Problem mit altem Unfallschaden

  • Ersteller Ersteller Gelöschtes Mitglied 6314
  • Erstellt am Erstellt am
G

Gelöschtes Mitglied 6314

Guest
Na die Saison fängt ja super an...

Eigentlich wollte ich mir heute nur neue Querlenker und -lager einbauen lassen, verstärkte Teile für ein hoffentlich besseres Fahrverhalten.

Sitz gerade beim essen und werde per Telefon nochmal in die Werkstatt gebeten...na gut, schau mer mal was los ist.

Dort angekommen zeigt mir der Mechaniker, dass ein Gewinde im Längsträger, mit dem das Querlenkerlager an der Karosserie befestigt wird, nicht mehr vorhanden ist und die Schraube nur noch zur Zierde drin hängt.

D.h. ich furh die ganze letzte Saison mit EINER haltenden Schraube anstatt 2 wie vorgesehen...und das nicht gerade vorsichtig.

Der Wagen hatte 2005 einen Unfall und es ist wohl doch etwas geschlampt worden bei der Reperatur. War ein Front- und Heckschaden, landete auch auf der Richtbank. Lt. Werkstatt bräuchte ich einen neuen Längsträger.

Den Vorbesitzer hab ich schon mal verständigt, dass sich bezgl. dessen in nächster Zeit vielleicht jemand melden könnte und bei der Werkstatt hab ich auch schon angerufen. Die prüfen das mal und melden sich dann bei mir. Bin ja mal gespannt was die dazu zu sagen haben...

Ich glaub fast, um einen Anwalt werd ich nicht rumkommen. Zahlt da die Verkehrsrechtschutzversicherung?
Und was kann ich noch alles verlangen? Ersatzwagen bzw. Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug während ich meinen nicht fahren kann? Irgendwelche Ansprüche wegen Gefährdung für mich und andere?
Pfuscher sollen bluten...
Und Namen werd ich keine nennen...nicht, dass ich da Probleme kriegen könnte.
Und es ist leider auch kein Aprilscherz
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

hast du ihn als unfaller gekauft oder als unfallfrei? wenn du ihn als unfaller gekauft hast, noch dazu von privat,.. dann könnt ich mir vorstellen, dass es schwierig wird. aber das ist nur ne vermutung meinerseits...
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

wurde als gerichteter unfallschaden von privat gekauft

aber als gerichtet kann man das ja nicht bezeichnen...
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

Ich fürchte das kannst vergessen, zumal du noch beweisen musst das der schaden schon war und nicht jetzt erst durch die Werkstatt verursacht wurde. Ist das Gewinde denn verbogen oder nur ausgenudelt ?
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

die werkstatt hatte ihn nur auf der bühne und der mechaniker konnte die schraube mit den fingern rausziehen, die haben gar nicht weiter gemacht
ein gewinde in dem sinne war gar nicht mehr zu erkennen

ich vermute, dass es nicht ordentlich gerichtet wurde und das gewinde irgendwann irgendwie ausgerissen ist, da es vom unfall beschädigt war
man hat mich in der werkstatt auch direkt darauf angesprochen ob er einen unfall hatte, da man schon erkennen kann, dass an den stellen schon einmal etwas gerichtet wurde
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

Naja, darum heißts ja immer: Vorsicht bei Unfallwagen.

Also ich denke da bist du selber Schuld.
Hast du denn den Wagen beim Kauf auf ner Hebebühne durchchecken lassen?

Außerdem wen willste denn belangen?
Den Verkäufer? Der wusste sicher nichts von der Schraube.
Die Werkstatt die des repariert hat? Hey seit dem sind 2 Jahre vergangen.

Sei doch lieber froh dass du es auf der Hebebühne gemerkt hast und nicht auf der Autobahn oder in ner Kurve und schau beim nächsten Autokauf gründlicher nach.

Immer dieses ich verklage alle Gerede...:j
Wir sind doch nicht in den USA...
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

ich will ja nicht alles und jeden verklagen
nur kanns doch nicht sein dass sowas, was schwerwiegende folgen hätte haben können und wohl auch irgendwann gehabt hätte, nicht belangt werden kann
und nein, der verkäufer kann ja selbst nichts dafür
 
AW: Problem mit altem Unfallschaden

ich will ja nicht alles und jeden verklagen
nur kanns doch nicht sein dass sowas, was schwerwiegende folgen hätte haben können und wohl auch irgendwann gehabt hätte,

und hätte der Hund nicht an den Baum gepinkelt, hätte er den Hasen ganz sicher gefangen.

Immer dieses hätte, wäre, wenn. :g
Freue dich lieber das nichts passiert ist und der Schaden entdeckt wurde.
Nach 2 Jahren, da kann ich den Vorrednern nur zustimmen liegt die Beweispflicht bei Dir und wie willst Du das anstellen??

Es heißt nicht umsonst "Augen auf beim (Unfall) Autokauf".
 
Zurück
Oben Unten