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hab das gefunden:
Richtig ist, dass sich die Probezeit gemäß § 2 a Abs. 2 a StVG erst dann um weitere zwei Jahre verlängert, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar tatsächlich angeordnet worden ist.
stimmt das?

Und wenn nich dann nich? (also kein Aufbauseminar?)
Führerscheinstelle hat geschrieben, Verfahren abgeschlossen, zu den Akten gelegt?!
(nur am Rande, bevor du jetzt den Sekt öffnest)