diese Aussage kann den Textüberflieger schon verunsichern
Genau - der Angebotstext, die Bilder und die ganze Aufmachung ist die eines Gebrauchtwagenverkaufs. Wenn der Zweck des Angebots tatsächlich nur der Verkauf einer Probefahrt ist, dann hätte dazu auch die Angabe der Umstände (Termin, Dauer, Maximale Km usw.) gehört. Diese für das eigentliche Angebot wichtigen Daten fehlen jedoch komplett...
 
die Winterreifen kann man gegen einen Aufpreis von zusätzlich 1000.- Euro auch probefahren

Seriöser Vorbesitz. Winterreifen auf 17´´ Alus optional gegen Aufpreis - die Rad-Reifen-Kombination wurde Anfang des Jahres in die Fahrzeugpapiere eingetragen (NP 1.000 EUR - ein Winter gefahren)
 
... jedoch missfällt mir einfach der Umstand, dass man hier als Internet-nutzer und Bieter in ein Auktion, von jeglicher Selbstverantwortung freigesprochen werden soll. ...
Da hab ich wenig Mitleid in diesem Fall..

Das ist selbstredend ein diskutabler Punkt. Dies insbesondere auch unter der Prämisse, dass Gestaltung und Ablauf von Auktionen auf ebay mittlerweile wohl derart bekannt sind, dass man nicht gerade von einer erhöhten Schutzbedürftigkeit der Teilnehmer ausgehen muss.

Ich schaue mir so eine Angebotsgestaltung unter dem Aspekt an, ob es ein vorwerfbares Verhalten des Erstellers gibt. Vorliegend ist es so, dass der Ersteller durch kleine Änderungen an der Angebotsgestaltung ohne Weiteres alle Zweifel hätte ausräumen können. Dass er das nicht getan hat, spricht für eine ganz bewusste Gestaltung des Angebots. Im Ergebnis befindet sich das Angebot hart am Rande zu einer typischen Internet-Abzocke, und das wohl eher nicht aus Versehen. Der Ersteller hat sich weitgehend der gleichen Maßnahmen bedient, wie es typische Internet-Gauner tun.

Nun frage ich mich: Wer ist schutzwürdiger? Der gewiefte Angebotsersteller,der offensichtlich hofft, dass manch ein Teilnehmer nicht genau liest? Oder der Teilnehmer, der erheblich zu nachlässig ist?
 
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