Probezeit

Sebo

Ducati
Registriert
10 Mai 2007
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo!
Ich wollte mal Fragen, ob jemand von euch weiß, ob man bei der Probzeitverlängerung ein Schreiben erhält oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?


MfG
 
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Also ein Kollege von mir hatte damals nichts bekommen zwecks Probezeit verlängerung, nur ein Schreiben das er zur Nachschulung muss.
 
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hab das gefunden:

Richtig ist, dass sich die Probezeit gemäß § 2 a Abs. 2 a StVG erst dann um weitere zwei Jahre verlängert, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar tatsächlich angeordnet worden ist.


stimmt das?
 
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Hey Yankee,

meines Wissens nach läuft das Ganze so:

Die Porbezeit verlängert sich automatisch, wenn du während der Probezeit eine bußgeldbedrohte Ordnungswierigkeit im Straßenverkehr begehst und der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das ist dann immer auch mit der Pflicht verbunden, ein Aufbauseminar zu besuchen. Ein extra Info-Schreiben über die Verlängerung ist nicht notwendig - da in diesem Fall immer automatisch eine Verlängerung eintritt.

Frag doch mal bei deiner Fahrschule nach nem FSF Kurs...damit kann man die Preobezeit verkürzen - weiß allerdings nicht um wie viel, wenn man schon ne Probezeitverlängerung aufgedrückt bekommen hat. Ansonsten gehts m. W. nach um max. 1 Jahr Verkürzung.
 
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Hab das gleiche "Problem".
Ich bin Anfang Mai mit 40km/h zuviel außerorts gelasert worden auch noch in der Probezeit, den Bußgeldbescheid hatte ich nach 3 Wochen auf dem Schreibtisch liegen von Nachschulung oder Verlängerung ist bis heute noch nichts gekommen.:)

Wobei ich schon von Fällen gehört habe wo es über ein Jahr nach der "Tat" gedauert hat bis ein Schreiben bezüglich Nachschulung eingetroffen ist.
Also mal abwarten.;x
 
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Ich hab theoretisch noch einen Monat Probezeit, zur Nachschulung musste ich nie..
 
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Das ist alles ganz einfach.

Wenn man in der Probezeit auffällig wird, ist das erst einmal kein Problem.
Erst wenn man für seine Tat Punkte erhält.

Dann muss man außer der Strafe (die gleich ist, wie wenn man keine Probezeit hätte) ein Aufbauseminar machen, ca. 400€.
Ebenso verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre!

Dies steht in dem gleichen Schreiben, in dem du auch gesagt bekommst, dass du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst.

Dann besteht noch die möglichkeit ein FSF Kurs zu machen. Den kann man innerhalb der normalen 2 Jährigen Probezeit machen und auch bei verlängerter. Der Kurs wird nicht in jedem Bundesland angeboten und kostet ca. 200€. Dabei verkürzt sich die Zeit immer um 1 Jahr.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

LG
Jascha
 
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Und wenn nich dann nich? (also kein Aufbauseminar?)
 
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Und wenn nich dann nich? (also kein Aufbauseminar?)

Du meinst, wenn man kein Brief bezüglich des Aufbauseminars bekommen hat? Dann wird es wohl nichts an weiteren Strafen geben.
Wobei dies immer mit vorsicht zu genießen ist, je nach Stadt kann es unterschiedlich sein.
Es kann z.B. sein, dass man die "normale" Strafe von der Stadt bekommt, in der man geblitzt wurde und die Strafe der Nachschulung aus der Stadt bekommt, in der man gemeldet ist.

Beispiel, man wohnt in Berlin und wird in München geblitzt.
Aus München kommt das Bußgeld und aus Berlin die Nachschulung.

LG
Jascha
 
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Führerscheinstelle hat geschrieben, Verfahren abgeschlossen, zu den Akten gelegt?!
 
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Führerscheinstelle hat geschrieben, Verfahren abgeschlossen, zu den Akten gelegt?!


In der Regel, ja.

Einfach nicht drüber nach denken, wie es aussieht hast du Glück gehabt.
Und wenn doch etwas nach kommen sollte, wirst du eh nichts mehr daran ändern können ;) (nur am Rande, bevor du jetzt den Sekt öffnest)

LG
Jascha
 
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